21.3213 · Interpellation · 2021-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Fragestunde vom 15. März hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen an der Grenze zur Lombardei ausgeschlossen. Dies obschon die Lombardei wieder zur roten Zone geworden ist und obschon auch zwischen EU-Mitgliedstaaten Massnahmen an den Grenzen eingeführt wurden.
Offensichtlich hat der Bundesrat schon vergessen, dass das Tessin letztes Jahr stark von der ersten Welle der Pandemie getroffen wurde, weil der Bundesrat die folgenschwere Entscheidung getroffen hatte, die Grenzen zur Lombardei nicht rechtzeitig zu schliessen. Für berufsbedingte Übertritte (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) waren diese Grenzen überdies die ganze Zeit offen gehalten worden. Im Tessin geht die Gefahr einer dritten Welle mit Sicherheit nicht von der Öffnung von Restaurants oder Fitnesszentren aus. Sie geht von der unkontrollierten Personenfreizügigkeit mit der Lombardei aus. Eine dritte Welle würde alle bislang unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Virus zunichtemachen, was verheerende Auswirkungen auf die bereits angeschlagene lokale Wirtschaft hätte. Es liegt auf der Hand, dass die dritte Welle kein Thema wäre, wenn die Schweiz bei der Impfkampagne nicht versagt hätte. Leider sind die Dinge so, wie sie sind.
Ich frage den Bundesrat:
- Hat er tatsächlich die Absicht, das Tessin dem Risiko einer dritten Pandemiewelle auszusetzen, weil er keine Bekämpfungsmassnahmen an der Grenze einführen will? Ist er sich dabei seiner Verantwortung bewusst?
- Die italienische Regierung hat die Bewegungsfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner der Lombardei stark eingeschränkt, weil die Lombardei erneut zur roten Zone geworden ist. Ist es angesichts dessen akzeptabel, dass diese Personen frei und ohne Kontrollen ins Tessin einreisen können und auch kein negatives Testergebnis vorweisen müssen?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass alle möglichen Leute aus Italien ins Tessin einreisen, aus irgendwelchen Gründen und keineswegs nur zum Arbeiten?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass man im Tessin inzwischen das Gefühl hat, man sei das Überdruckventil der Lombardei?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Leute auch für Sporttrainings (in Italien verboten), fürs Shopping, für die Veranstaltung illegaler Partys oder für Raubüberfälle aus Italien ins Tessin kommen?
- Will der Bundesrat den Lockdown in der Schweiz (und damit auch im Tessin) endlos verlängern, was schwere Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft hat, um auf diese Weise die Bewohnerinnen und Bewohner der Lombardei von der Einreise abzuhalten, nur damit keine Massnahmen an den Grenzen eingeführt werden müssen?
- Wie kann es sein, dass EU-Mitgliedstaaten die Einreise von Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten aus Gesundheitsgründen begrenzen, während die Schweiz keinerlei Beschränkungen einführt?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-5. Der Bundesrat sieht Einreisebeschränkungen und verstärkte Grenzkontrollen gegenüber Schengen-Staaten zurzeit nicht als probates Mittel, um die Verbreitung des Covid-19-Virus zu stoppen. Die Erfahrungen des Frühjahrs 2020 haben gezeigt, dass solche Massnahmen, aufgrund der engen wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten, zahlreicher Ausnahmen bedürfen. Zusätzliche Einschränkungen beim Grenzübertritt hätten kaum Auswirkungen auf die Zahl der Grenzüberquerungen, würden jedoch das soziale und wirtschaftliche Leben in den Grenzregionen unverhältnismässig einschränken. Der Bundesrat ist bestrebt, die Verbreitung des Coronavirus mit effektiven grenzsanitarischen Massnahmen, d.h. mit Quarantäne- und Testerfordernissen, einzudämmen. Die aktuell geltenden grenzsanitarischen Massnahmen betreffen auch Einreisende aus Italien mit Ausnahme der Grenzgebiete.
Der Freizeitverkehr, sowohl national wie auch grenzüberschreitend, wird zudem durch die Massnahmen im Inland gesteuert. Schliessungen beziehungsweise die Reduktion der Kapazitäten in Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben haben grosse Auswirkungen auf den Grenzverkehr. Nach der Verschärfung der Massnahmen vielerorts in Italien stellte der Bundesrat keine Zunahme, sondern einen Rückgang der Grenzüberquerungen fest. Es gibt daher keine Hinweise darauf, dass das Tessin als Überdruckventil für Personen aus der Lombardei dient. Die Gesetze der Schweiz gelten für alle Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer. Verstösse werden unabhängig von der epidemiologischen Lage verfolgt.
6. Der Bundesrat ist bestrebt, die Massnahmen einerseits möglichst wirksam und andererseits so wenig einschneidend wie möglich zu gestalten. Er analysiert die epidemiologische Lage in der Schweiz sowie die Entwicklung im Ausland und insbesondere den Grenzregionen laufend und veranlasst die notwendigen Schritte nach Berücksichtigung aller Faktoren. Die Massnahmen werden nur so lange aufrechterhalten, wie es zur Eindämmung des Covid-19 Virus notwendig ist.
7. Die EU- und Schengen-Staaten sind berechtigt, eigene verhältnismässige Massnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine Mehrheit der anderen Schengen-Staaten setzt wie die Schweiz im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus in erster Linie auf grenzsanitarische Massnahmen.
Antwort des Bundesrates.