21.3688 · Motion · 2021-06-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die Grundlagenerhebung für die Stellenmeldepflicht qualitativ verbessert wird. Insbesondere sind die heute vorwiegend auf der Selbstdeklaration basierenden Erhebungen der Arbeitslosenzahlen durch das seco einerseits und der Erwerbstätigenzahlen gemäss Strukturerhebung durch das BfS andererseits so zu verbessern, dass Mitarbeitende unterschiedlicher Qualitätsniveaus wie gelernte Fachkräfte und unqualifizierte Hilfskräfte nicht undifferenziert in denselben Berufsarten erfasst werden. Dazu sind mitunter bestehende digitale Möglichkeiten für eine gestützte Erhebung mit vorgegebenen Selektionsmöglichkeiten sowie einer Verifizierung der Selbstdeklaration zu implementieren.
Begründung
Um in der Corona-Pandemie die Wirtschaft zu stützen statt auszubremsen, ist eine Behebung der Qualitätsmängel bei der Stellenmeldepflicht dringend notwendig. Eine fehlerhafte Umsetzung führt zu reiner Bürokratie und administrativen Leerläufen zulasten von Unternehmen und Arbeitnehmenden.
Seit 2020 fallen Berufsarten mit einer Arbeitslosigkeit von mehr als 5 Prozent unter die Stellenmeldepflicht. Diesen Schwellenwert ermitteln seco und BfS mit Listen, die schwergewichtig auf fehleranfälligen Selbstdeklarationen der Stellensuchenden bzw. der Arbeitnehmenden beruhen. Bezeichnet sich eine Person bei den Grundlagenerhebungen des BfS oder bei der Arbeitslosenmeldung bei den RAV selbst als qualifiziert, wird dies nur im Ausnahmefall durch die Behörden überprüft. Es wird somit nicht zuverlässig erfasst, ob eine stellensuchende bzw. werkstätige Person über einen Lehrabschluss verfügt oder nicht. Zur präzisen Erfassung der Berufsbezeichnungen werden im heutigen Prozess existierende digitale Hilfsmittel wie etwa eine Auswahl an Berufsbezeichnungen in verschiedenen Sprachen, welche den Befragten bei der Selbsteinreihung eine Orientierung geben würden, kaum eingesetzt. Als Resultat dieser Qualitätsmängel bei den undifferenzierten Erhebungen fallen seit 2020 Berufe mit faktischem Fachkräftemangel wie Strassenbauer EFZ unter die Stellenmeldepflicht. Es kann nicht allein Aufgabe eines Arbeitnehmenden sein, sich bei der Befragung auf bestimmte, im Arbeitsalltag oft nicht übliche Berufsbezeichnungen wie etwa "Bauarbeiter mit Fachkenntnissen" festzulegen - und das allenfalls erst noch in einer Sprache, bei der es sich nicht um die Muttersprache handelt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Motion festgehalten, basiert die Stellenmeldepflicht auf zwei Datengrundlagen: Den Berufsdaten der bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) registrierten Arbeitslosen, die immer von den Personalberatenden erfasst werden (keine Selbstdeklaration) und den Daten der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS), die mittels Umfragen erhoben werden. Die Arbeitslosenquote ergibt sich durch die Division der Anzahl Arbeitsloser durch die Anzahl der Erwerbstätigen gemäss der Strukturerhebung. Seit 2020 verwenden die ALV und das BFS zur Bestimmung der Arbeitslosenquoten in den verschiedenen Berufsarten die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19. Diese wurde vom BFS in enger Zusammenarbeit mit den Berufs- und Branchenverbänden, insbesondere dem Schweizerischen Baumeisterverband, entwickelt und ersetzte die Schweizer Berufsnomenklatur 2000 (SBN 2000) im Oktober 2019.
Mit der CH-ISCO-19 konnte die Erhebung der Zahl der Erwerbstätigen durch das BFS und damit die Bestimmung der Arbeitslosenquote qualitativ verbessert werden. Sie unterscheidet potentiell bis zu 600 verschiedene Berufsarten, wobei systematisch nach unterschiedlichen Qualifikationsniveaus differenziert wird. Für die Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau sind nicht alleine formale Kriterien - wie ein Ausbildungsabschluss - massgeblich. So können Erwerbstätige ohne Berufsausbildung zusammen mit gelernten Arbeitskräften in eine gleiche Berufsart fallen, sofern die Person über Berufserfahrung verfügt, die sie zur Ausübung der entsprechenden Berufstätigkeit befähigt. Diese Vorgehensweise bildet die Realität von Arbeitsmärkten adäquat ab. Berufsbezeichnungen und Ausbildungsabschlüsse können konsistent den verschiedenen Berufsarten der CH-ISCO-19 zugeordnet werden. Auch diese Zuordnungen wurden gemeinsam mit den Berufs- und Branchenverbänden überprüft und wo nötig angepasst. Die Berufsdatenbank ermöglicht es, auch ältere Erhebungen anhand der CH-ISCO-19 auszuwerten. Um neuen Entwicklungen gerecht zu werden, wird die Berufsdatenbank durch das BFS laufend durch aktuelle Berufsbezeichnungen in Deutsch, Französisch und Italienisch ergänzt. Das BFS nutzt alle verfügbaren Hilfsmittel für eine möglichst genaue Kodifizierung durch die Befragten (Internetbefragungen) oder durch die Interviewer (telefonische Erhebungen). Diesen wird als Orientierungshilfe eine Auswahl an präzisen Berufsbezeichnungen geboten.
Die Datenqualität aufseiten der ALV konnte seit Anfang 2020 im Zuge einer Revision der Berufsliste der ALV stark gesteigert werden. Die neue Berufsliste führt rund 1250 Berufsbezeichnungen, die sich den Positionen der CH-ISCO-19 eindeutig zuordnen lassen. Die Arbeitsmarktbehörden erfassen Stellensuchende nach einheitlichen Kriterien. Dabei wird unter anderem die zuletzt ausgeübte Tätigkeit erfasst, die für die Berechnung der Arbeitslosenzahl massgebend ist. Diese Erfassung beruht nicht auf einer Selbsteinschätzung der Stellensuchenden, sondern wird im Gespräch mit den ausgebildeten Personalberatenden der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eruiert und anhand der verfügbaren Dokumente der Stellensuchenden (z. B. letzter Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Diplome, Zertifikate und andere) verifiziert.
Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die in weiten Teilen gleichlautende Motion Wasserfallen (19.4400) festhält, wurden wesentliche Massnahmen getroffen, um eine hohe Qualität der Erfassung beruflicher Tätigkeiten in der Bundesstatistik zu gewährleisten. Weitere Massnahmen zusätzlich zu den üblichen laufenden Verbesserungen sind nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.