Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
21.480 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-25
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes ergreift die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates folgende Parlamentarische Initiative:
Der Bundsrat soll im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der Europäischen Union anstreben, um die Interessen der Schweiz wahren zu können. Die Eckwerte für den Dialog sowie die Rolle und den Einbezug des Parlaments und der Kantone sollen in einem Bundesgesetz festgehalten werden.
Begründung
Die Konsolidierung, der kontinuierliche sowie ausgewogene Ausbau der Wirtschafts- und Kooperationsbeziehungen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten kann nur durch die Klärung der institutionellen Regeln zwischen den beiden Vertragsparteien für die bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen erreicht werden.
In diesem Bundesgesetz sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Erleichterung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Klärung der institutionellen Fragen oder einer anderen zukunftsfähigen und tragfähigen institutionellen Regelung werden vom Bundesrat zum nächstmöglichen Termin aufgenommen.
- Der Bundesrat schafft die Grundlagen für den Verhandlungsbeginn mit einem regelmässigen strukturierten politischen Dialog mit der Europäischen Union auf ministerieller Ebene. Die Parteien legen dabei regelmässig Partnerschaftsprioritäten Schweiz-EU fest.
- Die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung und die Kantone werden über den politischen Dialog zeitnah informiert und können Leitlinien zur Stärkung von Demokratie und Souveränität empfehlen. Im Aussenpolitischen Bericht wird jährlich eine Bewertung des Dialogs vorgenommen und über die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten in der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehung berichtet.
- Der Bundesrat treibt die Rechtsharmonisierung rasch umfassend voran und legt die Prioritäten für zukünftige Marktzugangsabkommen und den Abschluss von weiteren Kooperationsabkommen fest.