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Zukunftsgerichtetes Wolfsmanagement. Für ein Miteinander von Grossraubtieren, Alpnutzung, Siedlung und Tourismus

21.481 · Parlamentarische Initiative · 2021-09-14

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) ist so anzupassen, dass das Management der Wolfsbestände ausserhalb des Jagdbanngebietes an den Konfliktpunkten zwischen Wolfspopulation, Alpwirtschaft, Siedlungsgebieten und touristischer Nutzung auf die rasant wachsende Wolfspopulation reagieren kann. Der Wolf soll eine geschützte Tierart bleiben. Seine Regulierung soll aber ausgeweitet werden. Sie darf den Bestand der Population nicht gefährden, soll aber verstärkt präventive Massnahmen zur Verhütung von Schäden und Abwendung der Gefährdung von Menschen und der von ihm gehaltenen Tieren ermöglichen. Insbesondere sollen die Rudelregulierung und der Abschuss von Einzeltieren auch bei problematischem Verhalten möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass der Wolf den Menschen als Gefahr erkennt.

Begründung

1995 kehrte das Grossraubtier Wolf in die Schweiz zurück. Seither hat sich die Wolfspopulation mit exponentiellem Wachstum entwickelt. Gemäss der Stiftung KORA, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, entwickelte sich der Wolfsbestand von 2 Tieren im Jahr 1995 auf 105 Tiere Ende 2020. Für den Sommer 2021 geht das Bundesamt für Umwelt BAFU bereits von etwa 130 Wölfen (inklusive Jungtiere 2021) aus. Mit der Ausbreitung der Wolfspopulation einher geht eine Zunahme der Konflikte zwischen den Grossraubtieren einerseits und dem Menschen sowie Nutztieren andererseits. Das Gesuch des Kantons Graubünden an das BAFU zur Regulation des Beverinrudels vom 23. August 2021 zeigt exemplarisch auf, wie und wo sich Wolf, Mensch und Nutztiere in die Quere kommen. Übermässig viele Risse von Nutztieren in (insbesondere durch Weidezäune und/oder Herdenschutzhunde) geschützten Situationen sind das eine. Begegnungen mit Menschen wie

  • ein Wolf, der einer Hirtin und deren Hund in einer Entfernung von 10 Metern nachläuft und dabei den Hund anknurrt, der sich schützend vor die Hirtin stellt;
  • drei Wölfe, die versuchen, den Hund einer Hirtin zu beschnuppern und der Hirtin 20 Meter weit folgen oder
  • zwei Touristen, die auf einem Wanderweg in einer Entfernung von 10 Metern von zwei Wölfen überrascht werden

zeugen von Tieren, die ganz offensichtlich die Scheu vor dem Menschen verlieren. Das BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um Abschuss des offensichtlich problematischen Elterntieres mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage im Jagdgesetz abgelehnt.

Aufgrund des in den nächsten Jahren wohl anhaltenden exponentiellen Wachstums der Wolfsbestände ist mit einer entsprechenden Zunahme der Konflikte zu rechnen. Die Chance ist gross, dass sich die Wölfe vermehrt auch in Gebieten in der Nähe des Mittellandes ansiedeln werden. Kommt es dort zu Zwischenfällen mit Wölfen, die die Scheu vor dem Menschen verloren haben und verfügt die Wildhut auch künftig nicht über die Rechtsgrundlagen um rechtzeitig eingreifen zu können, so ist absehbar, dass die Akzeptanz für die Anwesenheit des Grossraubtieres Wolf in der Schweiz rasch sinken wird. Dies gilt es zu verhindern.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 27. September 2020 eine Änderung des Jagdgesetzes relativ knapp abgelehnt. Ein Jahr später zeigt sich, dass die Probleme im Management der Wolfspopulation damit nicht gelöst sind und eine blosse Änderung der Jagdverordnung der Wildhut nur ungenügende Mittel in die Hände gibt. Es geht nicht um eine 1:1-Neuauflage der abgelehnten Vorlage in Bezug auf den Wolf, sondern um die Suche nach einem Kompromiss, der zur Lösung der absehbar weiter stark zunehmenden Konflikte beiträgt. Andere verfassungsmässige und gesetzliche Ziele wie die Eigentumsgarantie für die Eigentümer von Sömmerungsgebieten und Heimbetrieben, die flächendeckende Besiedelung des Landes (Art. 104 BV) und die Bewirtschaftung des Kulturlandes und der Sömmerungsflächen darf durch die Wolfspräsenz nicht in Frage gestellt werden.