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21.4590 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

In den Medien wurde bekannt, dass der Bundesrat allenfalls einen zweiten Langstreckenjet für VIP-Flüge anschaffen möchte. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie weit ist dieses Projekt und wer im Bundesrat ist im Lead bei dieser Frage?

2. Wie viele Langstreckenflüge haben die Mitglieder des Bundesrates die letzten 5 Jahre pro Jahr mit den eigenen Jets unternommen (nach Departement und Destination)? Wieviele Langstreckenflüge generell?

3. Wie viele Fluggesellschaften gibt es in der Schweiz, die Flüge mit Privatjets anbieten oder Jets zum Chartern zur Verfügung stellen, die der Bundesrat nutzen könnte?

4. Werden Alternativen zum Kauf eines zusätzlichen Flugzeuges geprüft, etwa die Option Jet chartern, Spezialdeals mit Fluggesellschaften, Ersatz der Pannenflugzeuge statt teuren Zukauf?

5. Der Bundesrat wird gebeten beispielhaft die Vollkosten pro Flug und pro Jahr (inkl. Crewkosten, Haltung und Instandhaltung der jetzigen und eines zusätzlichen neuen Flugzeuges) den entsprechenden Charterkosten gegenüberzustellen. Als Vergleichsbasis soll dazu das Jahr 2019 (vor Corona) gewählt werden.

6. Der Bundesrat wird gebeten beispielhaft die Vollkosten pro Flug und pro Jahr (inkl. Crewkosten, Haltung und Instandhaltung der jetzigen und eines zusätzlichen neuen Flugzeuges) den entsprechenden Flugkosten mit einer Airline gegenüberzustellen.

7. Was hätte es bei den aktuell bekannten Pannenflügen (nach Japan im Sommer, nach China Ende November, Rückreise von London im Sommer) konkret genützt, wenn ein zusätzlicher Flieger in der Schweiz parat gewesen wäre? Wäre Personal zur Verfügung gestanden? Wäre das Flugzeug in nützlicher Frist am entsprechenden Ort gewesen?

8. Sollten nicht viel eher einfach die Pannenflieger ersetzt oder eines gechartert werden anstatt ein zusätzliches Flugzeug zu kaufen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) führt Flüge für den Bundesrat, die Departemente, die Bundesversammlung, die Bundeskanzlei, die Bundesgerichte und die Schweizer Armee durch. Wichtig ist dabei die kurzfristige Verfügbarkeit der Flugzeuge und Hubschrauber während des gesamten Jahres. Sind diese bereits verplant, werden Unterhaltsarbeiten durchgeführt, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, kann der LTDB externe Dienstleistungen einmieten (chartern); diese Möglichkeit bleibt auch künftig bestehen. Vorteile der Leistungen des LTDB gegenüber zivilen Anbietern sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten und die kurzfristige Verfügbarkeit, was bei Linien- oder Charterflügen nicht immer gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen.

1. Aktuell prüft das VBS Optionen für die Weiterentwicklung der LTDB Flotte, die dem Bundesrat vorgelegt werden.

2. Die Flüge des LTDB werden statistisch nicht in Strecken, sondern in Flugstunden erfasst. In den Jahren 2016-2020 sind die Mitglieder des Bundesrates jährlich im Durchschnitt gesamthaft rund 400 Stunden geflogen; davon wurden pro Jahr rund 17 Stunden extern eingemietet. Dabei ist zu beachten, dass im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger gereist wurde als in den Jahren 2016-2019. Ausführlichere Angaben zu den Dienstleistungen des LTDB werden jährlich vom VBS mit einer Medienmitteilung kommuniziert - beispielsweise 2019 (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79047.html) oder 2020 (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83492.html).

3., 5. und 6. Die Vorteile der Leistungen des LTDB lassen sich nicht mit einem Geldwert beziffern, daher ist auch ein direkter Kostenvergleich zwischen einem LTDB-Flug und einem Linien- bzw. Charterflug nicht aussagekräftig. Zudem ist die Anzahl an zivilen Business-Jet-Anbietern in der Schweiz, die der Bundesrat nutzen könnte, gering.

4. und 8. Bei den erwähnten Optionen für die Weiterentwicklung der LTDB Flotte, welche das VBS prüft, geht es um den Ersatz bestehender Flugzeuge. In den vergangenen fünf Jahren gab es mit der Dassault Falcon 900EX - inklusive der Vorfälle im Juli und November 2021 - in sieben Fällen technische Probleme; diese Anzahl ist unterdurchschnittlich für ein solches Flugzeug. Aufgrund der einleitend ausgeführten Vorteile des LTDB, wird diese Flotte auch in Zukunft nicht durch Charter- oder Businessflüge ersetzt werden können.

7. Ein anderes LTDB Flugzeug war beispielsweise beim Vorfall vom Sommer 2021 (Rückreise aus London) verfügbar; dadurch verspätete sich der Abflug der Delegation um zwei Stunden. Reisen können weitergeführt werden, wenn ein für die geplante Flugstrecke geeignetes Ersatzflugzeug des LTDB verfügbar ist; die zeitlichen Aspekte sind dabei von der Flugdistanz abhängig.

Antwort des Bundesrates.