21.3154 · Motion · 2021-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu ergreifen, sodass das HTA-Verfahren vereinfacht und wirksamer und transparenter gestaltet wird. Leistungen, die laut HTA (Health Technology Assessment) die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nicht mehr erfüllen, sollen nach einem Jahr nicht mehr oder nur noch eingeschränkt von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden.
Begründung
HTA-Verfahren haben zum Ziel, systematisch zu überprüfen, ob bestimmte von der OKP vergütete Leistungen die WZW-Kriterien erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, so müssen sie von der Vergütung durch die OKP ausgeschlossen werden oder ihre Vergütung muss zumindest eingeschränkt werden. HTA sind also ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wirksamkeit des Gesundheitssystems. Dank den HTA soll die Anzahl nicht wirksamer und nicht wirtschaftlicher Leistungen, Arzneimittel und Verfahren reduziert werden. Auf diese Weise können die Qualität gesteigert und die Kosten gedämpft werden. Durch die Einführung von HTA werden jährlich Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken erwartet.
Im Zusammenhang mit dem Bericht "Prüfung der Verfahrenseffizienz von Health Technology Assessments" der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde der Bundesrat mit der Interpellation 20.4081 "Vereinfachung und Beschleunigung von Health Technology Assessments" gebeten, einerseits zum Bericht und andererseits zu den einzelnen Massnahmen zur Verbesserung von HTA-Verfahren Stellung zu nehmen. Die Bemühungen der neuen Verwaltungseinheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG), auf die oben erwähnte Interpellation einzugehen, sind durchaus erkennbar. Aber es scheint auch klar, dass die HTA-Verfahren schwerfällig und ineffizient sind und bisher keine messbaren Ergebnisse in Bezug auf eine bessere Kosteneffizienz geliefert haben. Bis heute wurde aufgrund einer HTA-Überprüfung nur für eine einzige Leistung eine Einschränkung ausgesprochen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf frühere Vorstösse ausgeführt hat (Motion Humbel 20.4721 "Effektive Umsetzung von HTA-Studien", Interpellation Nantermod 20.4081 "Vereinfachung und Beschleunigung von Health Technology Assessments"), werden bezüglich Straffung und Optimierung bei der Erstellung eines HTA-Berichts (Assessment) neben bereits erfolgten Massnahmen auch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) berücksichtigt und umgesetzt (Bericht "Verfahrenseffizienz von Health Technology Assessments" vom 19. Mai 2020).
Nach Fertigstellung eines HTA-Berichts (Assessment) zu einer Leistung, werden von den zuständigen Eidgenössischen Kommissionen die Regulationsmöglichkeiten geprüft und Empfehlungen erarbeitet (Appraisal), aufgrund deren das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) oder bei Arzneimitteln das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen definitiven Entscheid (Decision) fasst. Verzögerungen können bei Arzneimitteln entstehen, weil die betroffenen Zulassungsinhaberinnen die Möglichkeit haben, Parteirechte nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) wahrzunehmen.
Nach der vorangegangenen Pilot- und Aufbauphase werden nun jedes Jahr mehrere Entscheide basierend auf HTA-Berichten gefällt werden können, da laufend neue HTA-Berichte fertiggestellt sein werden (2021 voraussichtlich 13 HTA-Berichte). Die bereits vorgenommenen Anpassungen und weiteren Optimierungen gemäss den Empfehlungen der EFK werden zu Beschleunigungen führen. Die EFK hat keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorgeschlagen. Der Bundesrat erachtet es somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht als angezeigt, weitere Massnahmen zu ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.