21.423 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.
Begründung
Die Verfassungswürdigkeit vieler Texte von Volksinitiativen ist zweifelhaft. Oft handelt es sich bei Initiativtexten um Vorschläge zur Lösung konkreter Sachfragen, die auf Gesetzesstufe geregelt werden müssten. Während auf Kantonsebene die Möglichkeit von Gesetzesinitiativen schon seit über 100 Jahren etabliert ist, fehlt diese aber auf Bundesebene. Diese Lücke in den Volksrechten soll geschlossen werden, indem verfassungskonforme Anliegen direkt auf Gesetzesebene eingebracht werden können. Dies stärkt die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten. Diese können heute zwar zu Gesetzen das Referendum ergreifen, haben aber nicht das Recht, aktiv an deren Gestaltung mitzuwirken.
Den Initiativkomitees wird häufig der Vorwurf gemacht, sie würden nicht verfassungswürdige Bestimmungen vorschlagen. Mit der Gesetzesinitiative würde das geeignete Gefäss geschaffen, um die konkreten Anliegen auf Gesetzesstufe einzubringen. Da es sehr aufwändig ist, Unterschriften zu sammeln, kann davon ausgegangen werden, dass die Initiativkomitees vor der Lancierung einer Gesetzesinitiative sorgfältige Abklärungen bezüglich Verfassungsmässigkeit und Gesetzesredaktion machen würden, um zu verhindern, dass die Initiative für ungültig erklärt oder sie formal kritisiert würde.
Die Bestimmungen zur Gesetzesinitiative sollen möglichst einfach sein und sich stark an den Bestimmungen zur Verfassungsinitiative orientieren. Um das Instrument der Gesetzesinitiative attraktiver zu machen, könnte die Anzahl der erforderlichen Unterschriften gegenüber der Verfassungsinitiative etwas gesenkt werden. Zudem soll das für die kantonalen Gesetzesinitiativen bereits etablierte Kriterium "Einheit der Normstufe" aufgenommen werden.