Förderung des Recyclings von Altfahrzeugen in der Schweiz zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft
21.3898 · Postulat · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er eine Strategie und Massnahmen dazu vorschlägt, wie in Zusammenarbeit mit der Recyclingbranche das Recycling von Altfahrzeugen in der Schweiz verbessert werden kann.
Begründung
Im letzten Jahresbericht der Stiftung Auto Recycling Schweiz wird angegeben, dass die Anzahl recycelte (geschredderte) Fahrzeuge in den letzten Jahren abgenommen hat. Im gleichen Zeitraum haben gemäss dem Bericht die Exporte von Altfahrzeugen stark zugenommen. Im Jahr 2020 wurden die Autos hauptsächlich nach Serbien, Polen, Libyen und Bulgarien exportiert und zu sehr tiefen Durchschnittspreisen verkauft, was klar zeigt, dass diese Fahrzeuge sehr alt sind.
Einerseits ermöglicht es die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Lage in diesen Ländern nicht, ein hochwertiges Recycling der Autos zu gewährleisten, wenn diese Gebrauchtwagen nicht mehr fahrbar sind. Andererseits gehen der Schweizer Recyclingbranche dadurch Rohstoffe verloren. So wird, falls keine Massnahmen ergriffen werden, ein Mangel an Fahrzeugen für die Recyclingbranche entstehen. Diese Branche ist besonders effizient und umweltfreundlich, aber sie ist Preisschwankungen (insbesondere Schwankungen der Metallpreise) ausgesetzt, was ihre Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst.
Zudem stellt sich mit dem Aufschwung der Elektromobilität die Frage nach dem Recycling der Batterien. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Personen, die ein neues Elektro- oder Hybridauto kaufen, eine vorgezogene Entsorgungsgebühr von einigen hundert Franken entrichten, die vom Gewicht der Batterie abhängt. Wenn die Autobranche keinen Entwurf vorlegt, der den gesetzlichen Kriterien entspricht, wird die Gebühr vom Bund erhoben. Einen solchen Entwurf versucht die Vereinigung Auto-Schweiz zurzeit zu erarbeiten.
In diesem Kontext und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft muss der Bundesrat handeln, um das Recycling von Altfahrzeugen in der Schweiz zu stärken und so die Materialkreisläufe zu schliessen.
Das Verursacherprinzip, so wie es vom Umweltschutzgesetz vorgesehen ist, hat sich bisher hinsichtlich der Abnahme der Abfallmenge in den Kehrichtverbrennungsanlagen und der Zunahme des Recyclings als erfolgreich erwiesen. Dieses Prinzip soll deshalb auch im Bereich der Altfahrzeuge angewendet werden. Zu den möglichen Lösungen, die im Rahmen des vorliegenden Postulats untersucht werden sollen, gehört die Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr oder eines vorgezogenen Recyclingbeitrags nach Verhandlung mit den betroffenen Branchen (freiwillige Branchenzustimmung). Der Kanton Neuenburg hat zum Beispiel bereits eine Entsorgungsgebühr für Pneus und Fahrzeuge eingeführt, was es ihm ermöglicht, die Entsorgung von Altfahrzeugen zu kontrollieren und zu finanzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4320 Clivaz Christophe "Altfahrzeugentsorgung. Sollten wir nicht einen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft tun?" hat der Bundesrat festgehalten, dass das Recycling von Altfahrzeugen in der Schweiz gut funktioniert. Da als Abfälle klassierte Altfahrzeuge zu den kontrollpflichtigen Abfällen zählen, verfügt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) über Daten zur Verwertung solcher Fahrzeuge. 97 Prozent der Altfahrzeuge werden von Schweizer Schredderwerken verarbeitet und rezykliert. Das sind rund 61 000 Fahrzeuge beziehungsweise knapp 76 000 Tonnen rezyklierte Abfälle pro Jahr. Die verbleibenden 3 Prozent werden mit einer Bewilligung des BAFU zur Verwertung in das europäische Ausland ausgeführt.
Auch die Unterscheidung zwischen Abfällen und Gebrauchtwaren funktioniert hierzulande gut. An den Zollstellen wird anhand von Kriterien überprüft, ob es sich um Alt- oder um Gebrauchtfahrzeuge handelt. So kann verhindert werden, dass Fahrzeuge, die ausser Betrieb genommen werden müssen, als Occasionsware exportiert werden und damit der Schweizer Recyclingbranche entgehen.
Von grosser Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft ist auch die Verlängerung der Nutzung von Fahrzeugen als Occasionen. Im Jahr 2020 betrug das Durchschnittsalter der Personenwagen in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik (BFS) neun Jahre. Dies führt dazu, dass eine grosse Zahl der auf dem Occasionsmarkt angebotenen Fahrzeuge keinen Käufer findet. 2019 wurden gemäss Daten der Stiftung Auto Recycling Schweiz 164 750 Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Der im Postulat vorgebrachte Vorschlag, einen Teil oder die Gesamtheit dieser Fahrzeuge "künstlich" dem Occasionsmarkt zu entziehen, ist jedoch nicht zielführend. Durch das Recycling dieser Gebrauchtfahrzeuge könnten nämlich die graue Energie und die übrigen Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung von Neuwagen anfallen, nicht vollständig kompensiert werden.
Schliesslich sind die Anliegen des Postulanten durch gewisse Forderungen der parlamentarische Initiative 20.433 UREK-N "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" bereits abgedeckt. Auch die Roadmap Elektromobilität und der Cluster Kreislaufwirtschaft & Batterie greifen die Forderungen des Postulates auf. Weitere Studien oder Berichte sind nach Auffassung des Bundesrates nicht erforderlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.