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21.4197 · Interpellation · 2021-09-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss einer Aussage vom 15. September der italienischen Innenministerin Luciana Lamorgese vor der Abgeordnetenkammer beabsichtigt Italien, von der Schweiz zu verlangen, den 26-jährigen illegalen Migranten aus Somalia aufzunehmen, der am 11. September in Rimini in einem Bus fünf Menschen mit einem Messer angegriffen und verletzt hat: zwei Billetkontrolleurinnen und drei Fahrgäste, darunter ein Kind.

Der Grund ist laut der italienischen Ministerin, dass der Somalier 2015 erstmals nach Deutschland eingereist sei, von wo er in verschiedene weitere europäische Länder weitergereist sei, genauer nach Dänemark, Schweden, Holland, Österreich und als nachweislich letztes Aufenthaltsland in die Schweiz.

Ich frage den Bundesrat:

- Kann der Bundesrat bestätigen, dass gemäss dem Dublin-Assoziierungsabkommen wenn schon Deutschland den somalischen Migranten aufnehmen müsste, da er dort sein erstes Asylgesuch gestellt hat, und sicher nicht die Schweiz?

- Hat der Bundesrat Kenntnis von Forderungen seitens der italienischen Behörden gegenüber der Schweiz, den somalischen Messerstecher aufzunehmen?

- Für den Fall, dass es gegenüber der Schweiz die von der italienischen Ministerin erwähnte Forderung geben sollte - oder bereits gab -, kann der Bundesrat sicherstellen, dass diese umgehend abgelehnt würde, da sie unbegründet ist?

- Übernimmt Italien - wie es das Dublin-Assoziierungsabkommen vorsieht - regelmässig Migrantinnen und Migranten, die illegal in unser Land gelangen, nachdem sie in Italien ihr ersten Asylgesuch gestellt haben, oder weigert sich das Land jeweils?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Bisher hat der Bundesrat keine Kenntnis von einem Ersuchen der italienischen Behörden um Rückübernahme eines somalischen Staatsangehörigen, der die in der Interpellation genannten Straftaten begangen hat. Im Fall eines solchen Ersuchens würde das Staatssekretariat für Migration (SEM) grundsätzlich darüber informiert, dass in Italien ein Strafverfahren gegen diese Person läuft. Das Ersuchen würde dann vom SEM ordnungsgemäss anhand der Kriterien der Dublin-Verordnung geprüft. Aufgrund dieser Kriterien und des in der Interpellation beschriebenen Migrationswegs ist es unwahrscheinlich, dass die Schweiz der zuständige Dublin-Staat ist und diese Person rückübernehmen muss.

4. Italien ist der wichtigste Partnerstaat der Schweiz innerhalb des Dublin-Raums. Vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Oktober 2021 wurden Italien 5551 Übernahme- und Rückübernahmeersuchen gestellt. Die italienischen Behörden haben den Ersuchen in 4670 Fällen zugestimmt. Im selben Zeitraum hat die Schweiz 172 Ersuchen Italiens zugestimmt. Das schweizerische und das italienische Dublin Office arbeiten im Allgemeinen gut zusammen. Zudem verfügt die Schweiz über einen Liaison Officer in Rom. Über diesen kann sie bei Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit intervenieren und die guten Beziehungen mit dem italienischen Dublin Office pflegen.

Antwort des Bundesrates.

Will Italien den somalischen Messerstecher in die Schweiz abschieben? | Lexipedia | Lexipedia