Luftverschmutzung und Feinstaub der Partikelgrösse PM2,5. Revision der Luftreinhalte-Verordnung für einen besseren Schutz der Bevölkerung
21.3858 · Motion · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Luftreinhalteverordnung (LRV) dahingehend zu ändern, dass, im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für Feinstaub der Partikelgrösse PM2,5 ein Tagesgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt wird.
Begründung
Jährlich ist die Luftverschmutzung in der Schweiz für rund 4500 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Feinstaubpartikel (insbesondre solche der Partikelgrösse PM10 und PM2,5) sind die Hauptschuldigen. Bei jedem Atemzug gelangen Millionen solcher Partikel in unsere Atemwege. Ein Teil dieses Staubs wird umgehend ausgeatmet; ein anderer Teil reichert sich in Abhängigkeit vom Partikeldurchmesser im Körper an, wo der Staub Krankheitssymptome verursacht und die Gesundheit beeinträchtigt. Im Gegensatz zu gröberen Staubpartikeln kann Feinstaub der Partikelgrösse PM2,5 tief in die Lungen eindringen und sich auf den Lungenbläschen ablagern.
Die WHO hat festgestellt, dass zwischen der Feinstaubkonzentration und einer ganzen Palette an negativen Einflüssen auf die Gesundheit - genannt werden in erster Linie Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen - ein Zusammenhang besteht. Jüngste wissenschaftliche Publikationen zum Thema Luftverschmutzung durch Feinstaub belegen, dass die Partikel umso schädlicher sind, je geringer ihr Durchmesser ist.
Die LRV legt einen Jahresgrenzwert für Feinstaub der Partikelgrösse PM10 (20 Mikrogramm/m3) und der Partikelgrösse PM2,5 (10 Mikrogramm/m3) fest. Ferner wird ein Tagesgrenzwert für PM10 festgelegt (50 Mikrogramm/m3). Für PM2,5 wird aber kein Tagesgrenzwert festgelegt.
In seinem Jahresbericht "Luftqualität 2019" hält das Bundesamt für Umwelt fest, dass in mehreren Messstationen die Jahresmittelgrenzwerte für PM2,5 überschritten wurden. Es ist folglich umso wichtiger, die Gebiete und Zeiträume ermitteln zu können, in denen die Tagesspitzenwerte für PM2,5 erreicht werden.
In ihren Leitlinien spricht sich die WHO für einen Tagesgrenzwert für PM2,5 von 25 Mikrogramm/m3 aus.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat 2018 die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) geändert, um ergänzend zu den bestehenden Immissionsgrenzwerten für PM 10 einen Immissionsgrenzwert für das Jahresmittel von PM 2.5 einzuführen. Diese Änderung wurde damals von der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) empfohlen, die sich unter anderem auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005 stützte. Die EKL erachtete es nicht als notwendig, zusätzlich zu dem bereits 1998 festgelegten Tagesmittelgrenzwert für PM 10 einen Tagesmittelgrenzwert für PM 2.5 einzuführen.
Die WHO plant, im Laufe des Jahres 2021 neue Empfehlungen zu veröffentlichen, die die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Sobald diese Empfehlungen vorliegen, wird die EKL deren Auswirkungen auf die Schweiz prüfen und ihre Schlussfolgerungen dem Bundesrat vorlegen, der anschliessend über die etwaige Notwendigkeit einer Anpassung der LRV entscheiden wird.
Der Bundesrat schlägt daher vor, die Motion abzulehnen. Er hält es für verfrüht, einen neuen Immissionsgrenzwert in der LRV einzuführen, während neue Empfehlungen der WHO in Ausarbeitung sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.