21.4239 · Interpellation · 2021-09-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 23. September 2012 hat die Bevölkerung mit 72,7 Prozent den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung angenommen. Der neue Verfassungsartikel hat zum Ziel, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen. In der Freizeit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden.
Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm "Jugend und Musik" konkretisiert den Art. 67a der Bundesverfassung ("Musikalische Bildung"). Das Programm Jugend und Musik (J+M) des Bundes ist die Umsetzung dieser Breitenförderung von Kindern und Jugendlichen. Trotzdem hapert es mit der Anerkennung der musikalischen Bildung in Gesellschaft und Wirtschaft.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die musikalische Bildung und insbesondere die Programme von J+M in der Wirtschaft auf eine genügend grosse Akzeptanz treffen?
2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Akzeptanz erhöht werden könnte, wenn die jungen Menschen für die musikalische Bildung, analog zu Jugend & Sport, Freizeit bekämen, die durch die EO ausgeglichen würde?
3. Erwägt der Bundesrat eine Anpassung des Artikel 1a in der Erwerbsersatzordnung um diese Gleichbehandlung zu schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Programm Jugend und Musik (J+M) hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern. Der Bund hat es 2016 als Teil der Umsetzung von Artikel 67a der Bundesverfassung (SR 101) zur Förderung der musikalischen Bildung eingeführt.
1. 2018 wurde eine erste externe Evaluation des Programms J+M durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass das Programm innerhalb weniger Jahre eine breite Anerkennung auf nationaler Ebene erlangt hat, was die Statistiken bestätigen: Seit seiner Einführung 2016 nimmt die Anzahl der J+M-Leiterinnen und -Leiter, der Angebote sowie der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu. Ein Ziel der Förderperiode 2021-2024 ist die Weiterentwicklung des Programms und dessen nachhaltige Verankerung. Eine zweite externe Evaluation ist in den kommenden Jahren vorgesehen. Sie soll konkrete Ergebnisse über die Anerkennung des Programms in der Gesellschaft liefern und neue Ansätze für die Stärkung dieser Anerkennung aufzeigen.
2. Die positive Entwicklung des Programms J+M wäre ohne das Engagement der zertifizierten J+M-Leiterinnen und -Leiter nicht möglich. Viele von ihnen üben ihre Aktivität parallel zu einer beruflichen Tätigkeit aus. Deshalb müssen die Wirtschaftskreise in die Förderung der Anerkennung des Programms einbezogen werden. So sieht die Kulturbotschaft 2021-2024 etwa die Schaffung eines Labels für "musikfreundliche Ausbildungsbetriebe" vor, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von intensiver musikalischer Aktivität und Berufsausbildung zu verbessern. Der Bundesrat ist jedoch nicht der Ansicht, dass sich eine Deckung durch die Erwerbsersatzordnung signifikant auswirken würde.
3. Die Erwerbsersatzordnung ist eine obligatorische Sozialversicherung, die ausschliesslich mit Lohnbeiträgen finanziert wird. Ihr Hauptzweck besteht darin, Verdienstausfälle zu decken, namentlich aufgrund der Dienstpflicht oder nach einer Geburt. Beim Programm J+M erkennt der Bundesrat keinen erwiesenen Bedarf an Sozialschutz wegen Erwerbsausfalls. Angesichts der geringen Anzahl Leiterinnen und Leitern, die potenziell betroffen wären, stünden zudem Aufwand und Ertrag in keinem angemessenen Verhältnis. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf, Artikel 1a des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG; SR 834.1) anzupassen.
Antwort des Bundesrates.