21.3916 · Motion · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird im Hinblick auf das Nein zum CO2-Gesetz vom 13. Juni 2021 beauftragt, eine neue Vorlage oder neue Massnahmen auszuarbeiten, welche schwerpunktmässig mit Steuerabzügen und anderweitigen finanziellen Entlastungen den CO2-Ausstoss in der Schweiz verringern sollen. Dabei soll gezielt mit Steuer- und Abgabenerleichterungen und -abzügen sowie bürokratischer Entlastungen (z.B. vereinfachte Bewilligungsverfahren oder einfachere Nutzung des öffentlichen Raumes) gearbeitet werden. Auf die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben und Steuern ist zu verzichten, ebenso auf ein verstärktes ausgabenseitiges staatliches Engagement.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund arbeitet in der Energie- und Klimapolitik bereits mit steuerlichen Anreizen. Beispielsweise können Investitionen in energetische Gebäudesanierungen von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Zudem wurden im Rahmen der Energiestrategie 2050 neu Steueranreize eingeführt, um Gebäudesanierungen attraktiver zu machen. So sind seither Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau den abzugsberechtigten Unterhaltskosten gleichgestellt. Diese können zusammen mit den abziehbaren Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, über maximal drei aufeinanderfolgende Steuerjahre verteilt abgezogen werden. Den Kantonen ist es freigestellt, ob sie diese für die direkte Bundessteuer geltende Regelung für die kantonalen Steuern übernehmen wollen.
Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes durch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung prüft das UVEK aktuell verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik. Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und es weitere Massnahmen braucht, um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen und insbesondere das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Er wird sich nach der Analyse des Abstimmungsergebnisses und dessen Ursachen möglichst rasch zum weiteren Vorgehen äussern. Der Bundesrat ist gerne bereit, das vorliegende Anliegen im Rahmen dieser Arbeiten zu prüfen.
Eine neue klimapolitische Vorlage kann jedoch nicht alleine auf steuerlichen Abzügen und Entlastungen basieren, die höchstens punktuell greifen könnten. Bei der Förderung von biogenen Treibstoffen haben die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer erst in Kombination mit der CO2-Kompensationspflicht für fossile Treibstoffe eine Wirkung gezeitigt. Zudem wäre auch zu prüfen, ob bestehende Steuererleichterungen aufgehoben werden sollen. Zum Beispiel verringert die teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer an konzessionierte Transportunternehmen deren Anreiz, Dieselbusse durch Fahrzeuge mit einem fossilfreien Antrieb zu ersetzen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.