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21.3961 · Postulat · 2021-06-23

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, eine volkswirtschaftliche Gesamt-Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, welche die langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen von verschiedenen Elternzeitmodellen unter Einbezug internationaler Erkenntnisse (Island, Schweden, Deutschland usw.) simuliert und abschätzt.

Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Hess Lorenz, Rösti, Schläpfer, Silberschmidt) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Dass sich höhere Investitionen der öffentlichen Hand lohnen würden, ist bei der familienexternen Kinderbetreuung mittlerweile bekannt. Es liegt zudem ein volkswirtschaftliches Gesamtmodell der BAK Basel vor, welches aufzeigt, dass höhere Investitionen die Erwerbstätigkeit insb. der Frauen erhöht, sich das Bildungsniveau für die Kinder erhöht und diese später besser bezahlte Jobs ausüben; sowie die Gesamtwirtschaft von einem kontinuierlich höheren BIP profitiert (+3.25 Mrd. /Jahr).

Was die Elternzeit betrifft, lassen andere Länder ähnlich positive Vermutungen zu. Aber die Schweiz ist gemäss einer Unicef-Studie, welche 2019 publiziert wurde, das familienunfreundlichste Land Europas. Kritisiert werden die hohen Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung und die Kürze des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs.

Nach wie vor existiert keine volkswirtschaftliche Studie, welche in der Schweiz den Status Quo mit anderen Modellen vergleicht und simuliert, was volkswirtschaftlich am sinnvollsten wäre. Zum Beispiel, ob eine Elternzeit zu gleichen Teilen (als Ersatz der geburtsbezogenen Urlaube) oder eine Elternzeit wie sie die EKFF vorschlägt - lohnenswerter wären, als der Status Quo, auch für Gesamtwirtschaft.

Damit Parlament und zuständige Kommissionen eine evidenzbasierte Politik betreiben können, welche sich auf die langfristigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Massnahme abstützt, ist eine Analyse notwendig, die neben den breit diskutierten Kosten auch eine Abschätzung des Nutzens (z.B. in Form der zu erwartenden Veränderung der Erwerbsquoten und -pensen von Frauen und Männern, der Auswirkungen auf Steuereinnahmen, Sozialversicherungen, insbesondere Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Amortisation von Ausbildungskosten) vornimmt.

Neben dem Status Quo als Vergleichsgrösse sollen mindestens ein egalitäres Modell (gleich viel Vaterschaftsurlaub wie Mutterschaftsversicherung respektive Ersatz der geltenden Lösung durch gleich verteilte Elternzeit, z. B. 14/14 oder 18/18 Wochen), eine ergänzende Elternzeit mit Pflichtanteilen und Verfall und eine frei aufteilbare Elternzeit analysiert werden. Der Mutterschaftsurlaub wird nicht infrage gestellt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.