21.4327 · Motion · 2021-10-01
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat sorgt für mehr Transparenz bei den Kosten von Postulaten. Konkret muss er künftig:- Eine Schätzung der Kosten eines allfälligen Berichts in seiner Stellungnahme angeben;- [im Falle einer Annahme des Postulats] Die tatsächlichen Kosten im bestellten Bericht angeben und detaillieren.
Begründung
Postulate werden angenommen, obwohl es häufig unklar ist, ob sie tatsächlich einen Mehrwert bringen. Eine Erklärung dafür ist, dass die Kosten der Erstellung eines "einfachen Berichts" weitgehend unbekannt sind. Diese Situation ist unbefriedigend. Mehr Transparenz ist gefordert, damit National- und Ständeräte künftig in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden können. Um diese Lücke zu füllen, sollen zwei Massnahmen getroffen werden:Erstens gibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Schätzung an, wie hoch die Kosten für einen allfälligen Bericht ausfallen sollten. Diese Information würde dazu beitragen, bei der Bestellung eines Berichts den Kosten/Nutzen besser abwägen zu können. Man kann davon ausgehen, dass diese Schätzungen im Laufe der Zeit - mit zunehmender Erfahrung seitens der Bundesverwaltung - immer genauer werden. Zweitens soll der Bundesrat, wenn ein Postulat im Rat angenommen wurde und ein Bericht vorgelegt wird, die Kosten dessen Erstellung systematisch angeben. Ein Absatz, in dem die Kostenaufteilung kurz dargelegt wird, wird künftig am Ende des Berichts integriert. In seiner Antwort auf die Interpellation 07.3176 schrieb damals der Bundesrat, dass sich die Kosten der Ausarbeitung eines Postulatsberichts durchaus einschätzen lassen könnten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des 1. Lemma "Kostenschätzung in der Stellungnahme des Bundesrates" und die Annahme des 2. Lemma "Angabe der tatsächlichen Kosten im Postulatsbericht" der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Ansicht, dass parlamentarische Vorstösse einen Mehrwert schaffen sollen. Er teilt auch die Auffassung des Motionärs, dass dies auch bei Berichten der Fall sein muss, die in Erfüllung eines Postulats erstellt werden. Der Bundesrat begrüsst daher ausdrücklich, wenn bereits bei der Einreichung oder Überweisung von parlamentarischen Vorstössen Kosten-Nutzen-Abwägungen vorgenommen werden. Der Entscheid der Ratsmitglieder und Kommissionen, einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen oder zu überweisen, sollte jedoch primär von inhaltlichen Überlegungen geleitet werden (z.B. bei der Überweisung eines Postulats, weil die Abklärungen der politischen Willensbildung dienen).Zum 1. Lemma: Die Motion fordert, dass der Bundesrat in seinen Stellungnahmen die Kosten schätzt, die für den Bericht aufgewendet werden müssten, den ein Postulat verlangt. Diese Kosten lassen sich allerdings höchstens unter bestimmten günstigen Umständen im voraus verlässlich schätzen. Genaue Kostenschätzungen sind beispielsweise dann kaum möglich, wenn noch unklar ist, ob externe Unterstützung oder aufwändige Recherchen nötig sind (siehe u.a. Antworten 4 und 7 in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation 07.3176). Der Entscheid, ob das Postulat überweisen werden soll, könnte durch solche wenig verlässlichen Schätzungen beeinflusst werden. Zudem würden die Schätzungen einen Zusatzaufwand verursachen, bevor überhaupt entschieden wurde, ob das Postulat überwiesen wird. Der Nutzen solcher Schätzungen bliebe damit zumindest fraglich.Zum 2. Lemma: Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, zur Verbesserung der Kostentransparenz auszuweisen, welche Kosten die Erstellung des Postulatsberichtes verursacht hat.