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21.3201 · Interpellation · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die im alten Energiegesetz eingeführt wurde, hat zu einer Vielzahl an neuen Projekten zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien geführt. Aufgrund der begrenzten Fördermittel musste eine Warteliste geführt werden, die nur sehr langsam abgebaut werden konnte. Im dritten Quartal 2017 standen allein für die Wasserkraft 561 Projekte mit einer jährlichen Gesamtproduktion von über 2,2 Milliarden Kilowattstunden auf der Warteliste.

Die Rahmenbedingungen für Wasserkraft wurden jedoch mit dem neuen Energiegesetz stark geändert, und ein Grossteil der Projekte auf der Warteliste wurde nicht (oder noch nicht) umgesetzt.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, Auskunft darüber zu geben, weshalb diese Projekte nicht umgesetzt wurden, und insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

- Wie viele Projekte wurden aufgrund der Änderung der Rahmenbedingungen im neuen Energiegesetz gestrichen oder eingestellt, und wie hoch wäre die vorgesehene jährliche Produktion dieser Projekte?

- Wie viele Projekte wurden aufgrund von Einsprachen während des Bewilligungsverfahrens gestrichen oder verschoben, und wie hoch wäre die vorgesehene jährliche Produktion dieser Projekte?

- Wie viele Projekte wurden infolge des Bewilligungsverfahrens umgestaltet, und wie hoch ist der dadurch entstandene gesamte Produktionsverlust?

- Wie viele Projekte, die einen positiven KEV-Entscheid erhalten hatten, wurden aus verfahrenstechnischen Gründen wieder aus der KEV entfernt, beispielsweise aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen, und wurden aufgrund der neuen Rahmenbedingungen nicht wieder eingereicht, und wie hoch wäre die vorgesehene jährliche Produktion dieser Projekte?

Ist der Bundesrat schliesslich bereit, auf der Grundlage von Daten, die von der Verwaltung so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden, eine Einschätzung darüber abzugeben, unter welchen Bedingungen dieses "verschwendete" Potenzial am besten ausgeschöpft werden könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Pronovo AG hat - als Vollzugsstelle gemäss Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) - per Dezember 2020 insgesamt 240 Gesuche von der Warteliste für das Einspeisevergütungssystem (KEV) gestrichen, da die Projekte die Förderbedingungen aufgrund des neuen EnG nicht mehr erfüllten. Bei 135 Gesuchen war dies der Fall, weil die Leistung der Anlage unter 1 MW lag (Art. 19 Abs. 4 Bst. a EnG), bei 45 Gesuchen, weil die Anlage nicht als Neuanlage galt (Art. 19 Abs. 1 EnG) und bei 60 Gesuchen, weil beide Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. Im Weiteren wurden 23 Gesuche von den Gesuchstellenden zurückgezogen. Die betroffenen Wasserkraftanlagen hätten ein jährliches Potenzial von rund 1'220 GWh umfasst. Einige der gestrichenen bzw. zurückgezogenen Gesuche für eine KEV wurden als Gesuch für einen Investitionsbeitrag wieder eingereicht. In der Folge konnte der Bund 18 Vorhaben einen Investitionsbeitrag zusichern. Diese werden jährlich zusammen rund 250 GWh Strom produzieren.

Zu den Fragen 2 und 3:

Für die Durchführung der Baubewilligungsverfahren sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund hat keine Gesamtübersicht über angepasste oder zurückgezogene Projekte infolge Schwierigkeiten im Bewilligungsverfahren.

Zur Frage 4:

Für bei Inkrafttreten des revidierten EnG Anfang 2018 hängige Baubewilligungsverfahren stehen die Fristen still. Sie können nicht mehr Grund für einen KEV-Ausschluss bilden.

Zur Frage 5:

Der Bundesrat überprüft regelmässig die Rahmenbedingungen, um das Potenzial der Wasserkraft nachhaltig erschliessen zu können.

Antwort des Bundesrates.