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21.3423 · Interpellation · 2021-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Nationalrat hat ein Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission gutgeheissen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Situation der tibetischen Gemeinschaft zu erstellen. Neben Fragen asylrelevanten Fragen sollen insbesondere auch grundrechtliche Aspekte wie die Einhaltung der Meinungsäusserungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit der verstärkten Einflussnahme Chinas in der Schweiz im Zentrum stehen. Auch die uigurische Gemeinschaft in der Schweiz spürt den langen Arm Chinas in den letzten Jahren zunehmend. Überwachung, Einflussnahme und gezielte Einschüchterungsversuche haben gemäss Aussagen von Schweizer Uigur*innen und Menschenrechtsorganisationen zugenommen.

Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, in seinem geplanten Bericht über die tibetische Gemeinschaft, der Situation der Uigur*innen in Bezug auf Schutz der Privatsphäre und Meinungsäusserungsfreiheit ebenfalls Rechnung zu tragen?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Situation der Uigurinnen in einem separaten Bericht darzulegen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2: Die Schweiz hat ihre Besorgnis über die Menschenrechtssituation in Xinjiang und in Tibet wiederholt auf bilateraler und multilateraler Ebene zum Ausdruck gebracht (vgl. z.B. Stellungnahme des Bundesrates zur Frage Molina 20.5002 "Uigurische Minderheit in China und systematische Zwangsarbeit für multinationale Unternehmen. Was unternimmt der Bundesrat?", zur Frage Arslan 20.6095 "China - Menschenrechtsdialog Schweiz-China" sowie zur Motion Molina 19.4408 "Stopp der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang oder Sistierung des Freihandels mit China"). Seit den 1960er Jahren ist die Schweiz ein Hauptaufnahmeland für Personen tibetischer Ethnie, die nach Europa migrieren. In der Schweiz lebt eine mehrere Tausend Personen umfassende tibetische Exilgemeinschaft. Im Kontrast dazu bewegt sich die Gemeinschaft der ethnischen Uigurinnen und Uiguren in der Schweiz im zwei-/ oder tiefen dreistelligen Bereich. Eine gesonderte Analyse für diese Personengruppe im Rahmen eines eigenständigen Berichts erachtet der Bundesrat daher als nicht zielführend. Der Bundesrat ist aber bereit, der Situation der Uigurinnen und Uiguren in Bezug auf ihre Sicherheit in der Schweiz in Form eines Exkurses im Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz (vgl. Postulat 20.4333 "Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz") Rechnung zu tragen.

Antwort des Bundesrates.