Lexipedia

21.4389 · Interpellation · 2021-12-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Aufbau eines Nationale Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) hat die Schweiz einen wichtigen Schritt begangen, um den enormen Herausforderungen der Sicherheit im digitalen Raum zu begegnen. Die Wahl eines Delegierten für Cybersicherheit war ein schlankes Mittel, um rasch ein einsatzfähiges Instrument für Cybersicherheit zu schaffen, wie sich rückblickend zeigt.

In Anbetracht der zunehmenden Cyber-Bedrohungen - es wird an dieser Stelle auf Ausführungen zu der hinlänglich bekannten prekären Lage verzichtet - stellt sich die Frage, ob die institutionelle Form eines Nationalen Zentrums der Herausforderung langfristig gerecht wird und der nötige Handlungsspielraum und die adäquaten Ressourcen zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum NCSC des Vereinigten Königreiches etwa (2,3 Milliarden Franken Budget, über 1000 MitarbeiterInnen) sind die Schweizer Strukturen offensichtlich sehr schlank.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die derzeit zur Verfügung gestellten Ressourcen und Handlungsspielräume des NCSC weiterhin angemessen sind?

2. Ist für die kommende Strategieperiode des NCSC (ab 2023) der Ausbau hin zu einer anderen, gewichtigeren institutionellen Form (bspw. Staatssekretariat oder Bundesamt) vorgesehen?

3. Falls Ja zu Frage 2: Ist in Anbetracht der Tatsache, dass Cyberabwehr stark von internationaler Zusammenarbeit geprägt ist, ein Staatssekretariat einem Bundesamt vorzuziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1): Der Bundesrat hat am 30. Januar 2019 die Schaffung eines Nationalen Zentrums für Cybersicherheit beschlossen. Das NCSC wurde seither kontinuierlich ausgebaut. Es umfasst aktuell 39 Mitarbeitende und verfügt über ein jährliches Budget von 11 Mio CHF. Der Bundesrat ist bereit, den Ausbau des NCSC bedarfsgerecht weiterzuführen. Er weist aber darauf hin, dass die Grösse der Verwaltungseinheiten im föderalistischen und dezentralen politischen System der Schweiz nicht mit jener von Einheiten aus stark zentralisierten Staaten vergleichbar ist.

Zu 2): Das NCSC wurde innerhalb des Generalsekretariats des EFD geschaffen, damit es möglichst rasch seine operativen Tätigkeiten aufnehmen kann. 2022 findet eine Überprüfung der Organisationsstrukturen statt, bei welcher sich der Bundesrat auch mit der Frage befassen wird, ob das NCSC in eine eigenständige Verwaltungseinheit überführt wird.

Zu 3): Für die Cybersicherheit ist die internationale Zusammenarbeit auf technisch-operativer und strategischer Ebene äusserst wichtig. Das NCSC, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) koordinieren ihre Tätigkeiten in diesem Bereich und arbeiten eng zusammen. Aus der grossen Bedeutung der internationalen Vernetzung ergibt sich nicht zwingend, dass ein Staatssekretariat die geeignetere Organisationsform als ein Bundesamt ist. Der Bundesrat hat beispielsweise die Möglichkeit, den Titel des Staatssekretärs oder der Staatssekretärin auch vorübergehend zu verleihen, wenn dies für internationale Verhandlungen nötig ist.

Antwort des Bundesrates.