21.3395 · Interpellation · 2021-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bekanntgegeben, zukünftig keine Programmbeiträge der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) für die Informationsarbeit von Schweizer NGO ausrichten zu wollen. Dies ist sehr besorgniserregend.
Es ist völlig inkohärent, Projekte durchzuführen, mit denen die Länder des Südens unterstützt werden, ohne gleichzeitig die Schweizer Bevölkerung über die Ursachen und die Folgen derjenigen Probleme zu sensibilisieren, denen man mittels der Entwicklungszusammenarbeit beikommen will.
In einer globalisierten Welt können wir uns nicht so verhalten, als ob Probleme streng voneinander getrennt werden könnten.
Die Schweiz stellt sich hinter die UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), und die DEZA hat sich für deren Realisierung eingesetzt. Wer wollte bestreiten, dass nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene stattfinden muss und dass wir nicht Projekte im Weltsüden unterstützen können, ohne unsere Lebensweise im Norden zu hinterfragen.
Es ist auch ganz normal, dass sich NGO, die ja die Zivilgesellschaft repräsentieren, zu Themen im Zusammenhang mit der Politik der Schweiz äussern können, zumal dieses Themenfeld ja viele Anliegen der NGO betrifft. Das ist auch ein Zeichen für eine intakte Kultur der demokratischen Debatte in der Schweiz.
Mehrere NGO sind über die gegenwärtige Lage beunruhigt; sie haben sich schriftlich an das EDA gewandt und sich auch in den Medien dazu geäussert.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat wirklich der Ansicht, dass NGO nicht mehr an der öffentlichen Debatte teilnehmen sollen, um die Schweizer Bevölkerung über Themen aus ihrem Aktionsbereich zu informieren?
2. Ist es normal, dass in einem Land, das sich gerne als Vorreiterin bei der Verteidigung der Menschenrechte sieht, die NGO mehr und mehr von der Spendenfreudigkeit Privater abhängen, während die öffentlichen Mittel immer spärlicher fliessen?
3. Warum behandelt der Bundesrat in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätige NGO nicht wie andere Organisationen, die Beiträge der öffentlichen Hand erhalten? Letztere dürfen Mittel des Bundes nach wie vor für ihre Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen verwenden.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft gehört zur politischen Kultur der Schweiz. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2021 zur Motion 20.4395 Portmann "Keine öffentlichen Gelder an Projekte von NGO, welche sich an politischen Kampagnen beteiligen" fest. Unabhängig davon, ob NGO Bundesmittel erhalten oder nicht, nehmen sie als Teil der Zivilgesellschaft am politischen Leben teil.
Die Finanzierung von politischen Kampagnen und Lobbyarbeit in der Schweiz mit Bundesmitteln war und ist klar untersagt. Eine klare und saubere Abgrenzung zwischen einerseits (politischen) Kampagnen beziehungsweise Lobbyarbeit und andererseits Informations- und Bildungsarbeit ist in der Realität nicht immer einfach. Um Klarheit zu schaffen und die Transparenz zu erhöhen, wurde in den neuen Verträgen ab 2021 die Verwendung von DEZA-Programmbeiträgen für Informations- und Sensibilisierungstätigkeiten in der Schweiz explizit ausgeschlossen, analog zu politischen Kampagnen und Lobbyarbeit (vgl. Antwort des Bundesrates vom 24. Februar 2021 auf die Ip. 20.4611 Schneider-Schneiter "Solidar-Gate und Folgen für die internationale Zusammenarbeit"). Einige NGO finanzieren ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz zwecks Erhalt der Unabhängigkeit schon seit jeher aus eigenen Mitteln beziehungsweise mit spezifisch dafür vorgesehenen Spendenaufrufen.
DEZA-Programmbeiträge sollen ab 2021 in den Partnerländern eingesetzt werden. Die Praxisänderung hat keine Kürzung der Programmbeiträge zur Folge. Im Vergleich zur Botschaftsperiode 2017-2020 der internationalen Zusammenarbeit (IZA) (rund 508 Millionen Franken) ist vorgesehen, die Gesamtsumme der Programmbeiträge in der IZA-Strategie 2021-2024 auf 550 Millionen Franken zu erhöhen.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 8. März 2021 auf die Frage 21.7193 Molina "Ausschluss von Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit: Kohärenz bei Bundesbeiträgen" festhält, können Bundesbehörden laut dem Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) Bildungs- und Sensibilisierungsarbeiten unterstützen, sofern dies ausdrücklich dem Hauptziel der Subvention dient. Ist dies nicht der Fall, so ist es aus Sicht des Bundesrates nicht erwünscht, dass Subventionsmittel für solche Arbeiten eingesetzt werden. Dies gilt für sämtliche Organisationen, die Subventionen des Bundes erhalten.
Der Bundesrat hat in seinen Antworten vom 8. März 2021 auf die Frage 21.7187 Friedl "Bildung und Sensibilisierung zum Thema Nachhaltigkeit und globale Vernetzung" und vom 19. Mai 2021 auf die Interpellation 21.3287 Sommaruga "Entwicklungspolitik und Agenda 2030. Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Wie hält die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der UNO und die Empfehlungen der OECD ein? " aber erläutert, wie die Schweizer Öffentlichkeit über globale Herausforderungen und die enge Verknüpfung von Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung und Wohlstand informiert wird.
Antwort des Bundesrates.