Lexipedia

21.3475 · Interpellation · 2021-05-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am Morgen des 23. März 2021 lief das Frachtschiff Ever Given im Suezkanal auf Grund, stellte sich quer und blockierte bis zu seiner Freilegung am 29. März 2021 die Schifffahrt im Suezkanal. Dabei stauten sich gut 400 weitere Frachtschiffe auf beiden Seiten des Kanals. Die Mechanismen des globalisierten Handels und damit auch seine Schattenseiten rückten mit diesem Unfall in den Fokus der Öffentlichkeit.

Unter den wartenden Schiffen befanden sich auch mehrere Frachter, die Tiere transportierten. Schätzungen zufolge handelte es sich um bis zu 20 verschiedene Schiffe mit mehreren 100 000 Tieren - vornehmlich Rindern und Schafen - an Bord. Die Tiere werden unter prekären Bedingungen gehalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass während der Blockade im Suezkanal nicht genügend Nahrung und medizinische Hilfe zur Verfügung stand.

Unabhängig von der Havarie der Ever Given erleiden Tiere auf hoher See oft grosse Qualen oder verenden während des Transports, speziell bei unerwarteten Verzögerungen oder Schiffsunglücken. Dabei handelt es sich um vermeidbares Leid, da bei einer Schlachtung vor Ort kein Lebendtransport nötig wäre. Meistens aus Kostengründen geschieht die Schlachtung jedoch nicht im Land der Aufzucht. Alleine im Jahr 2018 wurden 2,8 Millionen Kühe, Schafe und Ziegen aus der EU übers Mittelmeer transportiert.

Auch die Schweiz beteiligt sich am internationalen Handel und betreibt zudem eine Hochseeflotte. Daher ergeben sich Fragen zur Rolle der Schweiz im internationalen Lebendtransport von Tieren:

1. Ist dem Bund bewusst, welche Leiden die internationalen Tiertransporte für die Lebewesen bedeuten, wenn sie wochenlang und oft ohne genügend Wasser, Nahrung und ohne medizinische Betreuung auf Hochseeschiffen transportiert werden?

2. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Bund im Kontext des internationalen See- und Handelsrechts, um auf die Praxis der Tiertransporte einzuwirken?

3. Was unternimmt der Bund, um bei grenzüberschreitenden Tiertransporten zu Land und zu Wasser das Leid der Lebewesen zu mindern?

4. Sind dem Bundesrat Reeder mit Schweizer Beteiligung oder unter Schweizer Flagge bekannt, die im internationalen Viehtransport tätig sind? Wenn ja, wer kontrolliert auf welche Weise, dass die Tiere dabei nicht leiden müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Die Schweiz engagiert sich im Netzwerk der Kontaktpersonen für Tiertransporte, das die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der europäischen Kommission aufgebaut hat. Ziel des Netzwerks ist es, die Anwendung des EU-Rechts in diesem Bereich möglichst zu vereinheitlichen (Verordnung [EG] Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung [EG] Nr. 1255/97). Die Verordnung definiert die Anforderungen an den professionellen Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der EU, einschliesslich der spezifischen Kontrollen der Tiersendungen bei der Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft oder bei dessen Verlassen. Sie bezweckt, die Bedingungen von Tiertransporten auf der Strasse, auf dem Wasser und in der Luft zu verbessern. Jüngstes Beispiel sind die Massnahmen, die angesichts der steigenden Temperaturen im Sommer getroffen wurden. Aufgrund der Diskussionen haben gewisse Mitgliedstaaten Tiertransporte verboten, wenn die Aussentemperatur über 30°C ansteigt und die Fahrzeuge nicht in der Lage sind, die Innentemperatur zu senken. Die Schweiz hat somit die Möglichkeit, ihre Haltung und Erfahrung in diesem Rahmen einzubringen.

Dennoch ist festzuhalten, dass die Transportbedingungen, die für die Schweiz gelten, sehr viel strenger sind als jene in der EU. Artikel 15a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (SR 455) verbietet den Transit von Tieren auf der Strasse, um den Verkehr mit Schlachttieren von Norden nach Süden einzudämmen. Mit dem Verbot sollen insbesondere der Handel und das Tierleid auf langen unnötigen Transporten gemindert werden.

4. Kein Schiff, das Tiere transportiert, verkehrt unter Schweizer Flagge auf den Weltmeeren.

Antwort des Bundesrates.