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Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting versus Individualbesteuerung. Bewertung der beiden Modelle aus liberaler, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht

21.3190 · Postulat · 2021-03-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die überwiegende Mehrheit aller Paare tragen heutzutage im Laufe des Erwerbslebens zum gemeinsamen Einkommen bei und teilen sich in unterschiedlichen Pensen Familien- und Erwerbsarbeit. Wer, wann, wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, liegt in der freien Entscheidung der Familien. Der Fiskus soll demzufolge weder einen Bonus noch einen Malus für bestimmte Lebensformen setzen, "ehepartnerneutral" und ideologiefrei sein. Das ist liberal. Heute werden bei der direkten Bundessteuer, anders als in den Kantonen, die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft diskriminiert (sog. "Heiratsstrafe). Eine Geschlechterdiskriminierung ist hingegen nicht erkennbar. Das Problem der Heiratsstrafe liegt nicht in der Besteuerungsform, sondern im Tarif der Gemeinschaftsbesteuerung.

Ich bitte den Bundesrat um eine Bewertung der Systemumstellung Individualbesteuerung versus einfache Tarif-Lösung mit Vollsplitting unter anderem in Bezug auf folgende Fragen:

1. Individualbesteuerung fördert tendenziell Doppelverdienende mit individuell hohen Einkommen gegenüber mittelständischen Familien mit geringerem 1. und 2. Einkommen. Damit greift der Fiskus in die freie Wahl der Lebensformen ein. Wie ist das einfache Tarif-Modell Vollsplitting gegenüber der Individualbesteuerung unter diesem Aspekt zu werten?

2. Familienarbeit muss, gerade weil sie heute zwischen den Paaren aufgeteilt wird, endlich analog zur Erwerbsarbeit ihren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Stellenwert erhalten und vom Fiskus auch anerkannt sein. Immerhin werden jährlich 6,5 Milliarden Arbeitsstunden in die Familienarbeit investiert. Wie sind unter diesem Aspekt die beiden Modelle zu bewerten?

3. Zur Freiheit der Lebensformen gehört auch, dass Partner Erwerbspausen einlegen können, zum Beispiel zu Gunsten der Betreuungs-und Familienarbeit, der Aus- und Weiterbildung, etc. ohne in dieser Zeit in steuerlicher Hinsicht benachteiligt zu werden. Welche steuerlichen Auswirkungen hat vor diesem Hintergrund die Individualbesteuerung, wenn die im gleichen Haushalt gelebte Gemeinschaft steuerlich getrennt wird (u.a. in Bezug auf Geltendmachung von Kinderabzügen, Abzüge für Drittbetreuungskosten, Krankheitskosten, Krankenkassenprämien, Unterhalts- und Zinskosten bei in Miteigentum aufgeteilter Liegenschaft, Einkäufe in die 2. Säule)

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. Der Bundesrat wird in einem ersten Schritt eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung verfassen und dazu die Kantone anhören. Das Parlament wird im Herbst 2021 die Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Grundlage zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung zu äussern. Eine anschliessende Vernehmlassung könnte 2022 durchgeführt und die Botschaft des Bundesrates 2023 verabschiedet werden. Dabei wird der Bundesrat auch zu den vorliegenden Themen Stellung nehmen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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