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21.3063 · Motion · 2021-03-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung und die Digitalisierung der Schweizer Notrufe zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Er soll dabei subsidiär eine koordinierende Rolle übernehmen. Insbesondere muss ein barrierefreies Angebot ermöglicht werden.

Begründung

In einem Notfall zählt jede Minute. Besonders wichtig ist es daher, bei den Blaulichtorganisationen so schnell und einfach wie möglich Hilfe anfordern zu können. Die Alarmierung im Notfall funktioniert in der Schweiz heute ausschliesslich über die offiziellen Notrufnummern 112, 117, 118 oder 144, und einzig in Form eines Telefonanrufs. Grund dafür ist die heutige Gesetzeslage, welche die Entwicklung einer flächendeckenden, barrierefreien und digitalen Lösung nicht zulässt. Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich jedoch verändert und mit der Digitalisierung des Alltags wird erwartet, dass auch die Notrufe die heutigen technischen Möglichkeiten ausschöpfen.

Eine Digitalisierung der Notrufe würde endlich auch einen vollständigen und barrierefreien Zugang für Personen mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen erlauben. Heute ist es beispielsweise schwerhörigen und gehörlosen Menschen nicht möglich, überall in der Schweiz direkt mit einer Notrufzentrale Kontakt aufzunehmen. Sie müssen über einen Vermittlungsdienst eine Notrufzentrale alarmieren. Dadurch geht entscheidende Zeit verloren und es entstehen Missverständnisse und Kommunikationsprobleme. Auch für gehörlose oder schwerhörige Menschen muss es möglich sein, direkt und ohne Vermittlung einen Notruf auszulösen. Dabei gibt es zahlreiche technische Möglichkeiten: Videoanruf, Chatfunktion oder - idealerweise - eine Kombination von Video, Audio und Text. Die bestehende Notrufplattform muss daher geöffnet und auf neue Technologien erweitert werden, vor allem im Mobiltelefonbereich. Nebst der Übermittlung von Sprache und anderen Daten (Bilder, Video) soll eine sprachunabhängige Zweiwegkommunikation, zum Beispiel über eine Chatfunktion, ermöglicht werden. Diese Funktionalitäten sollen in Verbindung mit einem traditionellen Notruf verfügbar sein und über entsprechende für die ganze Schweiz einheitliche gesetzliche Vorgaben geregelt werden. Die Einschätzung, dass solche Massnahmen notwendig sind, werden von den Blaulichtorganisationen voll und ganz geteilt. Entsprechende Bestrebungen und Entwicklungen existieren auch auf europäischer Ebene (Next Generation 112).

Der gegenwärtige gesetzliche Rahmen ist lückenhaft und ermöglicht keine angemessene digitale Weiterentwicklung der Notrufsysteme. Der Bund soll dabei subsidiär Koordinations- und Entwicklungsaufgaben übernehmen, damit die bestehende Notrufplattform erweitert werden kann und die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Es wurden insgesamt sechs gleichlautende Motionen eingereicht. Die Anliegen dieser Motionen gehen im Grundsatz in dieselbe Richtung, wie diejenigen der Motion 21.3000 (KVF-S; Systemführerschaft für die Abwicklung von Notrufen). Auch diese wurde durch den Bundesrat zur Annahme empfohlen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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