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21.7296 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ist es zulässig, dass private Grundstücke ohne Wissen, Nachfrage und rechtliches Gehör des Inhabers sowie des Betreibers eines Grundstückes in das Inventar der schützenswerten Amphibienlaichgebiete aufgenommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz legt der Bundesrat nach Anhörung der Kantone die nationalen Biotopinventare und deren Schutzziele verbindlich fest. So auch das Inventar für die wertvollsten Amphibienlaichgebiete. Dabei bestimmt der Bundesrat die Lage dieser Biotope nach wissenschaftlichen Kriterien. Die Kantone formulieren Schutz- und Unterhaltmassnahmen zur Zielerreichung und setzen diese um. Dabei hören sie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Nutzungsberechtigten an. Den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie den Nutzungsberechtigen steht der Rechtsweg offen