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21.3332 · Motion · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Moratorium für den Bau neuer Nationalstrassen bis 2030 zu erlassen.

Begründung

Der motorisierte Verkehr führte in der Schweiz zwischen 1990 und 2018 zu mehr als 30 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen. Die Emissionen aus dem Verkehr gehen erst seit wenigen Jahren leicht zurück und liegen 2018 immer noch 1 Prozent über dem Niveau von 1990. Bereits jetzt ist klar, dass das indikative Ziel (definiert anhand eines Basiswerts des Jahres 1990 im Second Initial Report unter dem Kyoto-Protokoll) für die Reduktion der Treibhausgasemission für das Jahr 2020 im Sektor Verkehr nicht erreicht wurde.

Der Verkehr ist in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Alleine zwischen 2000 und 2020 hat der motorisierte Strassenverkehr (ohne Motorfahrräder) um 36 Prozent zugenommen. Die Zunahme des Verkehrs kann nicht einfach durch das Bevölkerungswachstum erklärt werden. Die Zahlen zeigen, dass der Verkehr stärker wächst als die Bevölkerung, vor allem auf Bundesstrassen. Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr mehr als verfünffacht. Als Reaktion darauf fördert die aktuelle Bundespolitik einen Ausbau der Strassenkapazitäten. Diese Strategie ist kontraproduktiv: es ist längst erwiesen, dass mehr Strassen zu mehr Verkehr führen. Deshalb muss die Finanzierung von Planung und Ausbau der Nationalstrassen durch den Nationalen Strassen- und Agglomerationsfonds NAF sofort eingestellt werden. Ausserdem ist eine Neubeurteilung und Anpassung des STEP (Entwicklungsprogramm Nationalstrassen) notwendig.

Ein Moratorium für den Bau von neuen Nationalstrassen bewirkt eine direkte Verringerung der Treibhausgasemissionen. Als Konsequenz des Moratoriums wird weniger gebaut und der motorisierte Verkehr wird gleichzeitig unattraktiver. Längerfristig führt dies zu einer Verlagerung auf klimafreundlichere Verkehrsformen und stoppt ausserdem eine weitere Bodenversiegelung und den Verlust von Grünflächen. Mit der Klimakrise und dem von Bund vorgegebenen Ziel von Netto null Emissionen bis 2050 ist der Bau von neuen Nationalstrassen aktuell nicht mehr verantwortbar.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes erhalten und verbessern. Die rechtliche Basis dazu bildet das Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, welches 2017 von Volk und Ständen angenommen wurde. Die Kapazitätserweiterungsprojekte sind im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse zusammengefasst. Das STEP Nationalstrasse sieht mehrere Realisierungshorizonte vor. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit den konkreten Erweiterungsprojekten und dem entsprechenden Verpflichtungskredit für den nächsten Ausbauschritt. Das Parlament entscheidet somit wiederkehrend sowohl über die zu realisierenden Projekte als auch über die Finanzierung. Letztmals hat das Parlament über den Ausbauschritt 2019 beraten. Den nächsten Ausbauschritt wird es 2023 beraten und über die entsprechenden Projekte entscheiden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, ein generelles Moratorium bis 2030 zu erlassen.

Der Bundesrat will bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz erreichen. Um den Ausstoss an schädlichen Treibhausgasemissionen im motorisierten Strassenverkehr rasch zu reduzieren, setzt der Bundesrat, wie im Entwurf des totalrevidierten CO2-Gesetzes vorgesehen, auf Massnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Weiter unternimmt er Anstrengungen, damit Verkehrsteilnehmende auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umsteigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.