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21.4510 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Stickstoffemissionen stagnieren seit vielen Jahren auf hohem Niveau, so dass die kritischen Belastungen (critical loads) in 90 Prozent der Schweizer Wälder überschritten wird. Ein echter Abwärtstrend ist bislang nicht zu beobachten.

In seiner Antwort auf meine Frage 21.8190 erwähnt der Bundesrat verschiedene umgesetzte oder geplante Massnahmen zur der Reduktion von Stickstoffemissionen an der Quelle sowie der Versauerung von Waldböden (Fortwirtschaft). Weiter erwähnt er Pilotversuche mit Kalkung zur Sanierung von stark versauerten Böden.

Vor dem Hintergrund dieser für den Wald besorgniserregenden Situation bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welches sind die primären Quellen von Stickstoffeinträgen in der Schweiz? Welchen Beitrag müssen diese Quellen an die Reduktion der ciritical loads insgesamt leisten, welcher ist bereits geleistet und welcher Beitrag muss von den verschiedenen Quellen noch geleistet werden?

2. Wie weit ist die Umsetzung der im Bericht zum Postulat 13.4201 angekündigten Massnahmen? Wann wird der Bundesrat eine Zwischenbilanz, bzw. eine Bilanz ziehen zur Umsetzung dieser Massnahmen und diese kommunizieren?

3. Kann er bereits sagen, ob durch diese Massnahmen ausreichen werden, um die zu hohen Stickstoffeinträge im Wald angemessen zu reduzieren? Wenn ja, bis wann wird das der Fall sein? Wenn nein, was ist dafür nötig und wann kann er das sagen?

4. Was sind die wichtigsten Hebel, um die Problematik der Überschreitung der kritischen Belastung der Stickstoffeinträge anzugehen? Werden sie in vollem Umfang genutzt? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche geplanten regulatorischen bzw. gesetzlichen Entwicklungen werden sich auf die Emissionen und Immissionen von Stickstoffdepositionen auswirken, und wie?

6. Wann kann das Ziel von 25 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr in der Landwirtschaft erreicht werden? Was ist nötig, um dieses Ziel erreichen zu können?

7. Gibt es internationale Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf Stickstoffemissionen? Wenn ja, welche, und wie steht die Schweiz zu diesen und deren Erfüllung?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Rund zwei Drittel des über die Luft eingetragenen Stickstoffs haben ihren Ursprung in der Landwirtschaft. Ein Drittel stammt aus Verbrennungsprozessen. Gemäss dem Luftreinhalte-Konzept (LRK) des Bundesrates von 2009 betragen die zur Einhaltung der Schutzziele notwendigen Emissionsreduktionen für die Stickoxidemissionen ca. 50 Prozent und für die Ammoniakemissionen ca. 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2005. Bis im Jahr 2019 konnten die Stickoxidemissionen um rund 33 Prozent und die Ammoniakemissionen um rund 8 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr reduziert werden.

2) Im Bericht in Erfüllung des Postulates 13.4201 von Siebenthal wurden sowohl Massnahmen bezüglich der Reduktion von Stickstoffemissionen an der Quelle als auch waldbauliche Massnahmen beschrieben. Die Massnahmen, die sich auf den Wald fokussieren, befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Die vorgesehenen waldbaulichen Handlungsempfehlungen zur Holzernte und zur Baumartenwahl sollen in den Jahren 2022 und 2023 publiziert werden. Für die Sanierung von stark versauerten Waldarealen läuft seit 2019 ein Pilotprojekt zur experimentellen Kalkung an drei Standorten.

3) Eine abschliessende Beurteilung zur Zielerreichung ist aktuell noch nicht möglich. Die Einhaltung der internationalen Reduktionsverpflichtungen gemäss Göteborg-Protokoll (SR 0.814.327) soll erstmals auf Grundlage des Emissionsinventars 2022 überprüft werden. Die Erreichung der nationalen Zielsetzung des LRK ist zeitlich nicht bestimmt. Gleiches gilt für das Umweltziel zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, welches mit der Zielsetzung des LRK übereinstimmt.

4, 5) Der wichtigste Hebel zur Reduktion der Stickstoffeinträge ist die konsequente Anwendung des Standes der Technik in allen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Energie und Mobilität). Die Zielerreichung bei den Ammoniakemissionen hängt massgeblich von der weiteren Umsetzung der landwirtschaftlichen Minderungsmassnahmen und der weiteren Entwicklung des Tierbestandes ab. Zur Senkung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen gelten ab 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Abdeckung der Güllelager sowie ab 1. Januar 2024 neue Bestimmungen zur emissionsarmen Gülleausbringung. Dadurch wird eine Reduktion der Ammoniakemissionen von ca. 6 Prozent erwartet. Eine zusätzliche Reduktion der Ammoniakemissionen sollen die Förderbeiträge für emissionsmindernde stallbauliche Massnahmen und die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen bringen.

Zudem plant der Bundesrat, im Verordnungspaket zur Parlamentarischen Initiative 19.475 "Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden" den Fehlerbereich von +10 Prozent bei Stickstoff in der Nährstoffbilanz, welche Teil des ökologischen Leistungsnachweises ist, aufzuheben. Auch dies wird zur Reduktion der Stickstoffeinträge - teils in Form von Ammoniak - beitragen.

6) Wann das Ziel von 25'000 Tonnen Stickstoff pro Jahr in der Landwirtschaft erreicht wird, kann nicht vorausgesagt werden. Die bis heute angewendeten und die beschlossenen künftigen Massnahmen bringen eine Reduktion, sind aber wahrscheinlich nicht ausreichend. Zusätzliche Massnahmen dürften notwendig sein. Die Zielerreichung ist abhängig von der Wirkung bestehender und allfälliger künftiger Massnahmen sowie dem Ausmass der Anwendung von freiwilligen Massnahmen.

7) Die im Göteborg-Protokoll festgelegten Reduktionsverpflichtungen der Schweiz für 2020 und danach betragen für die Stickoxidemissionen 41 Prozent und für die Ammoniakemissionen 8 Prozent gegenüber 2005. Die Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen gemäss Göteborg-Protokoll soll erstmals auf Grundlage des Emissionsinventars 2022 überprüft werden.

Antwort des Bundesrates.