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21.517 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-15

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10, BBG) wird wie folgt ergänzt:

Artikel 51a Aufgabe des Bundes (neu)

1 Der Bund fördert die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

2 Er trägt namentlich zu einer koordinierten Weiterentwicklung einer qualitativ hochstehenden Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bei.

Artikel 53, Absatz 2, Buchstabe a, Ziffer 11 (neu)

11 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Art. 51a).

Begründung

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) unterstützt den Berufs- und Studienwahl-prozess von Jugendlichen und ist eine Anlaufstelle für Erwachsene bei allen Fragen der aktiven Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Deren Bedeutung ist aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft und Technologie stark gestiegen. Die Halbwertszeit der Arbeitsmarktfähigkeit einer beruflichen Grundausbildung nimmt rapide ab. In allen Altersklassen und Bereichen besteht ein hoher Bedarf an beruflicher Neuorientierung. Dieser Bedarf nimmt in Zukunft weiter zu. Der Sensibilisierung für eine proaktive Laufbahngestaltung kommt zudem eine präventive Bedeutung zu; ist sie erfolgreich, so trägt sie dazu bei, Sozialkosten zu vermeiden.

In Anerkennung des hohen Stellenwertes einer qualitativ hochstehenden BSLB erteilte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) den Auftrag, eine nationale BSLB-Strategie zu entwickeln. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) nahm dieses Ziel in die Liste der Projekte auf, die im Rahmen der Vision "Berufsbildung 2030" entwickelt werden. Ziel war die Erarbeitung einer gemeinsamen Grundlage für eine moderne und zukunftsgerichtete BSLB in den Kantonen und auf nationaler Ebene. Die Dienstleistungen der Kantone sollen besser koordiniert, eine möglichst einheitliche Versorgung der Bevölkerung garantiert, Konzepte und Tools zur Selbstinformation gemeinsam produziert, die Kommunikation besser aufeinander abgestimmt und Forschung und Bildung gestärkt werden. Die Strategie wurde von der EDK am 22. Oktober 2021 verabschiedet.

Die BSLB erhielt zudem - angeregt durch die Arbeit der nationalen Konferenz ältere Arbeitnehmende - eine neue Aufgabe. Als Massnahme 3 zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trägt der Bund unter dem Namen "viamia" zu regelmässigen Standortbestimmungen für Personen über 40 bei. Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde der KBSB übertragen, um eine schweizweit einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Die Nachhaltigkeit der erfolgreich gestarteten Pilotprojekte im Rahmen von "viamia" sowie die langfristige Umsetzung der nationalen BSLB-Strategie ist aber gefährdet, weil nach dem aktuellen Berufsbildungsgesetz (BBG) die BSLB alleinige Sache der Kantone ist (BBG, Art. 51). Damit fällt die BSLB nicht unter jene Leistungen der Kantone, die vom Bund über die Pauschale nach BBG Artikel 53 mitfinanziert werden. Allein im Bereich der Qualifizierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater hat der Bund eine minimale Zuständigkeit: Gemäss BBG Art. 50 erlässt er Mindestvorschriften für die Fachausbildung, über den Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende verfügen müssen. Zudem kann die BSLB heute nur bedingt von Projektfinanzierungen nach BBG Artikel 54/55.1 profitieren.

Will die nationale Politik die BSLB über das Jahr 2024 hinaus stärken, so braucht es im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2025-2028 eine Gesetzesänderung. Diese ist auch angesagt, um die Folgen der Kantonalisierung der BSLB zu stoppen: die kantonalen BSLB haben sich beim Angebot, bei den Bezeichnungen der Dienstleistungen, den Kosten für bestimmte Dienstleistungen und der Anzahl Angestellten pro 1000 Einwohner und Einwohnerinnen unterschiedliche Richtungen entwickelt. Der BSLB fehlen auf nationaler Ebene weitgehend Strukturen und Ressourcen, um gemeinsame Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Die KBSB kann diese Lücke mangels Ressourcen und Einfluss nicht schliessen. Im Unterschied zu anderen Berufsbildungsbereichen hat die BSLB damit nur beschränkt die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Projektgelder nach Artikel 54/55.1 BBG weiterzuentwickeln.

Die Fortführung des erfolgreichen Projektes "viamia" und die Umsetzung der nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der EDK/TBBK sind auf ausreichend finanzielle Mittel angewiesen. "viamia" wird aktuell zu 80 Prozent vom Bund finanziert (CHF 30,3 Mio.), und zwar aus dem Projektfond Artikel 54/55 BBG auf der Grundlage der Bestimmung von Artikel 55.3 BBG. Die Finanzierung ist vom Bund aber nur bis Ende 2024 garantiert. Auch die Umsetzung der nationalen Strategie für die BSLB ist ohne Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen weitestgehend auf die Finanzierung durch die Kantone angewiesen. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte hier eine deutlich bessere Ausgangslage geschaffen werden.

Wichtige Stakeholder wünschen sich zudem, dass der Bund auch in der BSLB eine gewisse Steuerungsfunktion übernehmen kann. Nur so könnte sichergestellt werden, dass Angebote wie "viamia" tatsächlich schweizweit angeboten wird. Damit könnte auch besser sichergestellt werden, dass die nationale BSLB-Strategie zeitnah und nachhaltig auf die dynamischen Entwicklungen in Bildungs- und Arbeitswelt abgestimmt wird. Die BSLB muss noch stärker als bisher als unverzichtbares Element der übergeordneten Bestrebungen für ein erfolgreiches Bildungssystem und einen flexiblen Arbeitsmarkt konzipiert und die entsprechenden Schnittstellen geklärt werden. Nur so können die Bedürfnisse der Individuen, die Angebote des Bildungssystems und die Bedürfnisse der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes schweizweit erfolgreich zusammengeführt werden.

Die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung gibt eine bildungspolitische Antwort auf Fragen, die sich die beteiligten Verbundpartner gegenwärtig stellen: Was passiert mit "viamia", wenn der Bund ab 2025 das Projekt nicht mehr mitfinanziert? Übernehmen die Kantone die Finanzierung? Oder fällt das Projekt wieder in sich zusammen? Oder ergibt sich ein Flickenteppich, weil nur mehr einzelne Kantone das Projekt weiterführen? Und was passiert mit der Umsetzung der nationalen BSLB-Strategie? Inwieweit sind die Kantone bereit, hier wirklich zu investieren? Und sind alle Kantone bereit? Oder gibt es Kantone, die nicht bereit sind, die Umsetzung mitzutragen? Es gilt zu verhindern, dass aus der von der EDK beschlossenen und von der TBBK unterstützten nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung wieder eine Strategie einzelner Kantone wird.