21.3067 · Motion · 2021-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Digitalisierung der Schweizer Notrufe zu schaffen. Er soll dabei eine koordinierende Rolle übernehmen. Insbesondere muss ein barrierefreies Angebot ermöglicht werden.
Begründung
In einem Notfall zählt jede Minute. Besonders wichtig ist es daher, so schnell wie möglich professionelle Hilfe anfordern zu können. Die Alarmierung im Notfall funktioniert in der Schweiz heute ausschliesslich über die offiziellen Notrufnummern 112, 117, 118 oder 144 in Form eines Telefonanrufs. Grund dafür ist die heutige Gesetzeslage, welche die Entwicklung einer flächendeckenden, barrierefreien und digitalen Lösung nicht zulässt. Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich jedoch stark verändert, und es wird erwartet, dass auch die Notrufe die heutigen technischen Möglichkeiten ausschöpfen.
Eine Digitalisierung der Notrufe würde endlich auch einen vollständigen und barrierefreien Zugang erlauben. Heute ist es beispielsweise schwerhörigen und gehörlosen Menschen nicht möglich, direkt mit einer Notrufzentrale Kontakt aufzunehmen. Sie müssen die Notrufzentrale über einen Vermittlungsdienst alarmieren. Dadurch geht entscheidende Zeit verloren und es können Missverständnisse entstehen, die in einem Notfall unbedingt vermieden werden müssen. Mit dem Ausschöpfen der heute vorhandenen technischen Möglichkeiten können diese Probleme erheblich reduziert werden.
Auch für gehörlose Menschen muss es möglich sein, über einen Videoanruf, eine Chatfunktion oder eine Kombination von Video, Audio und Text direkt einen Notruf auszulösen. Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, ist die spezifische Erweiterung der bestehenden Notrufplattform auf neue Technologien, welche vor allem im Mobiltelefonbereich zur Anwendung kommen sollen. Nebst der Übermittlung von Sprache und anderen Daten (Bild, Video) soll damit auch eine sprachunabhängige Zweiwegkommunikation (Chatfunktion) ermöglicht werden. Diese Funktionalitäten sollen in Verbindung mit einem Notruf ermöglicht werden und über entsprechende gesetzliche Vorgaben geregelt werden.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage ist eine koordinierte und bedarfsorientierte Anpassung des bestehenden Systems nicht möglich. Der Bund soll deshalb die notwendige gesetzliche Grundlage schaffen und eine koordinierende Rolle übernehmen, damit die bestehende Notrufplattform erweitert werden kann und die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Es wurden insgesamt sechs gleichlautende Motionen eingereicht. Die Anliegen dieser Motionen gehen im Grundsatz in dieselbe Richtung, wie diejenigen der Motion 21.3000 (KVF-S; Systemführerschaft für die Abwicklung von Notrufen). Auch diese wurde durch den Bundesrat zur Annahme empfohlen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.