21.3810 · Postulat · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, worin die Folgen bestünden, wenn die Schweiz ihre Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Bereich der Nachhaltigkeitsnormen analog der diesbezüglichen Praxis der EU ausgestalten würde.
Begründung
Die EU führt mit Blick auf ihre Wirtschaftspartnerschaftsabkommen systematisch Menschenrechts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Konkret baut die EU in ihre Wirtschaftspartnerschaftsabkommen systematisch einen umfassenden institutionellen Teil mit ein, der Gewerkschaften, die Zivilgesellschaft und weitere Stakeholder bei der Um- und Durchsetzungen der Nachhaltigkeits-Bestimmungen miteinbezieht. Die Schweiz ist trotz des Durchbruchs beim EFTA-Indonesien-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen weit davon entfernt.
Der Bundesrat hat im Nachgang zum Abbruch der Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen beschlossen, die Möglichkeit von eigenständigen Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen, mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. In diesem Prozess soll auch geprüft werden, wie eine sinnvolle rechtliche Angleichung im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik ausgestaltet werden könnte und welche konkreten Auswirkungen dies hätte.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat zusammen mit den anderen EFTA-Staaten erstmals 2010 Modellbestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung erarbeitet und schliesst seither systematisch verbindliche Bestimmungen zu diesem Thema in ihre Freihandelsabkommen ein. Zwischen 2017 und 2020 wurden diese Modellbestimmungen grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sowohl bei der Erarbeitung der ursprünglichen Bestimmungen als auch bei ihrer Weiterentwicklung haben die EFTA-Staaten die jeweilige Praxis anderer wichtiger Staaten und Staatenblöcke (u.a. Europäische Union (EU), Kanada, Neuseeland, USA) in diesem Bereich genau untersucht. Der von der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten verfolgte kooperationsbasierte Ansatz orientiert sich denn auch stark am Ansatz der EU. Dies findet einerseits Ausdruck in ähnlichen substantiellen Verpflichtungen, etwa im Bereich der Arbeitsrechte oder im Hinblick auf die im Rahmen der Revision der EFTA-Modellbestimmungen neu aufgenommenen Bestimmungen u.a. zu Handel und Klimawandel oder Handel und biologischer Diversität.
Andererseits sehen die überarbeiteten EFTA-Modellbestimmungen neu die Möglichkeit vor, zur Beilegung eines Streitfalls ein Panel aus unabhängigen Expertinnen und Experten einzusetzen - ein Ansatz, der von der EU in ihren FHA bereits erfolgreich umgesetzt wird. Schliesslich verpflichten die überarbeiteten EFTA-Modellbestimmungen die Vertragsparteien auch dazu, relevanten Anspruchsgruppen die Möglichkeit einzuräumen, Kommentare und Empfehlungen zur Umsetzung der Bestimmungen einzureichen.
In Bezug auf die in der Begründung erwähnten Menschenrechts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen der EU ist anzumerken, dass die Möglichkeit zur Durchführung solcher Prüfungen im Umweltbereich bereits explizit im Aktionsplan Grüne Wirtschaft des Bundesrates vom 8. März 2013 vorgesehen ist. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat eine Umweltverträglichkeitsprüfung des mit den Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossenen FHA durchführen lassen und im Juni 2020 veröffentlicht. In Erfüllung des Postulats 19.3011 der GPK-N wird er zudem einen Bericht zu den methodischen Möglichkeiten vorlegen, anhand deren vor dem Abschluss von Freihandelsabkommen Nachhaltigkeitsstudien durchgeführt werden können. In diesem Rahmen wird der Bundesrat auch darlegen, wie solche Analysen für ein Land wie die Schweiz ausgestaltet werden könnten.
Schliesslich entwickeln die Schweiz und ihre EFTA-Partner momentan verschiedene Massnahmen, um die Überwachung der Nachhaltigkeitsbestimmungen durch die gemischten Ausschüsse der FHA zu optimieren. Damit soll die Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Treffen dieser gemischten Ausschüsse verbessert werden, namentlich durch direkte Kontakte mit den Sekretariaten der relevanten internationalen Organisationen und Instrumente sowie durch den noch stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft. Zudem sind Massnahmen geplant, um die Transparenz der Tätigkeiten dieser FHA-Aufsichtsgremien zu erhöhen (z.B. Veröffentlichung der Tagesordnung und eines Berichts über die besprochenen Themen).
Der Bundesrat wird auch bei der weiteren Entwicklung seines Ansatzes zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in FHA stets die Praxis und Erfahrungen anderer relevanter Staaten und Staatengruppen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Massnahmen ist der Bundesrat der Ansicht, dass der geforderte Bericht zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn führen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.