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Intensivierung der Förderung von Energieeffizienz und Fotovoltaik mit Blick auf das Nichtzustandekommen des Stromabkommens mit der EU

21.3668 · Interpellation · 2021-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Erblickt der Bundesrat eine Gefahr für die Stromversorgung des Landes, weil ein Stromabkommen mit der EU in nächster Zeit unrealistisch erscheint?

2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Handlungsbedarf im Inland gegeben ist, um zu verhindern, dass die Wirtschaft und die Bevölkerung künftig nicht jederzeit mit genügend elektrischer Energie versorgt werden können?

3. Sieht der Bundesrat in der Erhöhung der Energie-Effizienz durch stärkere Förderung von PlusEnegieBauten ein Mittel, Mangellagen in der Versorgung mit Elektrizität zu vermeiden?

4. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen die Photovoltaik stärker als bisher zu fördern?

Begründung

Durch den Verzicht, das Rahmenabkommen mit der EU abzuschliessen, wird es in nächster Zeit auch kein Stromabkommen mit der EU geben. Dadurch entsteht die Gefahr für unser Land, künftig nicht jederzeit über genügend Strom verfügen zu können.

Es herrscht Einigkeit darüber, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit elektrischer Energie sichergestellt werden muss. Die Möglichkeiten, Energie effizienter zu nutzen, d.h. Energieverluste zu vermeiden und Energie ohne Umweltbelastung herzustellen, müssen besser als bisher genutzt werden. Die Förderung von PlusEnergieBauten einerseits und die Intensivierung der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen können dazu beitragen, Mangellagen in der Elektrizitätsversorgung zu verhindern.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 und 2:

Gemäss heutigem Kenntnisstand ist die Versorgungsicherheit nach Abbruch der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU kurz- bis mittelfristig nicht unmittelbar in Gefahr. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ElCom und unter Einbezug der Swissgrid, die kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen eines fehlenden Stromabkommens auf die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit zu analysieren. Mit der erwähnten Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes will der Bundesrat zudem den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das UVEK und die ElCom sind daran, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen, etwa im Netzbereich, in der Energieeffizienz und in der Produktion. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende Jahr darüber Bericht erstatten. Gemäss der Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Die Förderung von energieeffizienten Gebäuden erfolgt durch die Kantone. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien soll zudem der Ausbau der Photovoltaik weiter verstärkt werden.

Antwort des Bundesrates.

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