21.4430 · Postulat · 2021-12-15
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem die Folgen der Einführung einer individuellen, vom Zivilstand völlig unabhängigen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Themen:
- AHV: Abschaffung der Vorteile und Nachteile verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft verbundener Paare.
- BVG: Auswirkungen einer strikten Individualisierung der Leistungen der beruflichen Vorsorge auf das Niveau der Renten sowie auf die Umverteilung von den erwerbstätigen Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern.
- Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe etc.) sowie auf die Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
- Entwicklung der Eckwerte in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.
- Übergang zum neuen System unter Wahrung der Kostenneutralität.
Begründung
In den Debatten ist oft die Rede von einer Heiratsstrafe. Die Verhältnisse sind aber komplexer. In der AHV erhalten - gemäss den Zahlen des Bundesrates - verheiratete Paare über alles gesehen jährlich 400 Millionen Franken mehr als unverheiratete Personen; die Plafonierung der Ehepaarrente wird durch andere Vorteile (Witwenrente, Witwerrente, Gutschriften) insgesamt mehr als ausgeglichen.
In der beruflichen Vorsorge nach BVG tragen die Versicherten grundsätzlich individuell zu ihrer 2. Säule bei. Bei der Ausrichtung der Renten wird jedoch Kriterien, die mit dem Zivilstand zusammenhängen, ebenfalls Rechnung getragen. Dies gilt namentlich für die Witwenrenten.
Der Bundesrat soll deshalb die Geldströme untersuchen, die in der Altersvorsorge heute zwischen den verschiedenen Formen von Lebensgemeinschaften fliessen. Er soll ein Modell der strikt individuellen Vorsorge vorlegen, dessen Gesamtkosten nicht höher liegen sollen als im bestehenden System. Und er soll die Auswirkungen eines solchen Modells auf die Gesellschaft analysieren. Im Zusammenhang damit soll er auch überprüfen, welche Auswirkungen dieses neue System auf die anderen Sozialwerke hätte. Und schliesslich ist zu untersuchen, wie sich die Kostentragung auf die Gemeinwesen der verschiedenen Ebenen des Staates verteilt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.