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21.7522 · Fragestunde. Frage · 2021-06-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Bisher bezeichnete der Bundesrat die Kohäsionsmilliarde als "Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration". Weiter schrieb er: "Die Schweiz spricht ihren zweiten Beitrag autonom. Der Beitrag ist nicht direkt mit anderen EU-Dossiers verknüpft."

Bleibt der Bundesrat bei dieser Argumentation, d.h. die Schweiz zahlt weiterhin keine Marktzutrittsgebühren an die EU

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni beschlossen, eine Botschaft zur Deblockierung der Rahmenkredite des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten auszuarbeiten. Diese Botschaft betrifft ausschliesslich die Rahmenkredite, welche vom Parlament am 3. Dezember 2019 im Grundsatz bereits genehmigt wurden. Sie soll in der Herbstsession vom Parlament behandelt werden. Die Schweiz zahlt diesen Beitrag weiterhin autonom. Er ist auch künftig Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates. Diese hat zum Ziel, trotz des Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens den bewährten bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Pfister 19.4299 festgehalten; eine Nicht-Aktualisierung von bilateralen Abkommen wie dem MRA, welche statischer Natur sind, kann aus rechtlicher Sicht nicht als diskriminierend qualifiziert werden. Hinsichtlich des Umgangs mit "altrechtlichen" Medizinprodukten im Rahmen des MRA laufen zwischen der Schweiz und der EU aber weiterhin intensive Gespräche.