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21.4551 · Postulat · 2021-12-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen, wie die Zivilgesellschaft, insbesondere geldwäscherei- und korruptionsbekämpfende Nichtregierungsorganisationen in korruptionsanfälligen Ländern und in der Schweiz gestärkt werden können. Es gilt auch zu klären, welche Rolle die UNO dabei spielen könnte.

Begründung

Geldwäscherei und Korruption sind auch heute noch weltweit ein grosses Problem. Das United Office on Drugs and Crime (UNODC) schätzte 2018, dass weltweit jährlich 800 Milliarden bis zwei Billionen US-Dollar gewaschen werden. Opfer davon sind wir alle. Die Zivilgesellschaft kann eine wichtige Rolle spielen bei der Aufklärung oder Verhinderung von Geldwäscherei- und Korruptionsvergehen. So hat beispielsweise das Basel Institute for Governance eine Zweigstelle in Peru, welche die dortigen Behörden juristisch unterstützt. Das ist sehr effizient und ein Beispiel der möglichen Unterstützung. Es soll ein Bericht erstellt werden, in welchem aufgezeigt wird, welches wirkungsvolle Mittel wären, die Zivilgesellschaft vor Ort für den Kampf gegen Korruption und Geldwäscherei zu stärken. Es sollte auch abgeklärt werden, welche Rolle die UNO als Weltorganisation bei der Unterstützung der Zivilgesellschaft bei Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei spielen könnte und was veranlasst werden müsste, damit sie diese Rolle übernehmen kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die wichtige Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Prävention von Korruption, wie sie in Artikel 13 des UN-Übereinkommens gegen Korruption (SR 0.311.56) völkerrechtlich verankert ist. Er setzt die Instrumente der Diplomatie und der internationalen Zusammenarbeit (IZA) dementsprechend ein:

Die schweizerische Menschenrechtsdiplomatie setzt sich besonders für das Recht auf freie Meinungsäusserung ein und misst auch der Vereins- und Versammlungsfreiheit eine grosse Bedeutung zu. Den Zusammenhang zwischen Grundfreiheiten und erfolgreicher Korruptionsprävention hat die Schweiz bei der Sondersession der UN-Generalversammlung über Korruption vom Juni 2021 unterstrichen. Die Schweiz wird auch weiterhin den Menschenrechtsschutz mit der Korruptionsbekämpfung verbinden, um die Bedingungen für einen aktiven Beitrag der Zivilgesellschaft zu erhalten bzw. zu verbessern.

Die Schweizer IZA stärkt NGOs direkt und indirekt (s. Antwort BR auf Ip. 21.3258 Friedl "Bedeutung der Zivilgesellschaft in der Aussenpolitik"). Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) fördern mit verschiedenen bilateralen und multilateralen Instrumenten die Transparenz der öffentlichen Verwaltungen in ihren Partnerländern. So erleichtern sie es der Zivilgesellschaft, Rechenschaft über die Verwendung von Steuergeldern und anderer öffentlicher Mittel (z.B. Erträge aus dem Rohstoffabbau) zu erlangen. Zudem unterstützen sie einzelne NGOs beim Aufbau von Kapazitäten, um Reformen und Rechenschaft einzufordern. Im Bereich der Geldwäschereibekämpfung arbeitet das SECO in erster Linie mit internationalen Organisationen (inkl. dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung UNODC) zusammen, um die Finanzmarktintegrität in den Entwicklungsländern zu stärken. Die Listen der relevanten Projekte von DEZA und SECO sind auf der Website der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung veröffentlicht.

Die IZA-Strategie 2021-2024 erläutert, wie die Schweiz die gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit fördern sowie die Zivilgesellschaft stärken will. Die DEZA und das SECO haben ergänzend dazu interne Leitlinien und Konzepte erstellt. Das verstärkte Engagement in der Korruptionsbekämpfung in Partnerländern schliesst explizit auch die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren ein.

Zusätzliche Untersuchungen über wirkungsvolle Mittel zur Unterstützung der Zivilgesellschaft vor Ort drängen sich nicht auf. Im Vordergrund steht vielmehr die Umsetzung der vorhandenen Konzepte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.