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21.3844 · Motion · 2021-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird zur Umsetzung der PaIv 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" beauftragt, ein systematisches Monitoring von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in naturnahe Lebensräume durchzuführen und nach 3 Jahren gegebenenfalls weitere Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Begründung

Die im November 2020 veröffentlichte Studie von Greenpeace zeigt, dass ausgebrachte Pflanzenschutzmittel (PSM) auch auf nicht behandelten Kulturflächen, Biohöfen oder Biodiversitätsforschung nachweisbar sind. Das Problem ist eigentlich bekannt, aber die Studie zeigt, wie unerwartet gross das Ausmass ist und die geltenden Vorschriften für den Schutz der unbehandelten Gebiete nicht ausreichen. Die Pflanzenschutzmittel kontaminieren andere landwirtschaftliche Kulturen inklusive der Produkte von Biobäuerinnen und Biobauern. Auch Ökosysteme in Schutzgebieten sind von der Kontamination durch Abdrift oder Luftverfrachtung betroffen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3256, dass der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen 6.3.3.6 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel Stichproben von PSM-Rückständen in ausgewählten Objekten der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung durchgeführt hat, jedoch kein systematisches Monitoring. Um das Ausmass und die Folgen besser abschätzen zu können und daraus allfällige Massnahmen ableiten zu können, ist jedoch ein systematisches Monitoring von Pflanzenschutzmitteln in diesen sensiblen Gebieten notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Risiko der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf Gewässer und Biotope wird während des Zulassungsverfahrens beurteilt. Falls nötig werden in den Anwendungsbedingungen technische Anwendungsvorschriften vorgeschrieben, um die Abdrift auf ein annehmbares Niveau zu senken. Wenn dies technisch nicht möglich ist, wird keine Bewilligung erteilt.

Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel führt der Bund ein Monitoring zur Überwachung der PSM-Rückstände in ausgewählten Objekten der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung durch. Die in diesem Zusammenhang entnommenen Proben liefern Informationen über allfällige PSM-Rückstände in ökologisch sensiblen Bereichen. Dass ausserhalb einer behandelten Parzelle solche Substanzen nachgewiesen werden können, stellt nicht gezwungenermassen ein unannehmbares Risiko dar. Entscheidend für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Biodiversität sind die gemessene Menge und die Auswirkungen der Substanz auf Nichtzielorganismen. Bevor über die nächsten Schritte entschieden wird, sollten zuerst diese Daten analysiert werden.

Das Monitoringprogramm "Arten und Lebensräume Landwirtschaft" (ALL-EMA) erfasst Pflanzen, Tagfalter und Brutvögel, um den Artenreichtum der Biodiversitätsförderflächen zu ermitteln. Um die Aussagekraft von ALL-EMA im Hinblick auf die Einflussfaktoren inkl. Pflanzenschutzmittel zu erhöhen, wurde das Monitoring um ein zeitlich beschränktes (2021/22) Zusatzmodul erweitert. Es ist ausserdem geplant, im Rahmen des PSM-Aktionsplans Projekte zu lancieren, die den Einfluss von Insektiziden auf die Biodiversität in Blühstreifen in der Nähe behandelter Flächen untersuchen.

Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 schlägt der Bundesrat vor, die Entwicklung der Risiken anhand von Indikatoren zu bewerten, die auf der Toxizität und der Menge der verschiedenen Substanzen sowie auf den insgesamt zur Risikominderung getroffenen Massnahmen beruhen. Um in diesem Rahmen die Entwicklung der Risiken zu bewerten, ist kein Monitoring notwendig.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die verschiedenen Massnahmen ausreichen und die Einführung eines kostspieligen systematischen Monitorings nicht gerechtfertigt ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.