Nationale Daten, Kriterien und Leitlinien zu Hochschulkooperationen und akademischen Austauschprogrammen mit der Volksrepublik China
21.3289 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
1. Existiert eine bundesweit verlässliche Datengrundlage über Kooperationen mit China in Forschung und Lehre und zu den hiesigen Studierenden und akademischem Personal aus der VR China?
2. Wie werden die Zulassung von Studierenden und allfällige Förderentscheide von Seiten des Bundes überprüft in Bezug auf Druckversuche und nachrichtendienstliche Aktivitäten?
3. Teilt der Bundesrat die deutsche Evaluation, dass China rechtliche und organisatorische Hürden innerhalb und für Partnerschaften in Forschung und Lehre steigert?
4. Besteht eine nationale Liste der gemeinsamen Studienprogramme?
5. Plant der Bund für Forschungskooperationen und -vereinbarungen der ETH Leitlinien, die den Schutz demokratischer Grundwerte, wie Datenschutz, Publikationsfreiheit etc. sichern?
6. Sind Strukturen für sicherheitsrelevante Forschung und Exportkontrolle etabliert, die eine militärische Nutzung ziviler Forschungsergebnisse und den Transfer sensibler Forschungstechnologien ausschliessen?
7. Ist der Bundesrat bereit, die Thematik der Hochschulkooperationen mit der VR China in seine Chinastrategie aufzunehmen?
Begründung
In den akademischen Freiheiten in Hochschulsystemen weltweit rangierte China 2019 in der niedrigsten Kategorie. Das Leiden Asia Centre hielt in einem Evaluationsbericht zur Hochschulkooperation Europa-China in 2018 ebenso wie Prof. Hotz-Hart, Prof. em. Universität Zürich und ehemaliger Vizedirektor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie fest, dass Parteikomitees die Führung der Universitäten in China übernähmen, in den Hörsälen keine westlichen Werte verbreitet werden dürfen und die ideologisch-politische Leistung das wichtigste Kriterium für Hochschullehrende sei. Hinzu kämen Bestrebungen chinesischer Akteure, auf den internationalen wissenschaftlichen Diskurs und das hochschulische Geschehen im Ausland einzuwirken. Laut der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sehen sich chinesische Studierende und Forschende im Ausland entsprechendem Druck ausgesetzt. Daher hat sie 2020 Leitlinien und Standards zur Hochschulkooperation mit China veröffentlicht, die Hochschulen und - angehörige für zentrale Aspekte in der Wissenschaftskooperation mit China sensibilisieren und Hilfestellung geben. Prof. Hotz-Hart bewarb in der NZZ, die Schweiz müsse in einem Dokument zur Chinastrategie des Bundes die Unterstützung der akademischen Freiheit und der freien Meinungsäusserung einfordern.
Stellungnahme des Bundesrates
1+4+7) Die Mehrheit der Schweizer Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) pflegt Partnerschaften mit China. Gestützt auf die Hochschulautonomie erfolgt die Zusammenarbeit mit China über direkte Kooperationsformen. Swissuniversities führt keine Listen über internationale Kooperationen oder Studiengänge. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik waren im akademischen Jahr 2020/21 2'952 chinesische Studierende (nur Bildungsausländer/innen) an Schweizer Hochschulen immatrikuliert. Ende 2019 waren 1'113 Chinesinnen und Chinesen an Schweizer Hochschulen (inkl. Assistierende und Doktorierende) angestellt. In seiner Chinastrategie berücksichtigt der Bundesrat die Hochschulkooperation und setzt Ziele im Bereich der BFI-Zusammenarbeit mit China, respektiert aber dabei die Autonomie der Hochschulen. Im Rahmen des "Whole-of-Switzerland"-Ansatzes der Chinastrategie begrüsst er einen regelmässigen Austausch zwischen und mit den BFI-Akteuren, um mittels Informations- und Erfahrungsaustausch Chancen und Herausforderungen noch besser zu identifizieren.
2) Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20) sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen, keine Gefahr für die internationale öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz darstellen dürfen. Die für die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zuständigen Behörden konsultieren vor einer Bewilligungserteilung systematisch die sicherheitsrelevanten Informationssysteme und arbeiten eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen um u.a. Spionageaktivitäten zu unterbinden.
3) Der Bundesrat vernimmt aus dem Schweizer BFI-Bereich, dass das Umfeld für die internationale Zusammenarbeit hürdenreicher wird, nicht nur mit China. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, im Rahmen ihrer Autonomie abzuwägen, wie und bis zu welchem Grad Kooperationen eingegangen werden sollen.
5) Datenschutz und Publikationsfreiheit sind zentrale Pfeiler der akademischen Freiheit und werden von den Institutionen des ETH-Bereichs mit allen Vertragspartnern eingefordert. Zu den zwingend zu berücksichtigenden Grundwerten der wissenschaftlichen Integrität gehören u.a. Schutz von geistigem Eigentum, die Grundsätze der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und des Zugangs dazu oder Quellen- und Autorangaben. Der Bund pflegt mit dem ETH-Rat und den weiteren BFI-Akteuren einen regelmässigen Austausch zur bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Die Risikoanalyse für die Zusammenarbeit mit asiatischen Partnern wird zudem aktuell von der ETH Zürich vertieft.
6) Der Nachrichtendienst des Bundes führt seit 2004 das Sensibilisierungsprogramm Prophylax, das die Schweizer Wirtschaft sowie den BFI-Bereich auf die Bedrohung durch Proliferation und Spionage aufmerksam macht. Als Bestandteil von Prophylax dient das Modul Technopol der Sensibilisierung von Hochschulen und zeigt auf, weshalb diese für ausländische Nachrichtendienste ein interessantes Ausforschungsziel darstellen können. Hochschulen unterliegen ausserdem der Schweizer Exportkontrollgesetzgebung, sofern es sich nicht um wissenschaftliche Grundlagenforschung handelt.
Antwort des Bundesrates.