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21.4209 · Motion · 2021-09-30

Departement des Innern

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, mit der die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Erwerbsausfall bei Krankheit zu versichern.

Begründung

Immer mehr Arbeitgeber schliessen keine Krankentaggeldversicherung ab. Der Betrieb stützt sich auf Artikel 324a des Obligationenrechts (OR), wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterhin zu bezahlen. Der Zeitraum wurde von der Rechtsprechung verschiedener Kantone mittels der Berner, Basler oder Zürcher Skala konkretisiert. Im schweizerischen Sozialversicherungssystem stellt das Fehlen einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung einen gewichtigen Mangel dar, der dringend behoben werden muss. Denn für die von diesem Mangel betroffenen Personen wiegen die Folgen sehr schwer, so schwer, dass viele von ihnen (vor allem die von Langzeitkranken) sich, wo möglich, an die Sozialhilfe wenden müssen.

Mit einer für alle Seiten ausgewogenen Lösung, die minimale Kosten zu gleichen Teilen sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber mit sich brächte (und in den meisten Betrieben bereits angewendet wird), liessen sich Situationen vermeiden, in der nicht versicherte Personen während einer langen Krankheit kein Erwerbseinkommen haben. Der Arbeitgeber seinerseits müsste während der krankheitsbedingten Abwesenheit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers den Lohn nicht weiter ausrichten.

Eine Win-win-Situation, die für alle involvierten Personen Vorteile birgt; nicht zu vergessen, dass auch der Staatshaushalt profitieren würde, da weniger Personen an die Sozialhilfe gelangen müssten.

Ein ausgewogener Kompromiss könnte in einem Obligatorium für eine Versicherung des Erwerbsausfalls bei nichtberuflicher Krankheit bestehen, die den Versicherten auch die Möglichkeit gibt, sich über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu versichern, und den Versicherer dazu verpflichtet, den Antrag des Arbeitgebers anzunehmen. Die Taggelder müssten in einem Zeitraum von 900 Tagen an mindestens 720 Tagen ausbezahlt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion verlangt eine obligatorische Versicherung für den Erwerbsausfall bei Krankheit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Mehrmals, zuletzt in der Stellungnahme zur 21.3716 Motion Gysi, hat der Bundesrat dargelegt, weshalb er die geltende Regelung, die vor allem auf sozialpartnerschaftlichen Lösungen beruht, einer obligatorischen Erwerbsausfallversicherung vorzieht: Auch ohne eine obligatorische Versicherung wird der Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt. Für einen Grossteil der Erwerbstätigen ist ein ausreichender Versicherungsschutz mittels einer fakultativen Versicherung gewährleistet.

Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann einerseits nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und andererseits nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) freiwillig versichert werden. Als Begründung der Motion wird angeführt, immer mehr Arbeitgeber würden keine Krankentaggeldversicherung mehr abschliessen und nur noch die zeitlich befristete Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers anwenden. Es trifft zu, dass die Kollektivversicherung nach dem KVG stetig abnimmt und heute als Erwerbsausfallversicherung nur noch eine geringe Bedeutung hat. Der überwiegende Anteil der Erwerbsausfallversicherungen beruht heute auf einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag, der mit einer Privatversicherung abgeschlossen wurde. Das Prämienvolumen der privatrechtlichen Versicherungsverträge steigt seit Jahren kontinuierlich an und lag im Jahr 2019 bei rund 4,3 Mrd. Franken (Quelle: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2019, Bundesamt für Gesundheit, T9.07). Dafür gibt es mehrere Gründe. Eine beachtliche Anzahl Arbeitgeber des öffentlichen Sektors wird über einen Gesamtarbeitsvertrag zum Abschluss einer Erwerbsausfallversicherung verpflichtet. Auch die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule verlangen in Zusammenhang mit dem Aufschub von Invalidenrenten in aller Regel den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Die Arbeitgeber sind aber auch selber an einer Versicherungslösung interessiert. Denn ohne Erwerbsausfallversicherung kann die Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber sehr teuer werden, wenn z. B. langjährige, gutverdienende Angestellte über eine lange Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Dem Bundesrat sind keine Quellen bekannt, die einen Rückgang der Erwerbsausfallversicherungen belegen. An der von ihm bisher vertretenen Haltung, dass auch ohne eine obligatorische Versicherung der Erwerbsausfall weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt wird, hält er deshalb fest.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.