21.4307 · Interpellation · 2021-10-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die jüngsten Fortschritte in der Analyse der Luftverschmutzung haben aufgezeigt, dass die Quantifizierung der Feinstaubpartikel für das Verständnis der Fragen, die sich zur Toxizität und Epidemiologie der Luftverschmutzung stellen, grosse Herausforderungen birgt. Die Forschung hat gezeigt, dass die Feinstaubpartikel umso gefährlicher für die Gesundheit werden, je kleiner und zahlreicher sie sind; dies gilt insbesondere für Kinder. Aber die gegenwärtige Messung dieser Partikel - sie fusst auf der Erfassung der Partikelgrösse (PM) - ist nicht die geeignete Methode, um deren Schädlichkeit zu ermitteln. Tatsächlich ist es mit der gegenwärtig praktizierten Methode, der Messung der Partikelgrösse, nicht möglich, die ultrafeinen und besonders schädlichen Partikel zu erfassen. Und das Paul-Scherrer-Institut hat jüngst aufgezeigt, dass es auch wichtig ist, das oxidative Potenzial von Feinstaubpartikeln zu berücksichtigen; so sind beispielsweise bei gleicher Konzentration die Partikel im städtischen Raum gefährlicher für die Gesundheit. Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie schätzt er die Nützlichkeit und den Aussagewert des Ansatzes, die Feinstaubpartikel zu quantifizieren, im Vergleich zu den gegenwärtigen Messverfahren ein?
2. Gedenkt der Bundesrat, Forschungen zu unterstützen, die sich der Messung des oxidativen Potenzials von Feinstaubpartikeln widmen?
3. Beabsichtigt er, in Abhängigkeit vom technischen Fortschritt im Bereich der Analyse der Luftverschmutzung die Luftreinhalte-Verordnung so zu ändern, dass die Gesundheit der Bevölkerung besser geschützt wird?
4. Wie will er auf die vom Paul-Scherrer-Institut aufgezeigten Forschungsergebnisse zur Schädlichkeit von Feinstaub im städtischen Raum, die sich aus dessen oxidativem Potenzial ergibt, reagieren?
5. Beabsichtigt der Bundesrat, das aus dem Jahr 2009 stammende Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes an die am 22. September 2021 veröffentlichten WHO-Leitlinien zur Luftqualität anzupassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die neuen Leitlinien der WHO, die am 22. September 2021 veröffentlicht wurden, bestätigen, dass die Messung der Massenkonzentration von Feinstaub in der Luft (PM 10 und PM 2.5) geeignet ist, um das Monitoring sicherzustellen und Kriterien für die Luftqualität in den nationalen Gesetzgebungen festzulegen. Diese Leitlinien enthalten auch qualitätsbezogene Informationen über gute Praktiken für den Umgang mit bestimmten Schwebeteilchen wie ultrafeine Partikel, zu denen die quantitative Datenlage nicht ausreichend ist, um daraus Referenzschwellenwerte ableiten zu können. Es sei darauf hingewiesen, dass seit 2005 mehrere Messstationen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) die Anzahl von ultrafeinen Partikeln messen.
2. und 4. Mit der Unterstützung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) laufen derzeit sowohl beim Paul Scherrer Institut als auch bei der EMPA mehrere Messkampagnen zur Erhebung des oxidativen Potenzials verschiedener Feinstaubkomponenten.
Im Auftrag des BAFU werden zudem die neuen wissenschaftlichen Publikationen systematisch durch das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut beurteilt. Mithilfe dieser Informationen kann der Handlungsbedarf bei der Begrenzung der Schadstoffemissionen besser abgeschätzt werden.
3. und 5. In seiner Stellungnahme auf die Motion 21.3858 Clivaz Christophe "Luftverschmutzung und Feinstaub der Partikelgrösse PM2,5. Revision der Luftreinhalte-Verordnung für einen besseren Schutz der Bevölkerung" hält der Bundesrat fest, dass er über die etwaige Notwendigkeit einer Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) entscheiden wird, sobald die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) vorliegen. Die EKL ist damit beauftragt, die Auswirkungen der neuen Leitlinien der WHO auf die Schweiz zu prüfen. Diese Empfehlungen wird der Bundesrat ebenfalls in seine Luftreinhaltestrategie einfliessen lassen.
Eine bessere Luftqualität wird erzielt, wenn zur weiteren Verringerung der Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen die besten verfügbaren Techniken angewendet werden. Um die jüngsten wissenschaftlichen und technischen Daten berücksichtigen zu können, bedarf es einer Abstimmung auf internationaler Ebene. Unabhängig von den Immissionsmessungen schreibt die schweizerische Gesetzgebung Grenzwerte für die Emissionen der verschiedenen Feinstaubquellen vor, insbesondere im Bereich Diesel- und Benzinmotoren. Auch die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeuge wird dazu beitragen, diese Emissionen einzudämmen. In der Luftfahrt werden die Einführung von internationalen Normen und der Einsatz von synthetischen oder biogenen Treibstoffen, die dem Kerosin beigemischt werden, zu einer Verbesserung der Luftqualität und des Klimas führen.
Antwort des Bundesrates.