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Lücken in der Integrationsagenda Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle Jugendlichen in der Schweiz

21.3964 · Motion · 2021-06-24

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

1. die Kantone bei der Umsetzung und Finanzierung von Massnahmen zur Förderung der Berufsbildungsfähigkeit von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten zu unterstützen;

2. zu diesem Zweck auch das Pilotprogramm "Integrationsvorlehe Plus" zu evaluieren, aufgrund der Erfahrungen bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen sowie die entsprechenden Bundesbeiträge an die Kantone zu verstetigen und

3. gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen vorzusehen, um die Erreichbarkeit der Zielgruppe durch eine systematische Erstinformation sowie bedarfsgerechte Beratungs- und Abklärungsangebote (Potenzialanalysen) zu verbessern.

Begründung

Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen. Der Schweizer Bildungsbericht 2018 zeigt jedoch, dass dieses Ziel für Jugendliche, die zwar in der Schweiz leben, aber im Ausland geboren sind, deutlich verfehlt wird: Von ihnen erreichen nur 77 Prozent einen Sek II-Abschluss (Quote Schweizerinnen und Schweizer: 93%)

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz haben Bund und Kantone bekräftigt, dass das 95 Prozent-Ziel auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gelten soll, wenn sie eine rechtliche und persönliche Bleibeperspektive in der Schweiz haben sowie das Potenzial und die persönliche Motivation für einen Bildungsabschluss mitbringen. Für diejenigen Jugendlichen, die auf dem Asylweg in die Schweiz kommen, haben das EJPD, das WBF, die KdK, die EDK sowie die SODK im Rahmen der Integrationsagenda eine Lösung gefunden.

Keine Lösung gibt es hingegen für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus EU-, EFTA- und Drittstaaten zuwandern. Diese haben teilweise aber ebenfalls Ausbildungsdefizite. Eine gemeinsam vom SBFI und der EDK finanzierte Studie des Büro BASS (2019) zeigt, dass jedes Jahr durchschnittlich rund 1'500 Jugendliche und junge Erwachsene im Familiennachzug einreisen, die Ausbildungsbedarf haben, 2017 zählte der Bestand rund 14'000. Dabei handelt es sich zu einem grösseren Teil um junge Frauen, die im Familiennachzug in die Schweiz kommen.

Für diese Zielgruppe reicht es nicht aus, einzig auf die Regelstruktur der Berufsbildung zu setzen. Wichtig ist ein Ausbau der vorbereitenden Massnahmen nach dem Modell der Integrationsagenda. Nur so können diese Personen für eine nachobligatorische Allgemein- oder Berufsbildung ausreichend vorbereitet werden.

Der Bundesrat hat 2019 im Rahmen der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials das Pilotprogramm der Integrationsvorlehre ausgedehnt auf genau diese spät Zugewanderten aus EU/EFTA- und Drittstaaten. Zeitlich befristet bis 2024 zahlt der Bund 18 Mio. Franken pro Jahr, die Kantone müssen ko-finanzieren. Diese Finanzierungslösung entspricht der gemeinsamen Verantwortung, die Bund und Kantone im Bereich der Integration haben (vgl. Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG, 142.20). Damit die Kantone dieses Engagement nachhaltig weiterführen können, ist die finanzielle Unterstützung durch den Bund zu verstetigen. Diese Gelder sind sowohl für den Bund wie auch für die Kantone gut investiert, denn Personen ohne Sek-II-Abschluss haben ein deutlich höheres Risiko für Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeabhängigkeit und IV-Bezug als Personen mit einer nachobligatorischen Ausbildung. Es besteht ein grosses volkswirtschaftliches und sozialpolitisches Interesse an der nachhaltigen beruflichen Qualifikation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Ausbildungsdefiziten, die spät in die Schweiz eingereist sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben Bund und Kantone Lösungen gesucht, um spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Bildungswegen zu ermöglichen, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss auf Sekundarstufe II und/oder Tertiärstufe führen. In einer ersten Phase konnten die Erstintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen gestärkt, die Fallführung verbindlicher ausgestaltet, die vorbereitenden Massnahmen ausgebaut und die Zusammenarbeit beim Übergang zwischen Integrationsförderung und Bildung geklärt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dazu mit allen Kantonen Programmvereinbarungen abgeschlossen und richtet ihnen seit dem 1. Mai 2019 eine erhöhte Integrationspauschale von 18'000 Franken aus.

In der anschliessenden zweiten Phase der IAS haben Bund und Kantone im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit den Handlungsbedarf für Jugendliche und junge Erwachsene eruiert, die aus EU/EFTA- und Drittstaaten zuwandern (Studie "Auslegeordnung zu spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Nahtstelle I", Büro BASS 2019). In diesem Rahmen hat der Bund die Forderung der Kantone nach einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung, welche über die bereits bestehenden Beiträge im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme KIP, des Bundesprogramms Integrationsvorlehre (INVOL Plus) sowie an Programme zur Förderung der Grundkompetenzen hinausgeht, abgelehnt. Der Bundesrat hat bereits im Mai 2019 das Bundesprogramm INVOL Plus bis Mitte 2024 verlängert und auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU/EFTA- und Drittstaaten erweitert.

Gestützt auf die entsprechenden Evaluationsergebnisse wird das EJPD eine erneute Weiterführung des Bundesprogramms INVOL Plus prüfen. Die Ergebnisse werden in die Gesamtschau zu den bereits ergriffenen Massnamen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials einfliessen, die das EJPD im Auftrag des Bundesrates zusammen mit dem WBF unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner bis zum 31. März 2024 dem Bundesrat vorlegen wird.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion überweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfungsauftrag beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.