21.3769 · Interpellation · 2021-06-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, [zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei].
Gemäss Medienberichten soll via OECD ein neuer Anlauf gegen die Steuerautonomie der Staaten geritten werden. Die Schweiz ist ebenfalls OECD-Mitglied und ein solcher Entscheid der OECD kann nur einstimmig gefällt werden.
- Die Schweiz ist OECD - Mitglied. Stimmt es, dass in dieser Organisation demnächst auf Druck der USA und der G7 ein Beschluss gefasst werden soll, mit dem die Gewinnsteuersätze für Unternehmen in allen (Mitglied-) Staaten auf mindestens 15 Prozent festgelegt- und diese Steuern jeweils auf die Staaten, in denen die Firmen wirtschaftlich tätig sind gemäss Umsatzanteil aufgeteilt bezahlt werden sollen und nicht am Firmensitz selber?
- Falls dies zutrifft, ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass ein solcher von den G7 initierter OECD-Beschluss in nicht akzeptierbarer Weise in die Souveränität und Steuerhoheit der einzelnen OECD-Staaten eingreift?
- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die OECD gemäss ihrer Konvention zwar Richtlinien und Empfehlungen erarbeiten und abgeben kann, jedoch von der Staatengemeinschaft keinerlei Legitimation hat für verbindliche Beschlüsse und Vorgaben für die OECD-Mitgliedstaaten?
- Stuft der Bundesrat ein solches OECD-Steuerdiktat auch als inakzeptablen Eingriff in die Souveränität der Schweiz und vor allem die Steuerhoheit von Bund und Kantonen ein und wie hoch schätzt er den damit verbundenen Verlust an Steuersubstrat und Steuererträgen für Bund und Kantone?
- Ist der Bundesrat bereit, die Schweizer-OECD-Vertretung anzuweisen, einen solchen OECD-Beschluss zur verbindlichen Festlegung von minimalen Steuersätzen bei der Unternehmens-Besteuerung und dem Ort ihrer Bezahlung durch die Schweizer-Vertretung wegen inakzeptabler Verletzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten mit einem klaren Nein abzulehnen?
- Ist der Bundesrat bereit, eine solche Ablehnung mit andern, ebenfalls betroffenen OECD-Staaten zu initiiern und zu koordinieren?
- Was unternimmt der Bundesrat wenn die OECD zu den Mindeststeuern keinen formellen Beschluss fasst, sondern eine "Empfehlung" verbreitet unter der Drohung, Zuwiderhandlungen werden mit Sanktionen bestraft?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (nachfolgend: OECD/G20-Projekt) sollen der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn der profitabelsten, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erhöht (Säule 1) und Mindestbesteuerungsregeln für grosse, multinationale Unternehmen (Säule 2) eingeführt werden. Ursprünglich war das OECD/G20-Projekt lanciert worden, um international tätige Digitalkonzerne ohne physische Marktpräsenz steuerlich besser erfassen zu können. Im Laufe der Beratungen weitete sich der Fokus auf eine generelle Mindestbesteuerung grosser international tätiger Unternehmen aus. Als OECD-Mitglied und Mitglied des Inclusive Framework on BEPS nimmt die Schweiz an den laufenden Verhandlungen der OECD/G20 teil.
Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedstaaten Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Diese Eckwerte bilden lediglich einen Zwischenstand ab. Den Staaten stehen weiterhin alle Optionen offen.
Eine Ablehnung der präsentierten Eckwerte durch die Schweiz zu diesem Zeitpunkt hätte deren weitere Ausarbeitung durch eine grosse Anzahl relevanter Staaten (voraussichtlich z.B. inkl. alle G7 und G20-Staaten) nicht verhindert.
Die Schweiz - wie einige weitere Länder - hat sich den Eckwerten vom 1. Juli unter Formulierung grosser Bedenken im Sinn der Weiterführung des Projekts und unter Bedingungen angeschlossen. So verlangt die Schweiz explizit, dass bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln die Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden. Zudem sollen die neuen Regeln von den Mitgliedsländern einheitlich angewendet werden und bei der Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden werden. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden regelmässig über den Fortgang des OECD/G20-Projekts informiert resp. dazu konsultiert.
Eine multilaterale Lösung verhindert, dass ein unkontrollierter Wirrwarr von nationalen Digitalbesteuerungen entsteht. Zahlreiche, vor allem grosse Staaten, hatten für den Fall des Scheiterns einer OECD-Lösung nationale Alleingänge angekündigt. Potentiell hauptbetroffene Grossunternehmen in der Schweiz haben denn auch im Vorfeld die Wichtigkeit einer multilateralen Einigung betont.
Überdies ist zu beachten, dass bei einer Nichtumsetzung der Mindestbesteuerungsregeln im Rahmen der Säule 2 durch die Schweiz das zusätzliche Steuersubstrat vom Ausland abgeschöpft werden wird. Bei Säule 1 dürften ohne multilaterale Regeln eine Vielzahl von Staaten unilaterale Digitalsteuern anwenden, was zu Rechtsunsicherheit führen und das Risiko für Doppel- und Überbesteuerungen erhöhen dürfte.
Parallel zum OECD/G20-Projekt erarbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat, welche die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes sichern und international akzeptiert sind.
Antwort des Bundesrates.