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21.3195 · Postulat · 2021-03-16

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Schweiz zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie zu beleuchten, Handlungsbedarf zu erkennen und daraus die notwendigen Massnahmen zur Optimierung des Gesundheitssystems und zur Meisterung zukünftiger Gesundheitskrisen abzuleiten. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu prüfen:

1. Fortführung des "Fast-Track Verfahrens" bei der Durchführung von klinischen Studien für Produkte mit hohem medizinischen Bedarf und Erhalt der in der Covid-19 Pandemie durch Swissmedic und Swissethics eingeführten Vereinfachungen und Verbesserungen.

2. Bestmögliche Nutzbarmachung der Möglichkeiten von Wissenschaft und Forschung für das Testing (Verfügbarkeit von aussagekräftigen Testmethoden, Qualität, rasche Ergebnisse, logistische Abläufe).

3. Nutzung der Vorteile der rollenden Verfahren bei der Zulassung von Impfstoffen auch in Zukunft und für andere, lebensrettende Medikamente.

4. Vereinfachung des Vergütungsprozesses für Impfstoffe analog anderer Medikamente.

5. Sicherstellung der Versorgung der Nicht-Pandemie Patienten bei einer Überlastung des Gesundheitswesens.

6. Stärkung der Zusammenarbeit unter Industriepartnern sowie zwischen grossen Firmen, kleineren Biotechs und der Akademie auf Basis eines starken Patentschutzes und eines funktionierenden Innovationsumfeldes.

7. Weiterführung des intensiven Dialoges in der ersten Pandemie-Welle zwischen Akademien, Behörden, Industrievertretern und Politik.

8. Aufbau eines offenen Gesundheitsdatenökosystems mit starkem Datenschutz gemeinsam mit Forschenden, Leistungserbringern, Industrie-Expert/innen, Patient/innen-Organisationen, Technologieanbietern und Versicherern.

9. Sicherstellung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren und Mitarbeitenden auch in Krisenzeiten.

10. Schaffung von Rahmenbedingungen und Anreizen, um die Erforschung und Verfügbarkeit von wirksamen Antiinfektiva zu fördern.

11. Verbesserung der generellen Vorbereitung auf Gesundheitskrisen, beispielsweise durch Aufbau von standardisierten Datenaustauschsystemen und (Impf-)Registern.

12. Evaluation verschiedener Krisenszenarien und Erarbeitung von Notfallplänen, um auf die nächste Gesundheitskrise vorbereitet zu sein.

Begründung

Die Covid-19 Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein funktionierender und starker Wissenschaftsstandort ist. Die Zusammenarbeit verschiedener Forschungspartnern hat eine Impfstoffentwicklung in Rekordzeit ermöglicht. Dank eines starken Patentschutzes haben sich Unternehmen bereiterklärt, mit Konkurrenten zusammenzuarbeiten, um Produktionsengpässe zu überwinden und damit eine schnelle und breite Versorgung mit dem dringend benötigten Impfstoff zu ermöglichen.

Die Coronakrise hat aber auch aufgezeigt, wo es in Zukunft dringenden Handlungsbedarf gibt. So war die Schweiz beispielsweise nicht auf die digitalen Anforderungen der Pandemie vorbereitet. Es gibt noch immer keine standardisierte Erhebung und Ablage der Daten, um datenbasierte Entscheide zu treffen.

Biodiversitätsverlust, Klimaveränderung und das weltweite Bevölkerungswachstum kombiniert mit der immer höher werdenden Mobilität, werden zu weiteren zukünftigen Gesundheitskrisen führen. Deshalb gilt es jetzt, die richtigen Lehren aus der Covid-19 Pandemie zu ziehen, um den Wissenschaftsstandort Schweiz zu stärken und um auf die nächste Gesundheitskrise vorbereitet zu sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1-5, 7, 9, 11 und 12 sowie die Ablehnung der Punkte 6, 8 und 10 des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Postulat verfolgt vielfältige und unterschiedliche Anliegen. Der Bundesrat erkennt den Bedarf einer umfassenden Nachbearbeitung der Covid-19-Pandemie. Er ist bereit, basierend auf den Erfahrungen der Covid-19-Krise einen Bericht über die Versorgung zu Krisenzeiten zu verfassen und darin die Punkte 1-5, 7 und 9 des Postulats zu prüfen. Die Punkte 11 und 12 werden in der Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) umgesetzt. Bezüglich Punkt 11 hat der Bundesrat zudem bei der Kenntnisnahme des Berichts der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie am 11. Dezember 2020 den betroffenen Stellen in der Bundesverwaltung (EDI und VBS) den Auftrag erteilt, die bereits begonnenen Arbeiten zur vereinfachten Informationsübermittlung und -aufbereitung zu beschleunigen und die Kompatibilität der Systeme zu erhöhen. Synergien mit geplanten Arbeiten der Bundeskanzlei (Digitale Transformation und IKT-Lenkung DTI) sollen dabei genutzt werden. Der Bundesrat wird bis Ende 2021 über den Stand der Verbesserungen informiert.

Die Punkte 6, 8 und 10 beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den laufenden Arbeiten diese Punkte bereits weitgehend erfüllt sind und erst die Ergebnisse abgewartet werden sollten, bevor nächste Schritte eingeleitet werden. Im Einzelnen:

6. Mit dem Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie will der Bund den physischen und bezahlbaren Zugang zu biomedizinischen Produkten sicherstellen und die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie mittel- bis langfristig erhalten und weiter stärken. Hierfür wurden 23 Massnahmen ergriffen (Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2013-2020). Seit 2013 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) unter Vorsitz von Bundesrat Alain Berset regelmässig Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Akademien, Industrie, Gesundheitsfachleuten und Patientenorganisation durchgeführt, um anstehende Herausforderungen und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Aufgrund der Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs für die Wirtschaft und das Gesundheitswesen in der Schweiz hat der Bundesrat Ende 2018 beschlossen, den Masterplan weiterzuführen und bestehende wie auch neu geplante Massnahmen des Gesundheits- und des Forschungsförderungssystems zu ergreifen. Bis Ende 2021 soll der neue Massnahmenplan für die Jahre 2021-2025 vorliegen. Bei Bedarf wird der Bundesrat zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich prüfen.

8. Zurzeit wird der Bericht in Erfüllung des Postulates 18.4102 SGK-S "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen" erstellt. Darin wird die Verbesserung der Transparenz bei gleichzeitiger Reduktion der Erhebungswege thematisiert. Zudem hat die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Postulates 15.4225 Humbel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung" einen Vorschlag für ein "System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten" unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet. Das EDI wird dem Bundesrat die Ergebnisse dieser Arbeiten im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2021 unterbreiten.

10. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Covid 19" (NFP 78) werden Empfehlungen für das Gesundheitswesen und innovative Lösungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Erkrankung erarbeitet. Unter Einbezug von Innovationsexperten sollen in diesem Programm auch gezielt Innovationen bis hin zur Implementierung unterstützt werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1-5, 7, 9, 11 und 12 sowie die Ablehnung der Punkte 6, 8 und 10 des Postulates.