21.3910 · Motion · 2021-06-18
Finanzdepartement
In Ständerat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die systemrelevanten Banken so anzupassen, dass global tätige Banken (G-SIB) über eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 15 Prozent verfügen müssen. Ausserdem soll die progressive Komponente, die mit ansteigender Grösse der Grossbanken stärker ansteigende Kapitalpolster vorsieht, verschärft werden.
Begründung
Die Credit Suisse fährt mit Archegos und Greensill den grössten Verlust einer Schweizer Bank seit der letzten Finanzkrise ein. Die Grossbank nimmt extrem hohe Risiken in Kauf und wird von der FINMA seit Jahren mit Enforcement-Verfahren belegt. Der Fall CS zeigt einmal mehr, wie schnell eine Grossbank zu einem Risiko werden kann.
Die beiden global tätigen Grossbanken CS und UBS (G-SIB) mit ihren hohen Bilanzsummen sind für den Finanzplatz und die Schweizer Volkswirtschaft systemrelevant, ein Zusammenbruch einer Schweizer Grossbank hätte verheerende Folgen für unsere Volkswirtschaft. Das Geschäftsgebaren der CS führt deutlich vor Augen, wie eine aggressive Risikokultur und ein komplett vernachlässigtes Risk- und Compliance-System das System gefährden. Mit einer höheren Eigenkapitalanforderung muss die Risikofestigkeit der Schweizer Grossbanken verbessert werden. Angesichts der Grösse der Grossbanken im Verhältnis zu unserem Bruttoinlandprodukt - es gibt keinen grossen Finanzstandort der Welt, der ein dermassen eklatantes Verhältnis aufweist - ist dies dringend nötig. Die aktuell geltenden Standards reichen nicht, zumal es starke Hinweise gibt, dass die Krisenfestigkeit des internationalen Systems in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Die Bedeutung von Schattenbanken, Geldmarktanlagen und Hedge-Fonds hat seit der Finanzkrise von 2008 zugenommen. Es wird in grossem Stil mit fraglichen Finanzprodukten gehandelt. Ein Jahrzehnt nach der Pleite von Lehman Brothers muss man leider feststellen, dass sich in der Finanzwelt wieder alte Gewohnheiten breitmachen.
Um zu verhindern, dass der Staat bzw. die Steuerzahlerinnen und -zahler für die Risiken einer Too-big-to-fail Bank aufkommen müssen, braucht es eine bessere Deckung der Risiken durch die Grossbanken mit einer signifikant höheren Eigenkapitelunterlegung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat seit der Finanzkrise die Eigenmittelanforderungen an global tätige systemrelevante Banken deutlich erhöht. Dabei hat sie u.a. auch die Vorgaben des Financial Stability Board zu den gesamthaften verlustabsorbierenden Mitteln ("total loss absorbing capacity", TLAC) im Rahmen des "Too-big-to-fail"-Regimes (TBTF-Regime) umgesetzt. TLAC besteht aus Eigenmitteln zur ordentlichen Weiterführung der Bank (Going-concern-Eigenmittel) und zusätzlichen verlustabsorbierenden Mitteln (Gone-concern-Mittel). Dieser internationale Mindeststandard verlangt von global tätigen systemrelevanten Banken eine ungewichtete Kapitalquote (Verschuldungsquote oder Leverage Ratio) von mindestens 6.75 Prozent (gültig ab dem 1. Januar 2022). Nicht eingeschlossen sind allfällige über die Mindestanforderungen hinausgehende Pufferanforderungen.
Aus den Schweizer Anforderungen ergibt sich für die beiden global tätigen Schweizer Grossbanken - unter Einbezug der Pufferanforderungen - eine Verschuldungsquote von derzeit knapp 9 Prozent. Im Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken vom 4. Juni 2021 (BBl 2021 1487) wird aufgezeigt, dass andere internationale Finanzplätze teilweise ähnlich hohe Anforderungen haben. Vor diesem Hintergrund wäre die von der Motionärin verlangte Anforderung von 15 Prozent eine signifikante Erhöhung und läge weit über dem internationalen Standard sowie den Anforderungen in anderen Rechtsordnungen (USA, Vereinigtes Königreich, EU).
Die verlangte Erhöhung stünde zudem im Widerspruch mit Art. 9 Abs. 1 BankG. Die vom Gesetzgeber dort festgelegten Vorgaben bezüglich Verhältnismässigkeit, Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Banken und den Wettbewerb würden dadurch offensichtlich verletzt und den internationalen Standards würde nicht Rechnung getragen.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die seit der Finanzkrise ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Widerstandskraft systemrelevanter Banken sieht der Bundesrat derzeit keinen Anlass, die geltenden Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken massiv zu erhöhen. Eine weiterführende Evaluation des TBTF-Regelwerks findet sich im obengenannten Bericht des Bundesrates.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.