Lexipedia

21.4242 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass vermehrt vorzeitige Abalpungen stattfinden?

2. Wie viele Alpen mussten vorzeitig verlassen werden und welche direkten und indirekten Kosten sind dabei entstanden?

3. Gefährdet die Wolfspräsenz das Verfassungsziel der flächendeckenden Bewirtschaftung und der dezentralen Besiedlung?

Begründung

Obwohl auf Mitte Juli 2021 eine Änderung der Jagdverordnung in Kraft gesetzt wurde, welche die Schadschwellen für Wölfe herabsetzt, sind diverse Alpen vorzeitig, d.h. vor Ende der vegetationsbedingten Nutzungszeit entleert worden, weil die Tierhalter trotz Herdenschutz die Tiere nicht ausreichend vor Angriffen und Rissen durch Wölfe sichern konnten.

Die von Fachleuten immer wieder geäusserten Meinungen, dass der Wolf den Menschen meide und in der Landwirtschaft "nur" die Schafe und Ziegen in den Sömmerungsgebieten vor dem Wolf geschützt werden müssen, erweisen sich zunehmend als falsch.

Besonders störend ist, dass bei jedem Wolfsriss zuerst der Tierhalter auf seine Verantwortung und die getroffenen Massnahmen geprüft wird. Die betroffenen Tierhalter sind die Opfer, werden aber damit zum Täter gemacht. Der Wolf hat die bisherige Ordnung in der Alp- und Berglandwirtschaft über den Haufen geworfen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Alpsaison 2021 mit grossen Herausforderungen verbunden war und den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Sömmerungsbetrieben ein hohes Engagement abverlangte. Neben der in gewissen Regionen zu verzeichnenden Verstärkung der Wolfspräsenz haben insbesondere auch die meteorologischen Bedingungen zu schwierigen Verhältnissen auf den Alpen geführt.

1. und 2. Vorzeitige Abalpungen gab es dieses Jahr in verschiedenen Regionen wegen des nasskalten Wetters und Hagelschlägen, die zu Futterknappheit führten.

Infolge einer erhöhten Wolfspräsenz und der damit verbundenen physischen und psychischen Belastung für den Herdenschutz fanden ebenfalls vorzeitige Abalpungen bei Schafalpen statt. Diese sorgten auch medial für Aufsehen. Vorzeitige Abalpungen infolge Grossraubtierpräsenz sowie deren Kosten müssen dem Kanton nicht gemeldet werden und sind deshalb dem Bundesrat nicht bekannt. Eine vorzeitige Abalpung hat hinsichtlich der Höhe der Sömmerungsbeiträge nur dann einen Effekt, wenn die effektive Bestossung unter 75 Prozent des festgelegten Normalbesatzes fällt. Über 75 Prozent wird der volle Sömmerungsbeitrag ausbezahlt, darunter wird anteilsmässig gekürzt. Der Bundesrat prüft im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022, ob hinsichtlich der vorzeitigen Abalpung infolge einer vermehrten Präsenz von Grossraubtieren Handlungsbedarf besteht.

3. Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft im Alp- und Berggebiet sowie die dezentrale Besiedlung entsprechen einem Auftrag in der Bundesverfassung. Das Grünland in diesen Regionen kann sinnvollerweise nur über Raufutter verzehrende Nutztiere genutzt werden. Deshalb kommt der Weidehaltung aus Sicht des Bundesrates auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Wolfspräsenz und die Auswirkungen auf die Weidewirtschaft im Alp- und Berggebiet sehr aufmerksam und mit einer gewissen Besorgnis. Die Wölfe sind sehr anpassungsfähig und lernfähig. Deshalb entstehen laufend neue Herausforderungen zum Schutz der Herden.

Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen. Dieser Bericht wird unter anderem aufzeigen, wie sich Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebiets auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können. Die Grundlagenstudie der Forschungsanstalt Agroscope für den Bericht in Erfüllung des Postulats 18.4095 wird im Herbst 2022 vorliegen, der Bericht des Bundesrats voraussichtlich im Herbst 2023. Zudem werden zur Umsetzung des Postulats 20.4548 Bulliard "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft" flankierende Massnahmen im Bereich des Agrarrechts geprüft.

Antwort des Bundesrates.