21.3223 · Interpellation · 2021-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Lethal Autonomous Weapon Systems (LAWS), sogenannte letale autonome Waffensysteme, stellen eine enorme Gefahr dar. Sie entscheiden anhand von Algorithmen, die auf dem Fortschritt bei der künstlichen Intelligenz basieren, und ohne menschlichen Einfluss, wer leben und wer sterben soll. Diese Waffen befinden sich derzeit noch in der Entwicklungsphase, wodurch sie das Risiko für die Menschheit erhöhen, dass es zu einem Wettrüsten mit autonomen Waffen kommt. Anderseits verlangen heute mehr als dreissig Länder ein Verbot von LAWS, angesichts der offensichtlichen moralischen Herausforderungen, die sie darstellen, sowie aufgrund der Unmöglichkeit festzustellen, wer für die begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich ist. In internationalen Organisationen, unter anderem im Rahmen des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW), haben in den letzten Jahren zahlreiche Gespräche zu diesem Thema stattgefunden, ohne dass eine Lösung gefunden worden wäre.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Teilt der Bundesrat die Sorge, dass die Entwicklung von LAWS gefährlich ist und eine Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz darstellt?
2. Welche Position vertritt er bei internationalen Organisationen bezüglich eines Abkommens, das die sinnvolle menschliche Kontrolle über den Einsatz von Gewalt sicherstellen würde?
3. Ist er der Ansicht, dass der Einsatz von LAWS gegen das humanitäre Völkerrecht verstösst?
4. Teilt er die Position zahlreicher anderer Staaten, die sich dafür ausgesprochen haben, Verhandlungen zur Verabschiedung eines rechtsverbindlichen Instruments für letale autonome Waffen aufzunehmen?
5. In seiner Antwort auf die Interpellation 19.3081 erklärte der Bundesrat, dass die Schweiz sich aktiv für die Klärung der Frage der menschlichen Kontrolle engagiere. Worin bestand dieses Engagement und welche Ergebnisse lieferte es?
6. In derselben Antwort erklärte der Bundesrat, dass es wichtig sei zu bestimmen, welche Art der Autonomie akzeptabel ist. Wie steht er heute dazu?
7. Wie kann nach Ansicht des Bundesrats die menschliche Kontrolle über die übrigen Systeme im Rahmen der CCW-Gespräche sinnvoll aufrechterhalten werden, um den rechtlichen Verpflichtungen und tiefgreifenden moralischen und ethischen Grundsätzen zu entsprechen?
8. Wurden im Rahmen dieser Gespräche irgendwelche Waffen thematisiert, die grundsätzlich inakzeptabel wären und verboten werden müssen?
9. Im Jahr 2013 erklärte die Schweiz im Menschenrechtsrat, dass Staaten unter keinen Umständen ihre Verantwortung für die Anwendung von letaler Gewalt abtreten dürfen. Vertritt der Bundesrat weiterhin diese Position?
Stellungnahme des Bundesrates
1: Die Entwicklung autonomer Fähigkeiten von Waffensystemen ist ein Trend, der neben Chancen auch aussen- und sicherheitspolitische, (völker-)rechtliche sowie ethische Herausforderungen mit sich bringt und darum vertieft analysiert und allenfalls verstärkt kontrolliert werden muss. Je nach Einsatzart und -kontext könnten Systeme mit erhöhter Autonomie die Sicherheit verbessern und dazu beitragen, Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu verschonen. Hingegen sind vom Interpellanten skizzierte Waffensysteme, die ohne jegliche menschliche Kontrolle autonom Gewalt anwenden könnten, weder im Interesse der Schweiz noch völkerrechtlich zulässig.
2 und 4: Der Bundesrat unterstützt die Expertengespräche zu autonomen Waffensystemen in Genf im Rahmen der Uno-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW; SR 0.515.091). Die Schweiz hat sich 2018/19 an der Erarbeitung von elf CCW-Leitprinzipien beteiligt und ist bereit, an einem normativen und operationellen Rahmenwerk als Fundament für ein rechtlich verbindliches Instrument mitzuwirken. Im Rahmen der Erfüllung von Po. 21.3012 und in der Strategie Abrüstung und Rüstungskontrolle 2022-2025 wird der Bundesrat Ansätze für nationale Eckwerte sowie internationale Regelungen entwickeln.
3 und 8: Die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts ist das erste der elf CCW-Leitprinzipien. Der Bundesrat betont, dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffen, das Völkerrecht uneingeschränkt respektieren muss. Systeme, deren Wirkungen nicht vernünftig vorhergesagt oder nicht entsprechend den Vorschriften des humanitären Völkerrechts begrenzt werden könnten, wären unter bestehendem Völkerrecht rechtswidrig.
5, 6, und 7: Die Schweiz unterstützte Arbeiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) zur menschlichen Kontrolle bei autonomen Waffen. Elemente aus diesem Prozess flossen in die elf Leitprinzipien des CCW ein. Die Position der Schweiz in 2020 im CCW beinhaltete konkrete Vorschläge zur Sicherstellung der menschlichen Kontrolle und zur Begrenzung der Autonomie von Waffensystemen. In Erfüllung des Po. 21.3012 wird der Bundesrat ebenfalls die Frage abklären, welcher Grad an Autonomie die Grenze der Akzeptanz überschreitet. Eine klare Trennlinie zu ziehen ist vor dem Hintergrund sich laufend weiterentwickelnder Technologien und der unterschiedlichen Einsatzkontexte eine zentrale Herausforderung.
Zu 9: Der Bundesrat ist weiterhin dieser Auffassung. Die Schweiz hat sich an der Verankerung dieses Aspekts in den elf CCW-Leitprinzipien beteiligt. 2020 legte die Schweiz ergänzend dar, dass sich Staaten und Menschen durch "Delegierung" gewisser Aufgaben an autonome Systeme nicht der Verantwortung entziehen können.
Antwort des Bundesrates.