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21.4625 · Interpellation · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat bereit dazu, den Bericht der Grobüberprüfung des Erdbebennachweises des KKW Beznau zeitnah zu veröffentlichen? Was sind die Ergebnisse?

2. Bei welcher Korrosionstiefe bzw. Wandstärke stuft der Bundesrat die Sicherheit des Stahlcontainments des KKW Beznau als ungenügend ein?

3. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko von weiterer unerkannter Spannungsrisskorrosion in Beznau 1 - also die Gefahr von Rissbildung, verursacht durch die zunehmende Sprödigkeit der Metalle aufgrund jahrzehntelanger radioaktiver Bestrahlung?

4. In welchen Zeitabständen muss der Korrosionsverlauf von den Betreibern gemessen und bekannt gemacht werden?

5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Angaben auch für die Öffentlichkeit von hohem Interesse sind und deshalb bei Bekanntwerden publiziert werden sollten?

6. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus der Studie "Extremhochwasser an der Aare (Exar-Bericht)" für die Sicherheit der angrenzenden AKWs?

7. Beteiligt sich der Bund direkt oder indirekt an den Kosten der Detailüberprüfungen?

8. Wie hoch sind die Kosten für die umfassende Detailüberprüfung?

9. Welche Punkte werden bei der umfassenden Detailüberprüfung geprüft?

Begründung

Nachdem im September auch Beznau als letztes Schweizer KKW die Dokumente eingereicht hat, welche die Sicherheit bei einem 1000jährigen Erdbeben nachweisen sollen, führt das ENSI nun eine umfassende Detailüberprüfung aller Schweizer KKWs mit einem Projektumfang von 12 000 Stunden durch. Die Ergebnisse einer ersten Grobüberprüfung liegen laut dem BAFU Ende 2021 vor, die Ergebnisse der gesamten Überprüfung sollen jedoch erst im Januar 2023 veröffentlicht werden.

Gerade beim weltweit ältesten AKW Beznau gibt es diverse Sicherheitsbedenken. Sorgen bereitet beim AKW Beznau beispielsweise die bereits fortgeschrittene Korrosion des Stahlcontainements. Wie aus der Beantwortung der IP Brenzikofer 21.3569 hervorging, sind bereits bis zu 9,2 mm von 30mm des Stahlschutzmantels des KKW Beznau korrodiert. Der Forschungsbericht "Extremhochwasser an der Aare (Exar-Bericht)" liefert zudem neue besorgniserregende Erkenntnisse bezüglich der Hochwassersicherheit des AKW-Beznau. Das Hauptproblem liegt im Untergrund des Kraftwerks, welcher aus Niederterrassenschotter und im nordöstlichen Bereich aus einer künstlichen Aufschüttung besteht.

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend ist festzuhalten, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) als Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen darüber wacht, dass die Bewilligungsinhaber ihre Pflichten nach der Kernenergiegesetzgebung einhalten. Das ENSI ist eine in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebundene, von den Bewilligungsbehörden unabhängige Aufsichtsbehörde. Es ordnet alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung notwendigen bzw. verhältnismässigen Massnahmen an.

1.) Die Grobprüfungsarbeiten des ENSI zu den detaillierten deterministischen Erdbebennachweisen sind zum Zeitpunkt der Interpellationsantwort noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Rahmen der Grobprüfung wird hauptsächlich die Vollständigkeit, Qualität und Konsistenz der eingereichten Unterlagen geprüft. Ergebnisse der Grobprüfung werden vom ENSI nicht veröffentlicht. Wie bei der Prüfung der Nachweise für das 10'000-jährliche Erdbeben wird das ENSI hingegen über die definitiven Ergebnisse der Überprüfung der detaillierten deterministischen Nachweise sowie der Bewertung von auslegungsüberschreitenden Erdbeben-Störfällen zeitnah kommunizieren, sobald diese vorliegen.

2.) Gemäss ENSI lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten, da die maximal zulässige Wanddickenschwächung der Stahldruckschale des Containments auch von der Ausdehnung der von Korrosion betroffenen Fläche abhängt.

Ausserdem scheint es sich bei den in der Begründung angegebenen Werten um Missverständnisse zu handeln. So beträgt die nominale Wandstärke der Stahldruckschale im Block 1 des Kernkraftwerks (KKW) Beznau in den von der Korrosion betroffenen Bereichen 38 mm und nicht (wie in der Begründung angegeben) 30 mm.

Der in der Begründung angegebene Wert von bis zu 9,2 mm Wanddickenschwächung trifft gemäss ENSI ebenfalls nicht zu, da zwar an der Aussenfläche Korrosionstiefen von maximal 5 mm und an der Innenfläche von maximal 4 mm ermittelt wurden, diese Maximalwerte aber nicht an derselben Stelle vorliegen.

3.) Bei der Korrosion an der Stahldruckschale des KKW Beznau Block 1 handelt es sich gemäss ENSI nicht um Spannungsrisskorrosion. Eine Versprödung der Stahldruckschale durch Strahleneinwirkungen könne ausgeschlossen werden.

4.) Für die Überwachung des Korrosionsfortschritts ist ein Online-Monitoring-System installiert. Über die Ergebnisse der vorbeugenden Massnahmen, Überwachung und weiteren Untersuchungen bezüglich Korrosionsfortschritt wird das ENSI in einem Vierjahres-Intervall informiert. Eine zusätzliche Überprüfung der Korrosionsbefunde durch erneute Messungen erfolgt im Jahr 2022.

5.) Die entsprechenden Ausführungen des KKW Beznau sowie die Bewertung des ENSI wurden mit der sicherheitstechnischen Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung 2017 des KKW Beznau publiziert. Sofern wichtige neue Erkenntnisse zur Korrosion der Stahldruckschale des Blocks 1 vorliegen, berichtet das ENSI darüber in seinem Aufsichtsbericht.

6.) Die Studie "Extremhochwasser an der Aare" (EXAR-Studie) liefert neue Grundlagen für die Beurteilung der Hochwassergefährdung auch bei sehr seltenen Ereignissen. Die Überflutungshöhen, die in der Studie für das 10'000-jährliche Ereignis ausgewiesen sind, werden gemäss ENSI durch die vorhandenen Sicherheitsmargen der Kernanlagen an der Aare beherrscht. Mit Verfügung vom 12. November 2021 hat das ENSI alle Kernanlagenbetreiber aufgefordert, neue Hochwassernachweise zu erstellen, welche auch die in der Interpellation genannten morphologischen Prozesse berücksichtigen. Diese Nachweise sind dem ENSI bis Ende 2022 einzureichen.

7./8.) Nein, die für die Überprüfung anfallenden Kosten des ENSI werden den Anlagenbetreibern in Rechnung gestellt. Die genaue Höhe der Kosten ist noch nicht bekannt.

9.) Das ENSI prüft, ob die Betreiber die mit der Verfügung geforderten Sicherheitsnachweise gemäss dem Stand der Technik und den Vorgaben des Schweizer Regelwerks durchgeführt haben und ob die im Regelwerk verankerten Sicherheitsanforderungen weiterhin eingehalten werden.

Antwort des Bundesrates.