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Hat sich die Schweiz die notwendigen Impfdosen gesichert für den Fall, dass wegen Covid-Varianten neue Impfungen erforderlich werden?

21.4556 · Interpellation · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den kommenden Tagen könnte es sein, dass der Bundesrat für gewisse wirtschaftliche Bereiche (die ohnehin von der Pandemie härter als alle anderen betroffenen) erneut einen Lockdown verhängt.

Ein solcher Entscheid käme einem Scheitern der bundesrätlichen Politik gleich, deren oberstes Ziel die Verhinderung eines neuen (dritten) Lockdowns hätte sein müssen. Der Bundesrat hat aber aus taktischen Gründen bis zum 28. November auf Zeit gespielt. Er hatte Angst, sonst den Ausgang der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz zu beeinflussen. Eine Woche später hat er milde Massnahmen verhängt. Nach nur wenigen Tagen hat er sie widerrufen und eine drastische Kehrtwende vorgenommen. Man spricht nun wieder von Lockdown auch für die Geimpften. Dieser Krebsgang schadet der Glaubwürdigkeit des Bundesrates und auch dem nationalen Zusammenhalt. Ein Lockdown auch für Geimpfte, der auf die unzureichende Impfquote zurückzuführen ist, würde die Spannungen zwischen Geimpften und Ungeimpften weiter befeuern und den Zorn der Geimpften auf sich ziehen.

Der Bundesrat betont, wie wichtig der Booster für den Schutz des überlasteten Gesundheitssystems ist. Überdies kann es sein, dass die Omikron-Variante oder allfällige weitere Varianten eine Anpassung der Impfstoffe erfordert.

Ich frage den Bundesrat:

  • Hat der Bundesrat für den Fall, dass die Omikron-Variante oder weitere künftige Varianten eine Anpassung der Impfstoffe verlangen, so vorgesorgt, dass die Schweiz sofort über die notwendigen Dosen eines allfälligen neuen Impfstoffs verfügt? Man erinnere sich daran, dass die erste Impfdosis in unserem Land mit tadelnswerter Verspätung verabreicht wurde, weil nicht genügend Impfdosen vorlagen.
  • In Israel wird seit über fünf Monaten die dritte Dosis verabreicht, weil man festgestellt hat, dass der Impfschutz zweier Dosen rascher abnimmt als gedacht. Aus Ärztekreisen wird seit Langem auf die Abnahme der Antikörper bei den Geimpften hingewiesen. Warum hat der Bundesrat nicht rechtzeitig reagiert und im Gegenteil daran festgehalten, vor Ablauf von 12 Monaten sei eine Auffrischung nicht wünschenswert? Die Fakten haben ihn dann offensichtlich überholt, mit dem Ergebnis, dass die Schweiz bei der Verabreichung des Boosters hinterherhinkt.
  • Ist die Versorgung mit Arzneimitteln und oder anderen Mitteln, die sich bei der Bekämpfung der Verbreitung des Virus und von schweren Verläufen wirksam erweisen, sichergestellt?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat richtet das Management der Covid-19-Pandemie grundsätzlich nach der epidemiologischen Situation, dem Verhältnismässigkeitsprinzip und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus. Mit einem effektiven und situationsgerechten Massnahmendispositiv soll eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.

1. Die Beschaffungsstrategie ist darauf ausgelegt, dass der Schweiz grundsätzlich stets die aktuellsten und wirksamsten Impfstoffe, die durch Swissmedic zugelassen sind, zur Verfügung stehen. Dazu wird eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellerfirmen verfolgt. Die aktuelle Versorgungssituation mit Impfstoffen kann nicht mit derjenigen vor einem Jahr verglichen werden. Ende 2020 und Anfang 2021 lief die Produktion weltweit erst an. Dies hatte die entsprechenden Auswirkungen auf die globale Logistik und Versorgung. Angebot und Nachfrage waren damals in keiner Weise kongruent. Die Schweiz verfügt inzwischen über genügend Impfstoff und hat von Anfang an eine diversifizierte Beschaffungsstrategie verfolgt. Im Vergleich mit anderen Impfstoffen erweisen sich die in der Schweiz am häufigsten verwendeten mRNA-Impfstoffe als besonders wirksam und sicher. Ausserdem können diese bei Bedarf rascher als andere Impfstoffe an Virusmutationen angepasst werden. Entsprechend aufdatierte Produkte wird die Schweiz zeitnah zu deren Verfügbarkeit und Zulassung durch Swissmedic erhalten.

2. Die Impfempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) orientieren sich an der schweizerischen Covid-19 Impfstrategie. Deren übergeordnetes Ziel ist es, schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisationen zu verhindern sowie einer Überlastung des Gesundheitswesens vorzubeugen. Noch im Oktober 2021 gab es keine belastbaren Hinweise, die auf eine Abnahme des Schutzes vor schweren Erkrankungen für geimpfte Personen aus der Allgemeinbevölkerung gegen die damals hauptsächlich zirkulierende Delta-Variante hindeuteten. Erst der rapide Anstieg der Fallzahlen mit einhergehender Mehrbelastung des Gesundheitssystems sowie das Auftreten der hoch ansteckenden Omikron-Variante Ende November 2021 machte die Empfehlung zur Auffrischimpfung für die gesamte Bevölkerung notwendig. Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Befunde zur Dauer des Impfschutzes wurde die Empfehlung zum Zeitpunkt der Auffrischimpfung zudem von sechs auf vier Monate angepasst.

3. Aktuell ist die Versorgung der Schweiz mit Arzneimitteln gemäss Anhang 4 der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) gesichert. Die Versorgungssicherheit bezieht sich auf zugelassene Arzneimittel, die auf den Intensivstationen unter anderem zur Beatmung notwendig sind (beispielsweise Anästhetika und Muskelrelaxantien) sowie auf noch nicht zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19, deren Potenzial von Experten der Science Task Force positiv bewertet wurde. Die Verordnung sieht Mittel vor, um vielversprechende Therapieoptionen den Patientinnen und Patienten in der Schweiz möglichst rasch verfügbar zu machen. Entsprechend konnten beispielsweise die Anwendungen der Medikamente Sotrovimab und Casirivimab/Imdevimab auch ohne Zulassung ermöglicht werden.

Ebenfalls gesichert ist die Versorgung mit Schutzmaterialien (Masken, OP-Mäntel etc.). Die Kantone sind gehalten, zur Unterstützung des Gesundheitswesens Schutzmaterialen für 30 Tage zu bevorraten. Ergänzend unterhält der Bund einen Vorrat von 30 Tagen zur subsidiären Unterstützung der Kantone. Das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung überwachen zudem regelmässig sowohl die Lagerbestände in den Gesundheitseinrichtungen, wie auch die Lagerbestände und die geplanten Lieferungen, um die Versorgung mit den wichtigen Covid-19-Arzneimitteln sicherzustellen.

Antwort des Bundesrates.