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21.4222 · Postulat · 2021-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie mehr Transparenz über die Klimaauswirkung von Lebensmitteln geschaffen werden kann. Insbesondere ist zu untersuchen, ob eine Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln mit einer Angabe über die Klimabilanz des entsprechenden Lebensmittels nach Bundesvorgabe (sogenanntes "Klimalabel") zielführend ist und was für eine gesetzliche Grundlage dafür notwendig wäre. Weiter ist aufzuzeigen, wie eine solche Kennzeichnungspflicht mit den aktuellen Planungen der Europäischen Union abgestimmt und mit internationalen Verträgen vereinbart werden kann und welche Auswirkungen diese für Lebensmittelproduzenten und -händler hätte.

Begründung

Die Ernährung macht rund 28 Prozent der persönlichen Umweltbelastung einer durchschnittlichen Person in der Schweiz aus. Unterschiedliche Lebensmittel und damit Ernährungsweisen haben dabei einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der persönlichen CO2-Bilanz. Um eine nachhaltige Ernährung zu fördern, braucht es jedoch Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Aktuell ist es für sie nicht transparent erkennbar, wie nachhaltig die eingekauften Produkte sind. Zwar sind diese Informationen teilweise digital verfügbar, doch werden rund 70 Prozent der Kaufentscheide spontan im Supermarkt gefällt. Weil auf den Produkten keine Transparenz bezüglich Klimabilanz erkennbar ist, verhindert dies nachhaltige Kaufentscheide. Dass Labels dabei helfen, nachhaltige Kaufentscheide zu fördern, zeigt das Beispiel der Energieetiketten auf Elektrogeräten.

Die Europäische Union wird im Rahmen der "farm to fork strategy" (Teil des "Green Deal") bis 2024 ein sustainable food labeling framework" vorstellen, um die Lebensmittelkennzeichnung mit zusätzlichen Angaben zu Klima, Umwelt und Soziales zu erweitern. Es sind somit auch international Bemühungen am Laufen, die Ernährung nachhaltiger zu gestalten.

Die vorzunehmenden Abklärungen zur möglichen Anpassung der Rechtslage sind aus Sicht der Klimapolitik, der Transparenz gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten und der Nachhaltigkeit sinnvoll und wichtig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Klima- und Umwelttransparenz von Produkten und insbesondere zu einer CO2-Etikette äusserte sich der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zum Postulat Friedl Claudia (20.3834) und den Motionen Chevalley (19.3641), Grunder (19.3918) und Bourgeois (19.3048).

Die Klimawirkung der Landwirtschaft und Ernährung ist im Kontext der vom Bundesrat im Januar bzw. Juni 2021 verabschiedeten langfristigen Klimastrategie der Schweiz und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 von zentralem Interesse. Allerdings ist es nicht ausreichend, bei der Analyse der Umweltwirkung einzelner Lebensmittel nur die Klimawirkung zu betrachten. Für eine Senkung der Umweltauswirkung einzelner Lebensmittel müssen möglichst alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören die Treibhausgasemissionen ebenso wie die Auswirkungen auf Boden, Wasser und Biodiversität.

Die Deklaration von Umweltinformationen zu Produkten erachtet der Bundesrat grundsätzlich als interessanten Ansatz. Dies zeigt beispielsweise die deutliche Reduktion des Strom- und Wasserverbrauchs von Haushaltgeräten seit der Einführung der Energieetikette in der EU und in der Schweiz. Eine transparente Ausweisung der spezifischen Umweltwirkung einzelner Produkte benötigt Angaben zur Herkunft der Zutaten sowie zu den eingesetzten Produktionsmitteln. Solche Daten sind heute nicht oder nicht genügend detailliert verfügbar. In absehbarer Zeit dürfte sich die Datengrundlage dank neuer technischer Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, verbessern.

Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die Aktivitäten von privaten Organisationen und anderen Ländern im Bereich der Umweltkennzeichnung. Von Bedeutung ist die Ankündigung der EU, im Zuge des EU Green Deals im Jahr 2024 einen "Rahmen für eine nachhaltige Lebensmittelkennzeichnung" zu veröffentlichen.

Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 20.3931 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates unter anderem beauftragt, die Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu prüfen. In seinem Bericht wird er sich auch zu Lösungsansätzen im Bereich der Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten äussern. Er erkennt zum aktuellen Zeitpunkt deshalb keinen Nutzen durch einen zusätzlichen Postulatsbericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.