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21.3850 · Motion · 2021-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat schafft ein Bundesamt für Familie, Generationen und Gesellschaft.

Begründung

Die Forderung ist alt und wird hier im Rat nicht zum ersten Mal gestellt. Da es sich aber immer mehr zeigt, dass unser Land eine koordinierte Kinder-, Jugend- und Familienpolitik (und damit auch Generationenpolitik) dringend nötig hat, ist sie aktueller denn je.

Die Schweiz hat ein Bundesamt für Sport, aber weder eines für Familien noch eines für Kinder und Jugendliche, noch eines für das Alter.

Ein Bundesamt für Familien und Generationen würde nicht nur die Kräfte bündeln und die Synergien unter den Arbeiten der Verwaltung effektiver nutzen, sondern hat Signalwirkung nach Aussen. Es zeigt den Stellenwert, welcher der Bundesrat dem sozialen Zusammenhalt in der Schweiz beimessen sollte. Die heutige Lösung zeigt dies leider auch: ein vergleichsweise kleines Geschäftsfeld des Bundesamts für Sozialversicherung kümmert sich um die zukunftsrelevanten, sozialen Fragen ohne das nötige Gewicht bei der Abwägung von Interessen zu erhalten.

Diese Lücke führt dazu, dass der Ball der Verantwortung in vielen Fällen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her geschoben wird, ohne dass jemand das Problem löst. Augenfällig ist dies bei der Frage der finanziellen Unterstützung und sozialen Sicherheit der Familien, bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beim Kinderschutz, aber auch in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein paar Stichworte: Immer mehr Haushalte mit Kindern sind von Armut betroffen, die Geburtenzahlen gehen zurück, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor sehr schwierig, die Bedürfnisse der Jugendlichen drohen laufend vergessen zu gehen, die soziale Situation vieler Kinder und Jugendlicher ist prekär, Kinder und Jugendliche sind mit innerfamiliärer Gewalt und mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die Diskussion um einen neuen Generationenvertrag bleibt immer bei der Rentenfrage stecken usw.

Es gibt Konzepte für die frühe Kindheit, Frühförderung, es bestehen finanzielle Unterstützungen für Familienorganisationen. Alles ist zur Zeit beim BSV angesiedelt.

Nur eine Konzentration der Kräfte kann die gewünschten Fortschritte in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik erzielen. Und eine solche Konzentration ist am ehesten in einem Bundesamt zu realisieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wichtigsten Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern in den Themenfeldern Familie, Kinder, Jugend, Alter und Generationen werden durch das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft (Geschäftsfeld FGG) im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wahrgenommen. Das Geschäftsfeld FGG bearbeitet und koordiniert diese Querschnittsaufgaben. Dazu zählen Themenbereiche wie die wirtschaftliche Absicherung von Familien (Familienzulagen, Bedarfsleistungen für Familien), die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Armutsbekämpfung und soziale Integration, der Kinder- und Jugendmedienschutz, die Kinderrechte, die Kinder- und Jugendförderung, Altersfragen sowie Generationen übergreifende Fragen. Die Ansiedlung des Geschäftsfeldes FGG im BSV hat sich bewährt: Die Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems und die Bearbeitung sozial- und gesellschaftspolitischer Fragestellungen sind eng miteinander verknüpft. Da es sich um ausgeprägte Querschnittaufgaben handelt, arbeitet das Geschäftsfeld FGG auch eng mit den anderen zuständigen Bundesämtern zusammen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung des Geschäftsfelds FGG in der Bundesverwaltung ist etabliert und gut.

Zahlreiche Aufgaben, die im Geschäftsfeld FGG angesiedelt sind, fallen allerdings in die primäre Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Sämtliche Massnahmen wie etwa die Förderung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots erfolgen daher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Wie der Bundesrat bereits anlässlich der Beantwortung früherer Motionen (Motionen Fehr Jacqueline 03.3599, 07.3759, 09.3666 und Motion Trede 14.4252) ausgeführt hat, würde die Schaffung eines eigenständigen Bundesamtes die bestehenden Synergien gefährden und die effiziente Verwaltungsführung erschweren. Die Schnittstellen zu anderen Bundesämtern würden bestehen bleiben. An der Kompetenzordnung von Bund und Kantonen würde sich ebenfalls nichts ändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.