21.4306 · Interpellation · 2021-10-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Ist der Bundesrat bereit, ein mittel- oder langfristiges Ziel festzulegen, um beim inländischen sowie grenzüberschreitenden Gütertransport den Modalsplit zugunsten der Bahn zu fördern? Wenn ja, wie gedenkt er das auf Gesetzesebene zu regeln?
2. Wie will der Bundesrat erreichen, dass auf Gesetzesebene die Verlagerungspolitik und damit der Klimaschutz gestärkt werden und zugleich das Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit des Güterverkehrs beibehalten wird?
3. Ist es aus Sicht des Bundesrates nötig, auf Gesetzesebene dieses Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit des Güterverkehrs anzupassen oder gar aufzugeben?
4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die langfristigen Perspektiven der SBB Cargo sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern und den Personalbestand zu wahren?
Begründung
Dem Gütertransport auf der Schiene kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Seine Stärkung ist unabdingbar, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erreichen will. Ziele der Totalrevision des Gütertransportgesetzes waren die Entwicklung und das Wachstum des Gütertransports auf der Schiene. Mit diesem Gesetz bleibt der Gütertransport ein zentrales Leistungsangebot der SBB, was von Vorteil ist. Gleichzeitig sieht das Gesetz aber auch vor, dass der Bahngütertransport grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein muss, dass also die SBB Cargo kostendeckend arbeiten muss. Seit vielen Jahren befindet sich der Bahngütertransport allerdings in einer schwierigen Situation. Aufgrund der Pflicht zum eigenwirtschaftlichen Betrieb und des Wegfalls von Betriebssubventionen ist die SBB Cargo seit Jahren gezwungen, Verladepunkte aufzugeben und den Personalbestand zu verkleinern. Der im Gesetz festgeschriebene Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit ist nicht vereinbar mit einer erfolgreichen Politik der Verlagerung auf die Schiene. Der bestehende gesetzliche Rahmen ermöglicht keine realistischen Lösungen. Solche Lösungen sind aber nötig, damit die SBB Cargo eine Strategie und klare Wachstumsperspektiven sowie eine Personalpolitik ausarbeiten kann, die in einer Phase des Wandels (Automatisierung) auf Investitionen und nicht auf einem Stellenabbau basiert.
Stellungnahme des Bundesrates
1./ 3. Der Bundesrat beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Zukunft des Schienengüterverkehrs und seiner Rolle im Zusammenhang mit der Erreichung der Klimaziele. Eine erste Auslegeordnung zur Rolle des Schienengüterverkehrs in der Fläche sowie eine Einschätzung zum eigenwirtschaftlich betriebenen Angebot von SBB Cargo wird der Bundesrat im 1. Quartal 2022 im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 21.3597 "Zukunft des Güterverkehrs" vornehmen. Das Parlament hat den Bundesrat mit Annahme der Motion 20.3222 beauftragt, einen Massnahmenplan zu unterbreiten, der aufzeigt, wie der Bahngüterverkehr und multimodale Logistiklösungen stärker an die Senkung des CO2-Ausstosses im Güterverkehr beitragen können. Dabei wird der Bundesrat auch darlegen, welche Fördermassnahmen aus seiner Sicht in Betracht gezogen werden können.
Die erwähnten parlamentarischen Aufträge erfordern eine grundlegende Standortbestimmung zum Güterverkehr in der Schweiz und eine politische Grundsatzdiskussion darüber, wie der Schienengüterverkehr der Zukunft aussehen und welche Rolle SBB Cargo dabei spielen soll. Es ist aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, konkrete gesetzgeberische Handlungsoptionen zu diskutieren.
2. Der Bund unterstützt den Schienengüterverkehr in der Fläche durch die raumplanerische Sicherung der notwendigen Anlagen im Konzept für den Gütertransport auf der Schiene, durch die Förderung von technischen Neuerungen (u. a. die digitale automatische Kupplung) sowie durch Investitionsbeiträge für Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und für Anschlussgleise. Auf ein Verlagerungsziel für den Binnen, Import- und Exportgüterverkehr hat der Gesetzgeber im Rahmen der Totalrevision des Gütertransportgesetzes, welche 2016 in Kraft getreten ist, verzichtet.
4. Der Bund setzt sich insbesondere als Eigner der SBB für eine langfristige Perspektive von SBB Cargo ein und nimmt in dieser Rolle auch seine Verantwortung gegenüber dem Personal wahr. Aufgrund der in Verbindung mit der Motion 20.3222 anstehenden politischen Standortbestimmung sieht SBB Cargo für die Jahre 2021 und 2022 von wesentlichen Abbaumassnahmen ab, die zu einem dauerhaften Verlust von Transportvolumen auf der Schiene führen würden.
Antwort des Bundesrates.