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21.3704 · Motion · 2021-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Tierwohl explizit im allgemeinen Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufzunehmen.

Begründung

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die SDG sowie internationale Abkommen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte einzuhalten. Ausserdem verlangt der Verfassungsartikel 104a Buchstabe d, dass Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland. Der Tierschutz bzw. das Tierwohl ist aus Sicht der Schweizer Gesellschaft ein zentraler Teil der Nachhaltigkeit, wurde jedoch in den Nachhaltigkeitsbestimmungen der bisherigen Freihandelsabkommen ausgeklammert.

Damit Freihandelsabkommen den steigenden Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten ans Tierwohl gerecht werden, sind in künftigen Abkommen neben den üblichen Nachhaltigkeitsaspekten auch Tierschutzaspekte verbindlich aufzunehmen. Die heute jährlich über 95 000 Tonnen Importfleisch kommen mehrheitlich aus industrieller Massentierhaltung und tierquälerischen Produktionsmethoden oder aus Wildfang, wo die Tiere unter äusserst qualvollen Bedingungen für den Schweizer Markt verarbeitet werden, wie z.B. bei den rund 45 Tonnen Froschschenkelimporten. Doch auch bei Produkten, die nicht der Ernährung dienen, sind Mindestanforderungen ans Tierwohl zu vereinbaren. Tiere für Lederprodukte für die Schweizer Luxusgüter- und Uhrenindustrie zum Beispiel werden in der Regel auf grausame Art und Weise gefangen, gehalten und getötet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Um das Tierwohl weltweit zu verbessern, setzt sich der Bundesrat in den relevanten internationalen Gremien für eine stetige Verbesserung der Standards ein. Im Zentrum steht dabei das Engagement in der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE). Alle 182 Mitglieder der OIE sind verpflichtet, die Tierschutzstandards der Organisation zu respektieren. Durch ihr Engagement in der OIE trägt die Schweiz auf globaler Ebene zur Gesundheitssicherheit von Tier und Mensch sowie zum Tierwohl bei. So war sie beispielsweise an der Erarbeitung von Empfehlungen zu spezifischen Aspekten des Tierwohls im Rahmen des terrestrischen Codes der OIE beteiligt. Die Schweiz beteiligt sich in der OIE zudem an der Unterstützung der Veterinärbehörden in der ganzen Welt und insbesondere in Europa.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass das Tierwohl auch in den Freihandelsabkommen (FHA) thematisiert wird. Im Rahmen des in der Substanz verhandelten FHA mit Mercosur ist etwa eine verstärkte Zusammenarbeit zu diesem Thema mit den Mercosur-Staaten vereinbart worden. In welcher Weise das Tierwohl in zukünftigen FHA am besten berücksichtigt wird, hängt allerdings einerseits von der spezifischen Situation im Partnerland ab.

Andererseits ist von Fall zu Fall zu entscheiden, wo und wie die Respektierung des Tierwohls in den FHA zu verankern ist. Oft sind die Abschnitte in den FHA dafür geeigneter, die sich mit den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen beschäftigen oder die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien widmen. Falls der Vertragspartner auf die Forderung der Schweiz/EFTA nach Bestimmungen zum Tierwohl mit Forderungen nach hohen Konzessionen in anderen Bereichen des Abkommens reagiert, wäre das Verhandlungsergebnis möglicherweise nicht im Gesamtinteresse der Schweiz.

So sehr der Bundesrat Verständnis für das Anliegen der Motion hat, so sehr lehnt er die konkrete Formulierung ab, weil sie ihm zu wenig Flexibilität für die verschiedenen Verhandlungen lassen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.