Wie schädlich sind die Flugemissionen wirklich? Berücksichtigung der Nicht-CO2-Emissionen mit einem Emissionsgewichtungsfaktor
21.4259 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Auswirkungen der Emissionen aus dem Flugverkehr auf den Klimawandel beschränken sich nicht nur auf das CO2 des verbrannten Flugtreibstoffes. Die Nicht-CO2-Emissionen, wie Wasserdampf, Stickoxide, Schwefeloxide und Russ belasten das Klima teilweise sogar stärker als das emittierte Kohlendioxid. Die Akademie der Naturwissenschaften (scnat) empfiehlt deshalb in ihrem Bericht, die Verwendung eines Emissiongewichtungsfaktors 3. Der Bundesrat verweist in der Botschaft zur Gletscher-Initiative auf diese Tatsache (S.23), ohne jedoch zu präzisieren, mit welchem Gewichtungsfaktor er die Nicht-CO2-Emissionen in Zukunft berücksichtigen wird.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, die Klimawirkung des Flugverkehrs gesamtheitlich zu betrachten und die mit einem Faktor gewichteten Emissionen in die Klima-Bilanz aufzunehmen?
2. Mit welchem Emissionsgewichtungsfaktor wird die Schweiz den Klimaeffekt des Flugverkehrs d künftig berechnen?
3. Wie gross ist der durch den Flugverkehr verursachte Klimaeffekt verglichen mit den Gesamtemissionen der Schweiz aufgeteilt nach den üblichen Sektoren (Industrie, Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft) unter Berücksichtigung des Emissionsgewichtungsfaktors (beispielsweise mit einem Kuchendiagramm)?
Stellungnahme des Bundesrates
1) In seiner Botschaft vom 11. August 2021 zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" und zum direkten Gegenentwurf (21.055) hält der Bundesrat fest, dass der Einbezug der Klimawirkung von weiteren Nicht-CO2-Emissionen wie Wasserdampf, Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und Russ beim Luftverkehr klimaphysikalisch konsequent ist. Allerdings wurden bisher im Einklang mit den internationalen Vorgaben weder die direkten Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs noch die Klimawirkung der Nicht-CO2-Emissionen jeglicher Flüge in den Verminderungszielen auf internationaler und nationaler Ebene berücksichtigt. Im Hinblick auf die Begrenzung der globalen Erwärmung muss jedoch auch die Klimabilanz des Luftverkehrs langfristig ausgeglichen sein. Folglich sind nach Ansicht des Bundesrates grundsätzlich die direkten Emissionen des nationalen und auch des internationalen Luftverkehrs einschliesslich der zugehörigen Klimawirkung von Nicht-CO2-Emissionen nach dem aktuellsten Wissensstand zu berücksichtigen. Da jedoch zurzeit noch keine international verabschiedeten Vorgaben zum Einbezug der Klimawirkung von Nicht-CO2-Emissionen existieren, will sich der Bundesrat vorläufig - insbesondere auch aus Gründen der Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene - auf die Emissionen der Treibhausgase CO2, Methan (CH4) und Lachgas (N2O) beschränken.
2) Die Klimawirkung der weiteren Nicht-CO2-Emissionen schwankt je nach Menge dieser Stoffe, nach Betrachtungszeitraum (d.h. Stunden, Tage, Jahre), der Witterung und der Flughöhe. Die gesamte Klimawirkung der Flugemissionen beträgt zwischen dem Ein- und Dreifachen der CO2-Emissionen, die durch die Verbrennung von fossilen Flugtreibstoffen entstehen. Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT/ProClim) hat den aktuellen Wissensstand zur Klimawirkung der globalen Luftverkehrsemissionen im Faktenblatt "Die Auswirkungen der Flugverkehrsemissionen auf das Klima" zusammengetragen. In Bezug auf das verbleibende Emissionsbudget bzw. für die Festlegung eines Emissionsabsenkpfades für die Einhaltung der Temperaturobergrenze des Übereinkommens von Paris wären demnach die CO2-Emissionen des Luftverkehrs gegenwärtig mit einem Faktor 3 zu gewichten, um auch die weiteren Nicht-CO2-Emissionen zu berücksichtigen. Dieser Faktor entspricht einem globalen Mittelwert und kann sich mit der Zeit verändern. Der Bundesrat wird sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.
3) Die nachfolgende Darstellung entspricht nicht der üblichen Berichterstattung, da gemäss der Klimarahmenkonvention die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr gegenwärtig ausgeklammert werden und auch kein Einbezug von Nicht-CO2-Emissionen erfolgt. Werden die nationalen und internationalen Emissionen aus dem Luftverkehr (zivil und militärisch) zusammengefasst und als eigener Sektor betrachtet, machten sie im Jahr 2019 11 Prozent der Gesamtemissionen von 52 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus, während der Anteil der Gebäude 22 Prozent, des Verkehrs 28 Prozent, der Industrie 22 Prozent und weiterer Quellen 17 Prozent betrug. Würden die CO2-Emissionen aus dem Luftverkehr mit einem Faktor 3 gewichtet, um die Klimawirkung der Flugemissionen abzubilden, beliefen sich die Gesamtemissionen im Jahr 2019 auf 63,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und der Anteil des Luftverkehrs betrüge 27 Prozent, während 18 Prozent auf die Gebäude, 23 Prozent auf den Verkehr, 18 Prozent auf die Industrie und 14 Prozent auf weitere Quellen zurückgingen.
Antwort des Bundesrates.