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21.3252 · Interpellation · 2021-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz freut sich zu Recht über den dritten Rang im Korruptionswahrnehmungsindex 2020. Dies verdeutlicht zwar, dass die Korruption in der Schweiz gering ist, aber es zeigt nicht, wie sehr sich die Korruption von unserem Land aus in die ganze Welt ausbreiten kann angesichts dessen, wie viele international tätige Unternehmen ihren Sitz in der Schweiz haben.

Um zu verhindern, dass weltweit der Korruption Vorschub geleistet wird, und um den hervorragenden Ruf unseres Landes und unserer Unternehmen in der Welt zu wahren, müssen Fälle, in denen Korruption im Spiel stehen könnte, mit der nötigen Hartnäckigkeit verfolgt werden.

Die Bundesanwaltschaft (BA) scheint diese Sorge leider nicht zu teilen, denn sie braucht lange - zu lange - für die Bearbeitung solcher Fälle, wie man kürzlich bei der FIFA-Affäre sehen konnte. Ein gutes Beispiel ist die Situation des Unternehmens Sicpa, das weltweit seit Jahrzehnten für seine Identifikations-, Rückverfolgbarkeits- und Authentifizierungslösungen wie Druckfarbe für Banknoten oder Sicherheits-Strichcodes bekannt ist.

Seit mehreren Jahren läuft eine Ermittlung gegen das Unternehmen, die sich in die Länge zieht. Obwohl ein ehemaliger Mitarbeiter in Brasilien verurteilt wurde und mehrere Länder ein wachsames Auge auf die Praktiken des Wirtschaftsgiganten haben, bleibt die Bundesanwaltschaft auf der Stelle stehen.

Dies ist eine inakzeptable Situation für alle, sowohl für die Allgemeinheit als auch für Sicpa. Die Unternehmensleitung muss entweder bestraft und auf den rechten Weg zurückgeführt werden oder von allen Vorwürfen freigesprochen und rehabilitiert werden. Selbstverständlich gilt es, die Gewaltenteilung zu respektieren. Aber der Bundesrat legt ja grossen Wert auf das Ansehen der Schweiz im Ausland, und zwar in allen Bereichen, und daher frage ich den Bundesrat:

1. Hält er es für normal, dass ein solches Verfahren zum Stillstand gekommen ist?

2. Ist er bereit, die BA aufzufordern, die Korruptionsfälle, insbesondere den Fall Sicpa, mit der nötigen Hartnäckigkeit zu bearbeiten?

3. Ist er bereit, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um gegebenenfalls rasch gegen die Korruption vorzugehen, die sich von der Schweiz auf den Rest der Welt ausbreitet?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Aufgrund der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft äussert sich der Bundesrat weder zu deren Verfahren noch zur Art und Weise, wie die Verfahren geführt werden bzw. in der Vergangenheit geführt wurden.

3. Der Bundesrat misst der Bekämpfung der Korruption grosse Bedeutung bei. Er hat in diesem Sinne am 25. November 2020 erstmals eine Strategie gegen die Korruption verabschiedet. Die Strategie des Bundesrates gegen die Korruption, welche für den Zeitraum 2021-2024 gilt, definiert 11 Ziele und 42 Massnahmen, die neben der Prävention und der Strafverfolgung auch den internationalen Kontext betreffen. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung haben mit der Umsetzung dieser Massnahmen begonnen. Ende 2024 wird der Bundesrat eine Bilanz der Strategie ziehen und dann über eine allfällige Anpassung entscheiden.

Antwort des Bundesrates.