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21.3649 · Interpellation · 2021-06-07

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Finanz und Wirtschaft vom 27. Mai 2021 droht Schweizer Konzernen mit Immobilienbesitz in Deutschland aufgrund einer dortigen Steuerreform ein erheblicher Kollateralschaden. Die Reform tritt bereits am 1. Juli 2021 in Kraft. Mit der Revision der Grunderwerbssteuer wird neu auch der Handel von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien halten, der Steuer unterworfen. In Deutschland selbst werden gemäss Finanz und Wirtschaft kotierte Gesellschaften von der Steuer ausgenommen, es gilt eine so genannte Börsenklausel. Diese erstreckt sich auf Börsenplätze in der EU sowie auf solche, die äquivalent anerkannt sind. Aufgrund der fehlenden Börsenäquivalenz haben nun Schweizer Unternehmen das Nachsehen. Dies, obwohl das Finanzdepartement stets betonte, mit der Schutzverordnung und den entsprechenden Schutzmassnahmen hätte die Schweiz eine perfekte Antwort auf die Brüsseler-Verweigerung der Börsenäquivalenz. Demnach erstaunt die Information sehr, wonach das Finanzdepartement seit bald zwei Jahren mit den deutschen Ansprechpartnern in Kontakt steht. Dabei wurden offenbar jedoch keine konkreten Lösungen angeboten. Gemäss einem Experten von KPMG kann der Hammer nun verschiedene Branchen treffen, potenziell dramatisch seien die Folgen nicht nur für in der Schweiz kotierte Immobilienfonds, sondern etwa auch für Versicherungskonzerne. So sieht sich bspw. die Zurich Gruppe potenziell betroffen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

- Trifft die Darstellung des Sachverhalts in der Finanz und Wirtschaft vom 27. Mai 2021 im Wesentlichen zu?

- Wie hoch schätzt der Bundesrat die von Schweizer Unternehmen potenziell höheren zu entrichtenden Grunderwerbssteuern ein, ist diesbezüglich eher von 10 oder 100 Millionen Franken auszugehen oder von einem evtl. noch deutlich grösseren Betrag?

- Verfügen auch andere EU-Mitglieder über eine vergleichbare Umsatzsteuer wie die deutsche Grunderwerbssteuer, die ungefähr der Schweizerischen Handänderungssteuer entspricht, und falls ja, besteht auch dort ein potenzielles Risiko, dass Verschärfungen nach dem deutschen Vorbild Schweizer Unternehmen zusätzlich treffen könnten?

- Sind dem Bundesrat bereits weitere Entwicklungen in Deutschland oder in andern EU-Staaten bekannt, die zu Benachteiligungen von Schweizer Unternehmen führen können aufgrund der fehlenden Börsenäquivalenz und trotz der in Kraft gesetzten Gegenmassnahmen der Schweiz?

- Was unternimmt der Bundesrat im konkreten Fall und generell, um nun zu befürchtende weitere Kollateralschäden aufgrund der fehlenden Börsenäquivalenz mit einem grossen Schadenspotenzial für die Schweizer Wirtschaft und insgesamt die einheimischen Arbeitsplätze zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

1.Am 1. Juli 2021 trat in Deutschland eine Grunderwerbsteuerreform in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Vermeidung der deutschen Grunderwerbsteuer im Immobilienhandel durch wirtschaftliche Handänderungen (d.h. die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland halten) einzuschränken. Insbesondere werden künftig wirtschaftliche Handänderungen von der deutschen Grunderwerbsteuer nur ausgenommen, wenn die übertragenen Gesellschaftsanteile zum Handel an einem Handelsplatz der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes oder an einem von der EU-Kommission anerkannten Dritthandelsplatz zugelassen sind (sog. Börsenklausel). Die Anerkennung der Schweizer Börse als ein solcher Dritthandelsplatz - die "Börsenäquivalenz" - ist am 30. Juni 2019 ausgelaufen, da die EU-Kommission sie mit den damals laufenden Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen verknüpfte. Unternehmen, deren Anteile an einer Schweizer Börse gehandelt werden, sind somit von der Steuer nicht ausgenommen. Die Schweiz stand diesbezüglich im Austausch mit den deutschen Ansprechpersonen und hat auf die drohenden negativen Konsequenzen aufmerksam gemacht. Technische Lösungsvorschläge von Seiten der Schweizer Versicherungsbranche wurden über diplomatische Kanäle unterstützt.

2. Die Auswirkungen der deutschen Grunderwerbsteuerreform auf die Schweizer Wirtschaft hängen von deren konkreten Umsetzung ab. Derzeit laufen insbesondere auf Seiten der Schweizer Versicherungsbranche Abklärungen zur Frage, inwiefern die deutsche Grunderwerbsteuerreform Auswirkungen haben wird.

3. Mehrere EU-Mitgliedstaaten (bspw. Frankreich oder Italien) haben eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung dieser Steuerregimes, resp. entsprechender Ausnahmen nicht an finanzmarktrechtliche Äquivalenzbeschlüsse der EU-Kommission gebunden sind. Eine Entwicklung der nationalen Grunderwerbsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten wie in Deutschland ist derzeit nicht bekannt.

4./5. Weitere Entwicklungen in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund der fehlenden Börsenäquivalenz und trotz der in Kraft gesetzten Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur zu Benachteiligungen von Schweizer Unternehmen führen könnten, sind derzeit nicht bekannt. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU die beste Lösung für alle betroffenen Marktakteure ist. Sofern bis im Herbst 2021 keine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz erfolgt ist, wird der Bundesrat spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Lagebeurteilung vornehmen. Dabei wird er den Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur und die Befristung der Rechtsgrundlage für die Schutzmassnahme mitberücksichtigen.

Antwort des Bundesrates.